Montabaur -13-
Mitteilungsblatt
der Gemeinden
Niederelbert-Oberelbert
Welschneudorf
Amtlich« Bekanntmachungen dar Gemeindeverwaltungen. Verantwortlich för den Inhalt Llnua Wlttlch. Herauegeber, Druck u. Varlag: Verlag und Druck Llnua Wlttlch. Weltersburg. POSTANSCHRIFT S413 Ben dort, Postfach 150.
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Niederelbert
aisisir
Oberelbert
Welschneudorf
NIEDERELBERT
Bekanntmachung
Unsere Aufforderung zur sparsamen Bewirtschaftung des Trinkwassers vom 13. Juli 1973 wird hiermit aufgehoben.
Wir danken den Einwohnern von Niederelbert für die dargebrachte Einsicht zu dieser Einschränkungsmaßnahme, wodurch das Eintreten eines Wassernotstandes verhindert werden konnte.
gez. Hiibinger, Bürgermeister
Bekanntmachung
Alle sportlich interessierten Damen und Herren unserer Gemeinde, insbesondere die Mitglieder der sporttreibenden Vereine, die bereit sind an dem Spiel “Kirmes ohne Grenzen” zwischen den Gemeinden Niederelbert - Oberelbert - Welschneudorf, anläßlich der Kirmes in Oberelbert am Samstag, dem 11, Aug. 1973 teilzunehmen, werden gebeten, am Freitag, dem 3. Aüg. um 2o.oo : Uhr zur Mannschaftsaufstellung in der Gastwirtschaft Kurth anwesend zu sein.
Im Namen aller Vereinsvorsitzenden gez. Hübinger, Bürgermeister
Kath. Pfarramt Niederelbert
Sonntag, den 5.8.1973 - 18. Sönütag ü_ Jähresreihe 9.3ö Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde Montag, den 6.8.1973
8.o6 Uhr Messe f. Leb. u. Verst. d. Fam. Jakob Schlemmer und Metternich Dienstag, den 7.8.1973
19.15 Uhr Frauengemeinschaftsmesse - Amt f.Maria Bruchhäuser, best. v. d. Nachbarschaft Mittwoch, den 8.8.1973
7.36 Uhr Abfahrt zum Ausflug der Meßdiener und Mädchenjugend vom Gemeindeplatz Donnerstag, den 9.8.1973
8.00 Uhr Schuleröffnungsgottesdienst f.d. Schüler und Schülerinnen der Volksschule Niederelbert - Amt f. Josef Neuroth Freitag, den 10.8.1973
8.oo Uhr Messe f. Ehel, Anton Roth u. Walter Maier
Samstag, den 11.8.1973
17.oo Uhr Beichtgelegenheit
18.45 Uhr Vorabendgottesdienst f.d. Pfarrgemeinde
Am Samstag, 4.8. und Sonntag, den 5.8.1973 kann der
Portiunkula-Ablaß in der bisher üblichen Form gewonnen
werden.
OBERELBERT
Flexible Altersgrenze erlaubt DM 69o,- Zusatzverdienst
Vorschriften des 4. Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes Das am 31. März 1973 verkündete und rückwirkend am l.Jan. 1973 in Kraft getretene 4. Rentenversicherungs-Änderungsgesetz enthält bedeutsame Änderungen der Vorschriften des Rentenreformgesetzes über das flexible und das vorzeitige Altersruhe» geld.
Nach der Neuregelung ist den Empfängern eines flexiblen Altersruhegeldes eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit nur noch erlaubt,
die in jedem Jahr seit dem Rentenbeginn von vornherein auf eine Zeit von höchstens 3 Monaten oder 75 Arbeitstagen beschränkt ist oder
die auf längere Dauer oder unbestimmte Zeit eingegangen ist, aus der aber ein Arbeitseinkommen erzielt wird, das monatlich 3o % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet; das sind im Jahre 1973 69o,- DM im Monat.
Die Regelung über den zulässigen Verdienst beim Bezug eines vorzeitigen Altersruhegeldes für Frauen und wegen Arbeitslosigkeit (jeweils vom 6o. Lebensjahr an) unterscheidet sich davon nur dadurch, daß das monatliche Arbeitseinkommen aus einer zeitlich unbegrenzten Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ein Achtel der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten darf; das sind im Jahre 1973 DM 287,5o im Monat. Jeder Bezieher eines flexiblen oder vorzeitigen Altersruhegeldes ist gesetzlich verpflichtet, den Rentenversicherungsträger unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sein Verdienst den Betrag von z.Zt. DM 69o,- bzw. DM 287,5o im Monat übersteigt. Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob das Altersruhegeld wegen Überschreitung der Verdienstgrenze vom Beginn des Monats der Überschreitung an wegfällt. Wird die Verdienstgrenze überschritten, so ist dies nur dann nicht rentenschädlich, wenn die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von vorherein auf höchstens 3 Monate oder 75 Arbeitstage beschränkt worden ist. In einer derartigen Beschäftigung darf zur Rente unbeschränkt hinzuverdient werden.
Nicht rentenschädlich ist auch, wenn der Bezieher eines flexiblen oder vorzeitigen Altersruhegeldes zum Beispiel innerhalb eines Jhrs.aus einer unbefristeten Beschäftigung bis zu DM 69o,- bzw. DM 287,5o monatlich bezieht, diese Beschäftigung zum Ende des 9. Monats aufgibt und anschl. eine dreimonatige Aushilfsbeschäftigung mit einem höheren monatlichen Entgelt (z.B. DM 1.5oö,-) übernimmt. In welcher Zeitlichen Aufeinanderfolge Aushilfs- und Dauerbeschäftigung kombiniert wer-
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