Ausgabe 
20.7.1973
Seite
2286
 
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Montabaur - 12 -

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Mitteilungsblatt

der Gemeinden

Niederelbert-Oberelbert

Welschneudorf

Niederelbert

Amtlich« Bekanntmachungen dar Qemelndeverwaltungen. Verantwortlich fOr den Inhalt Llmia Wlttlch. Harauagabar, Druck u. Varlagi Varlag und Druck LJnue Wlttlch. Weltersburg. POSTANSCHRIFT 6413 Bandorf, Postfach 150.

Tsl. (02622) 4065/66

Oberelbert

Welschneudorf

NIEDERELBERT Satzung vom 14. Juli 1973

zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Niederelbert vom 4.2.1967, geändert durch Satzung vom 6.12.1968, 26.9. 1969 und 17.2.1973

Aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung (Selbstver­waltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A) in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1.S.145) und der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 3.12.1964 (GVBI. S.251) in der jeweils geltenden Fassung wird entsprechend dem Beschluß des Gemeinderates vom 28.6.1973 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nie­derelbert vom 4.2.1967 geändert durch Satzung vom 6.12. 1968, 26.9.1969, und 17.2.1973 erlassen.

§ 1

Die §§ 1 und 2 werden aufgehoben und durch folgende Neu­fassung ersetzt:

§ 1

Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvor­schrift vorgeschrieben sind, erfolgen im Amtsblatt der Ver­bandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Ge­meinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nenters­hausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Un- tershausen und Welschneudorf.

(2) Öffentliche Bekanntmachungen größeren Umfanges sowie Bekanntmachungen zu den Pläne oder andere umfangreiche Unterlagen gehören, erfolgen durch Offenlegung im Dienstzim­mer des Bürgermeisters oder in einem anderen Raum des Rat­hauses Niederelbert während der Dauer von mindestens einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages der Offenlegung arbeitstäglich mindestens 3 Stunden. Außerdem erfolgt die Offenlegung in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeinde­verwaltung.

Auf diese Offenlegung wird spät, am Tage vor Beginn d.Offen­legung unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer u.d.Of­fenlegungszeiten i.d. unter Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt hingewiesen.

Die in § 12 BBauG vorgeschriebene öffentliche Auslegung des genehmigten Bebauungsplanes mit seiner Begründung erfolgt für die Dauer von zwei Wochen im Dienstzimmer des Bürger­meisters, arbeitstäglich mindestens 3 Stunden und in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf die Aus­legung wird spätestens am Tage vor ihrem Beginn unter nähe­

rer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Auslegungszeiten im Amtsblatt nach Abs. 1 hingewiesen.

(3) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der vorstehend festgesetzten Form infolge höherer Gewalt nicht durchführbar, so erfolgt f. die Zeit die öffentliche Bekanntmachung während der Dauer von einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Ta­ges des Aushangs durch Aushang an der Bekanntmachungsta­fel (Aushängekasten) am Bürgermeisteramt.

§ 2

Sonstige Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen, die nicht durch Rechtsvor­schrift vorgeschrieben sind und ortsübliche Bekanntgaben er­folgen, sofern in Auftrags- oder Amtshilfeangelegenheiten keine andere Form bestimmt ist, in dem unter § 1 bezeichneten Amtsblatt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung frühestens jedoch am 1. Juli 1973 in Kraft.

Niederelbert, den 14. Juli 1973

(S.) Gemeindeverwaltung

gez. Weyand, Bürgermeister

Gesehe_n

(keine Bedenken)

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises (S.) Kommunalaufsicht, Az.: 029-020

Montabaur, den 05. Juli 1973 Im Aufträge: Wilhelmi

Bekanntmachung

Anläßlich der Kirmes in Oberelbert planen die Gemeinden Oberelbert, Niederelbert und Welschneudorf eine gemeinsame Veranstaltung.

Aus diesem Grund findet am 24. Juli 1973 um 20.15 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses eine Vorbesprechung statt, zu der die Vorsitzenden der ortsansässigen Vereine eingeladen sind.

i. V. Geiling, Bürgermeister

Bekanntmachung Kindergarten Niederelbert

Alle Kinder, die bis zum 30. September 1970 geboren-sind und deren Eltern einen Antrag auf Aufnahme gestellt haben, werden im Kindergarten aufgenommen.