Ausgabe 
17.8.1973
Seite
2382
 
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Montabaur - 12 -

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 40.000 DM festgesetzt.

In diesem Höchstbetrag sind DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausga­ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 295.000,- DM festgesetzt.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. J anuar 1973 in Kraft.

Stellenplan

Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan wurde vom Ge­meinderat am 4. Juli 1973 beschlossen.

II.

Der Haushaltsplan hegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 20. August 1973 bis 27. August 1973 während der Dienststwnden montags - freitags tägiieh von i 7,QQ Uhr bis

20.00 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Simmern, 13. August 1973 Gemeindeverwaltung Simmern

(L.S.) Schneider, Bürgermeister

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rech­nungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen):

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

b) für Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital

b) Gewerbemindeststeuer

II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 40.000,- DM.

Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.

Hebesatz 320 v.H. jährlich 12,00 DM

III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 295.000,- DM.

Montabaur, den 9. August 1973 Landratsamt

des Unterwesterwaldkreises Im Aufträge:

(L.S.) gez. Ruff

Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 24. August 1973, um 18.00 Uhr statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Treffpunkt: Gemeindeschutthalde Tagesordnung:

1) Besichtigung des Gemeindewaldes.

2) Genehmigung des Hauungs- und Kulturplanes für das Forst­wirtschaftsjahr 1974.

Schneider, Bürgermeister

Berichte aus den Gemeinderatssitzungen

Mit der Erschließung des NeubaugebietesIm Altegarten soll in diesem J ahr begonnen werden. Das Ingenieurbüro J. Die- wald, Arenberg, wurde beauftragt, Kanalverlegung, Verrohrung des Vorfluters und Straßenbau, öffentlich auszuschreiben. Die Maßnahme soll in 2 bis 3 Bauabschnitte eingeteilt werden. I. Bauabschnitt: Entwässerungskanal mit Hausanschlüssen für al­

le Baugrundstücke, Ausbau der Koblenzer Straße (von Schloß. I straße bis zur Kreisstraße 2 und evtl. Unterbau in den Seiten- I Straßen. I

II. Bauabschnitt: Verrohrung des Vorfluters und Ausbau der I Seitenstraßen und Fußwege. I

13 Firmen haben sich an der Ausschreibung beteiligt und Ange-1 bote abgegeben, das günstigste Angebot hat eine Firma aus dem I Limburger Raum eingereicht. I

Die Vergabe der Arbeiten des I. Bauabschnittes kann erfolgen I wenn die im Haushaltsplan 1973 für diese Maßnahme vorgesehe-l nen Darlehen genehmigt werden. I

Zur weiteren Finanzierung sollen von allen Grundstückseigentli-1 mern, welche an einer auszubauenden Wohnstraße liegen, Er- I schließungskosten im voraus erhoben werden. I

Der Bebauungsplan für das NeubaugebietIm Altegarten hat I inzwischen offen gelegen. Sobald die Gemeindevertretung über I die während der Offenlage eingereichten Bedenken und Anre- I gungen entschieden hat, kann der Bebauungsplan dem Landrats­amt zur Genehmigung vorgelegt werden.

Das Baulandumlegungsverfahren, welches für eine Teilfläche des NeubaugebietesIm Altegarten durchgeführt wird, soll eben­falls in diesem Jahr' *um Abschluß kommen,

Die Gemeindevertretung hat für dieses Verfahren einen Flächen- beitrag von 25 % festgesetzt. Gemäß Bundesbaugesetz haben die Gemeinden die Möglichkeit, einen Flächenbeitrag bis zu 30 % zu erheben.

Zuschuß für Fahrten und Wanderungen von Jugendgruppen Für Fahrten und Wanderungen von Jugendgruppen gewährt die ; Gemeinde für Jugendliche vom 7.-21. Lebensjahr und für einen verantwortlichen Gruppenleiter folgende Zuschüsse:

I. - 10. Übernachtung DM 1,- und

II. - 20. Übernachtung DM 0,75 je Übernachtung und Teilneh­mer,

und zwar im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für je 10 weitere Jugendliche kann ein weiterer Helfer bezu- schußt werden.

Diese Regelung gilt ab 01.01.1973.

Für das Rechnungsjahr 1973 hat die Gemeindevertretung einen Betrag von DM 800,- bereitgestellt.

Privatfriedhof für Säkularpriester

Das Schönstatt-Institut Säkularpriester, welches inzwischen mit dem I. Bauabschnitt begonnen hat, beabsichtigt auf demBerg Sion in unserer Gemarkung einen eigenen Friedhof zu errichten, Die Gemeindevertretung hat ihre Zustimmung erteilt und die Verbandsgemeinde beauftragt, alle erforderlichen Träger öffent­licher Belange zu hören.

Öffentliche Verkehrsflächen kein Lagerplatz

Aus gegebener Veranlassung möchten wir erneut darauf hinwei- sen, daß das Lagern von Baustoffen und sonstigen Materialien auf öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahn und Bürgersteig) ohne Genehmigung nicht erlaubt ist.

Wir fordern hiermit alle die Grundstückseigentümer, die solche Materialien auf den öffentlichen Verkehrsflächen lagern auf, dieselben umgehend zu beseitigen.

Auch das Entleeren von Betonmischmaschinen (besonders nach Reinigung) in den Abwässerkanal ist strengstens untersagt. Durch Zement- und Kalkbrühe besteht große Gefahr, daß der Ortskanal sich zusetzt. Das Beheben solcher Schäden ist mit erheblichen Kosten verbunden und geht verständlicherweise zu Lasten des Verursachers. Wir bitten, diese Hinweise unbedingt zu beachten.

Schneider, Bürgermeister

Fortschreibung der Einwohnerzahl

Gemeinde Simmern, Monat Juni 1973

Bestand des I. Wohnsitz II. Wohnsitz Einwohnerzahl Vormonats

Mai 1973

1.034

5

1.039