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Montabaur -13-

Mitteilungsblatt

der Gemeinden

Niederelbert-Oberelbert

Welschneudorf

Amtlich« Bekanntmachungen dar Gemeindeverwaltungen. Verantwortlich för den Inhalt Llnua Wlttlch. Herauegeber, Druck u. Varlag: Verlag und Druck Llnua Wlttlch. Weltersburg. POSTANSCHRIFT S413 Ben dort, Postfach 150.

Tel. (02022) 4055/56

Niederelbert

aisisir

Oberelbert

Welschneudorf

NIEDERELBERT

Bekanntmachung

Unsere Aufforderung zur sparsamen Bewirtschaftung des Trink­wassers vom 13. Juli 1973 wird hiermit aufgehoben.

Wir danken den Einwohnern von Niederelbert für die darge­brachte Einsicht zu dieser Einschränkungsmaßnahme, wodurch das Eintreten eines Wassernotstandes verhindert werden konn­te.

gez. Hiibinger, Bürgermeister

Bekanntmachung

Alle sportlich interessierten Damen und Herren unserer Ge­meinde, insbesondere die Mitglieder der sporttreibenden Ver­eine, die bereit sind an dem SpielKirmes ohne Grenzen zwischen den Gemeinden Niederelbert - Oberelbert - Welsch­neudorf, anläßlich der Kirmes in Oberelbert am Samstag, dem 11, Aug. 1973 teilzunehmen, werden gebeten, am Freitag, dem 3. Aüg. um 2o.oo : Uhr zur Mannschaftsaufstellung in der Gastwirtschaft Kurth anwesend zu sein.

Im Namen aller Vereinsvorsitzenden gez. Hübinger, Bürgermeister

Kath. Pfarramt Niederelbert

Sonntag, den 5.8.1973 - 18. Sönütag ü_ Jähresreihe 9. Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde Montag, den 6.8.1973

8.o6 Uhr Messe f. Leb. u. Verst. d. Fam. Jakob Schlemmer und Metternich Dienstag, den 7.8.1973

19.15 Uhr Frauengemeinschaftsmesse - Amt f.Maria Bruch­häuser, best. v. d. Nachbarschaft Mittwoch, den 8.8.1973

7.36 Uhr Abfahrt zum Ausflug der Meßdiener und Mädchen­jugend vom Gemeindeplatz Donnerstag, den 9.8.1973

8.00 Uhr Schuleröffnungsgottesdienst f.d. Schüler und Schü­lerinnen der Volksschule Niederelbert - Amt f. Josef Neuroth Freitag, den 10.8.1973

8.oo Uhr Messe f. Ehel, Anton Roth u. Walter Maier

Samstag, den 11.8.1973

17.oo Uhr Beichtgelegenheit

18.45 Uhr Vorabendgottesdienst f.d. Pfarrgemeinde

Am Samstag, 4.8. und Sonntag, den 5.8.1973 kann der

Portiunkula-Ablaß in der bisher üblichen Form gewonnen

werden.

OBERELBERT

Flexible Altersgrenze erlaubt DM 69o,- Zusatzverdienst

Vorschriften des 4. Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes Das am 31. März 1973 verkündete und rückwirkend am l.Jan. 1973 in Kraft getretene 4. Rentenversicherungs-Änderungsgesetz enthält bedeutsame Änderungen der Vorschriften des Renten­reformgesetzes über das flexible und das vorzeitige Altersruhe» geld.

Nach der Neuregelung ist den Empfängern eines flexiblen Alters­ruhegeldes eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit nur noch erlaubt,

die in jedem Jahr seit dem Rentenbeginn von vornherein auf eine Zeit von höchstens 3 Monaten oder 75 Arbeitstagen beschränkt ist oder

die auf längere Dauer oder unbestimmte Zeit eingegangen ist, aus der aber ein Arbeitseinkommen erzielt wird, das monatlich 3o % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze nicht über­schreitet; das sind im Jahre 1973 69o,- DM im Monat.

Die Regelung über den zulässigen Verdienst beim Bezug eines vorzeitigen Altersruhegeldes für Frauen und wegen Arbeitslo­sigkeit (jeweils vom 6o. Lebensjahr an) unterscheidet sich davon nur dadurch, daß das monatliche Arbeitseinkommen aus einer zeitlich unbegrenzten Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ein Achtel der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze nicht über­schreiten darf; das sind im Jahre 1973 DM 287,5o im Monat. Jeder Bezieher eines flexiblen oder vorzeitigen Altersruhegel­des ist gesetzlich verpflichtet, den Rentenversicherungsträger unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sein Verdienst den Be­trag von z.Zt. DM 69o,- bzw. DM 287,5o im Monat übersteigt. Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob das Altersruhe­geld wegen Überschreitung der Verdienstgrenze vom Beginn des Monats der Überschreitung an wegfällt. Wird die Verdienstgren­ze überschritten, so ist dies nur dann nicht rentenschädlich, wenn die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von vorherein auf höchstens 3 Monate oder 75 Arbeitstage beschränkt wor­den ist. In einer derartigen Beschäftigung darf zur Rente unbe­schränkt hinzuverdient werden.

Nicht rentenschädlich ist auch, wenn der Bezieher eines flexib­len oder vorzeitigen Altersruhegeldes zum Beispiel innerhalb eines Jhrs.aus einer unbefristeten Beschäftigung bis zu DM 69o,- bzw. DM 287,5o monatlich bezieht, diese Beschäftigung zum Ende des 9. Monats aufgibt und anschl. eine dreimonatige Aushilfsbeschäftigung mit einem höheren monatlichen Entgelt (z.B. DM 1.5oö,-) übernimmt. In welcher Zeitlichen Aufein­anderfolge Aushilfs- und Dauerbeschäftigung kombiniert wer-

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