Montabaur - 2 -
Der ausgefüllte und unterschriebene Erhebungsbogen ist im geschlossenen Briefumschlag bis zum 7. Sept. 1973 bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abzugeben.
Das mit der Durchführung der Erhebung beauftragte Statistische Landesamt ist berechtigt, die Angaben der Auskunftspflichtigen nachzuprüfen.
Die Nichtangabe sowie die mangelhafte oder verspätete Abgabe des Erhebungsbogens kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben aus dieser Statistik unterliegen der Geheimhaltung. Eine Weiterleitung der Einzelangaben an den Stabilisierungsfonds für Wein ist ausgeschlossen.
Montabaur, den 9. Aug. 1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
i.A. gez. Henkes
Einsammlung von Altpapier
Der erste Altpapiertag im Stadtgebiet Montabaur ist durchgeführt. Das Ergenis war ganz gut. Wir hoffen, daß die Bevölkerung mit der Firma auch zufrieden war.
Wir weisen darauf hin, daß der nächste Altpapiertag in spätestens 6 Wochen stattfindet.
Es wird nach den ersten Erfahrungen, auch in anderen Gebieten sicher notwendig sein, daß gewerbliche Altpapiergeber in kürzeren Abständen entsorgt werden. Die Firma käme wöchentlich nach festem Zeitplan in das Stadtgebiet Montabaur. Die Mindestmenge pro Abholstelle sollte ca. 1 cbm betragen (mehrere Geschäfte konnten sich zusammentun).
Das Papier sollte dann auch vor den Geschäften abgestellt werden, Kosten würden nicht entstehen. Betriebe könnten das Papier auch im Hof abstellen, wenn wir mit einem großen Lkw an das lagernde Altpapier heranfahren können. Interessierte Geschäfte oder Betriebe müßten ihre genaue Anschrift angeben, damit ein genauer Abholplan erstellt werden kann.
Falls die Durchführung eines Altpapiertages im Restgebiet der Verbandsgemeinde Montabaur gewünscht wird, bitten wir um Mitteilung der Sperrmülltermine.
Die Verwaltung informiert
Die Verbandsgemeindeverwaltung ist auch nach Dienstschluß zu erreichen unter der Rufnummer 2o41
In der Ausgabe Nr. 5/31 ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die Verbandsgemeindeverwaltung nach Dienstschluß - auch am Wochenende - über einen Anrufbeantworter unter der Rufnummer 2o41 zu erreichen ist.
Das Gespräch des Teilnehmers wird auf das Band des Anrufbeantworters aufgezeichnet und wird am kommenden Arbeitstag von der Verwaltung abgerufen. Der Antragsteller erhält von der Verwaltung umgehend einen Bescheid.
Neben der Einführung der Abendsprechstunden - dienstags von lö.oo - 19.oo Uhr - bietet der Anrufbeantworter eine zusätzüche Möglichkeit für die Bürger, in den verbandsangehörigen Gemeinden der Verwaltung ohne persönliche Vorsprache ihre Anhegen zu jeder Zeit vorzutragen.
Während den allgemeinen Dienststunden ist die Verbandsgemeindeverwaltung unter der Rufnummer 3o78 und 2o41 zu erreichen.
Zertifikate in Englisch an der Volkshochschule der Stadt Montabaur
Die VHS der Stadt Montabaur richtet ihre Englischkurse mit Ziel des Zertifikatserwerbs ein. Alle Teilnehmer der Englischkurse haben die Möglichkeit diese Zertifikatesurkunde zu erreichen.
Diese Urkunde entspricht etwa dem Zeugnis der mittleren Reife in Englisch und wird entsprechend anerkannt.
Im kommenden Abschnitt sind 3 Englischkurse vorgesehen-
1. Englisch für Anfänger
2. Engüsch für Fortgeschrittene I
3. Englisch für Fortgeschrittene II
Auch Interessenten, die bisher an keinem Kurs der VHS teilgenommen haben, können sich bei entsprechenden Vorkenntnissen zu den Kursen I und II melden.
Die Kurse beginnen alle am Montag, dem 24. Sept. 1973,
2o.oo Uhr, in der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur, Gelbach- str., mit einer Vorbesprechung. Anmeldung und Auskunft im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur zu den üblichen Bürostunden in Zimmer 17, Tel. o26o2/3o78, 3o79 (App.29). Neben diesen 3 Kursen wird die Weiterführung des Konversationskursus geplant.
Die VHS weist schon jetzt auf die Kurse in Kurzschrift (Beginn: Dienstag, den 25. Sept. 1973) und Maschinenschreiben (Beginn: Donnerstag, den 27. Sept. 1973) hin.
Fortsetzung der Reihe "Beschreibung des Rentenverfahrens"
Wenden wir uns nun dem großen Personenkreis zu, für den es besonders schwierig ist, entsprechende Versicherungs- bzw Beschäftigungsnachweise zu erbringen. Die Hauptschwierigkeiten bestehen darin, daß die Landesversicherungsanstalten der unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten nicht nur nicht mehr erreichbar sind, sondern, daß gerade die Kartenarchive dieser Anstalten durch Kriegseinwirkung fast völlig vernichtet wurden. Eine große Erleichterung bedeutet es nun für den infragekommenden Personenkreis, daß der Gesetzgeber, in der Versicherungsunterlagenverordnung sowie dem Fremdrentengesetz die G ub.,aftmachung von Versicherungs-und Beschäftigungszeiten zugelassen hat. Eine Tatsache gilt nach diesen Gesetzen als glaubhaft gemacht, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche erreichbaren Beweismittel erstrecken sollen, überwiegend wahrscheinlich ist.
Es sind aLo zunächst Ermittlungen anzustellen, die sich neben etwaigen Versicherungsnachweisen in erster Linie auf Arbeitgeberbescheinigungen, Bescheinigungen von Krankenkassen sowie auf Zeugenaussagen zu erstrecken haben. Erst wenn solche Nachweise nicht erbracht werden können, sind eidesstattliche Versicherungen zulässig, zu deren Abnahme die Rentenversicherungsträger ermächtigt sind. Die abzugebenden eidesstattlichen Versicherungen müssen die Dauer der Beschäftigung, die Art der Tätigkeit und die Angabe enthalten, auf Grund welcher Kenntnisse die Angaben gemacht werden können. Über die Zulassung der eidesstattlichen Erklärung entscheidet der Rentenversicherungsträger nach Ermessen.
Zu erwähnen ist, daß, für das einzelne Jahr nicht nachgewiesene sondern nur glaubhaft gemachten Zeiten, nur mit 5 Sechsteln rngerechnet werden. Dies entspricht der durchschnittlichen Beitragsdichte im Bundesgebiet. Für Zeiten bis zum 28.6.1942 (dem Inkrafttreten der 2. Lohnabzugsverordnung) werden die auf fünf Sechsteln gekürzte Beitrags- und Beschäfti gungszeiten auf volle Wochen, im übrigen auf volle Monate
P,'^ STST 3i NDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8-00 - 12.00 Uhr 16.00 - 19.00 Uhr, Bauamt und Wasserwerk Gebäude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 16.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr.
FERNSPRECHANSCHLOSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 02602/3078 und 2041, Verbandsbürgermeister Mangels 02602/3070, Verbandsbeigeordneter Reusch, nach Dienstsdiluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/3079.
DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur, Nr. 803 000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 00-603.

