Ausgabe 
17.8.1973
Seite
2372
 
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Montabaur - 2 -

Der ausgefüllte und unterschriebene Erhebungsbogen ist im geschlossenen Briefumschlag bis zum 7. Sept. 1973 bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abzugeben.

Das mit der Durchführung der Erhebung beauftragte Statisti­sche Landesamt ist berechtigt, die Angaben der Auskunfts­pflichtigen nachzuprüfen.

Die Nichtangabe sowie die mangelhafte oder verspätete Abga­be des Erhebungsbogens kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben aus dieser Statistik unterliegen der Ge­heimhaltung. Eine Weiterleitung der Einzelangaben an den Stabilisierungsfonds für Wein ist ausgeschlossen.

Montabaur, den 9. Aug. 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

i.A. gez. Henkes

Einsammlung von Altpapier

Der erste Altpapiertag im Stadtgebiet Montabaur ist durch­geführt. Das Ergenis war ganz gut. Wir hoffen, daß die Be­völkerung mit der Firma auch zufrieden war.

Wir weisen darauf hin, daß der nächste Altpapiertag in späte­stens 6 Wochen stattfindet.

Es wird nach den ersten Erfahrungen, auch in anderen Ge­bieten sicher notwendig sein, daß gewerbliche Altpapierge­ber in kürzeren Abständen entsorgt werden. Die Firma käme wöchentlich nach festem Zeitplan in das Stadtgebiet Montabaur. Die Mindestmenge pro Abholstelle sollte ca. 1 cbm betragen (mehrere Geschäfte konnten sich zusammentun).

Das Papier sollte dann auch vor den Geschäften abgestellt werden, Kosten würden nicht entstehen. Betriebe könnten das Papier auch im Hof abstellen, wenn wir mit einem gro­ßen Lkw an das lagernde Altpapier heranfahren können. Interessierte Geschäfte oder Betriebe müßten ihre genaue Anschrift angeben, damit ein genauer Abholplan erstellt werden kann.

Falls die Durchführung eines Altpapiertages im Restgebiet der Verbandsgemeinde Montabaur gewünscht wird, bitten wir um Mitteilung der Sperrmülltermine.

Die Verwaltung informiert

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist auch nach Dienst­schluß zu erreichen unter der Rufnummer 2o41

In der Ausgabe Nr. 5/31 ist bereits darauf hingewiesen wor­den, daß die Verbandsgemeindeverwaltung nach Dienst­schluß - auch am Wochenende - über einen Anrufbeantworter unter der Rufnummer 2o41 zu erreichen ist.

Das Gespräch des Teilnehmers wird auf das Band des Anruf­beantworters aufgezeichnet und wird am kommenden Ar­beitstag von der Verwaltung abgerufen. Der Antragsteller erhält von der Verwaltung umgehend einen Bescheid.

Neben der Einführung der Abendsprechstunden - dienstags von.oo - 19.oo Uhr - bietet der Anrufbeantworter eine zusätzüche Möglichkeit für die Bürger, in den verbandsan­gehörigen Gemeinden der Verwaltung ohne persönliche Vorsprache ihre Anhegen zu jeder Zeit vorzutragen.

Während den allgemeinen Dienststunden ist die Verbands­gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 3o78 und 2o41 zu erreichen.

Zertifikate in Englisch an der Volkshochschule der Stadt Montabaur

Die VHS der Stadt Montabaur richtet ihre Englischkurse mit Ziel des Zertifikatserwerbs ein. Alle Teilnehmer der Englisch­kurse haben die Möglichkeit diese Zertifikatesurkunde zu er­reichen.

Diese Urkunde entspricht etwa dem Zeugnis der mittleren Reife in Englisch und wird entsprechend anerkannt.

Im kommenden Abschnitt sind 3 Englischkurse vorgesehen-

1. Englisch für Anfänger

2. Engüsch für Fortgeschrittene I

3. Englisch für Fortgeschrittene II

Auch Interessenten, die bisher an keinem Kurs der VHS teilge­nommen haben, können sich bei entsprechenden Vorkenntnis­sen zu den Kursen I und II melden.

Die Kurse beginnen alle am Montag, dem 24. Sept. 1973,

2o.oo Uhr, in der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur, Gelbach- str., mit einer Vorbesprechung. Anmeldung und Auskunft im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur zu den üblichen Bürostunden in Zimmer 17, Tel. o26o2/3o78, 3o79 (App.29). Neben diesen 3 Kursen wird die Weiterführung des Konversa­tionskursus geplant.

Die VHS weist schon jetzt auf die Kurse in Kurzschrift (Be­ginn: Dienstag, den 25. Sept. 1973) und Maschinenschreiben (Beginn: Donnerstag, den 27. Sept. 1973) hin.

Fortsetzung der Reihe "Beschreibung des Rentenverfahrens"

Wenden wir uns nun dem großen Personenkreis zu, für den es besonders schwierig ist, entsprechende Versicherungs- bzw Beschäftigungsnachweise zu erbringen. Die Hauptschwierigkei­ten bestehen darin, daß die Landesversicherungsanstalten der unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten nicht nur nicht mehr erreichbar sind, sondern, daß gerade die Kartenarchive dieser Anstalten durch Kriegseinwirkung fast völlig vernichtet wurden. Eine große Erleichterung bedeutet es nun für den infragekommenden Personenkreis, daß der Ge­setzgeber, in der Versicherungsunterlagenverordnung sowie dem Fremdrentengesetz die G ub.,aftmachung von Versiche­rungs-und Beschäftigungszeiten zugelassen hat. Eine Tatsache gilt nach diesen Gesetzen als glaubhaft gemacht, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche erreichbaren Beweismittel erstrecken sollen, über­wiegend wahrscheinlich ist.

Es sind aLo zunächst Ermittlungen anzustellen, die sich neben etwaigen Versicherungsnachweisen in erster Linie auf Arbeit­geberbescheinigungen, Bescheinigungen von Krankenkassen sowie auf Zeugenaussagen zu erstrecken haben. Erst wenn sol­che Nachweise nicht erbracht werden können, sind eidesstatt­liche Versicherungen zulässig, zu deren Abnahme die Renten­versicherungsträger ermächtigt sind. Die abzugebenden eides­stattlichen Versicherungen müssen die Dauer der Beschäftigung, die Art der Tätigkeit und die Angabe enthalten, auf Grund welcher Kenntnisse die Angaben gemacht werden können. Über die Zulassung der eidesstattlichen Erklärung entscheidet der Rentenversicherungsträger nach Ermessen.

Zu erwähnen ist, daß, für das einzelne Jahr nicht nachgewie­sene sondern nur glaubhaft gemachten Zeiten, nur mit 5 Sech­steln rngerechnet werden. Dies entspricht der durchschnittli­chen Beitragsdichte im Bundesgebiet. Für Zeiten bis zum 28.6.1942 (dem Inkrafttreten der 2. Lohnabzugsverordnung) werden die auf fünf Sechsteln gekürzte Beitrags- und Beschäfti gungszeiten auf volle Wochen, im übrigen auf volle Monate

P,'^ STST 3i NDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8-00 - 12.00 Uhr 16.00 - 19.00 Uhr, Bauamt und Wasserwerk Gebäude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 16.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr.

FERNSPRECHANSCHLOSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 02602/3078 und 2041, Verbandsbürgermeister Mangels 02602/3070, Verbandsbeigeordneter Reusch, nach Dienstsdiluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/3079.

DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur, Nr. 803 000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 00-603.