Ausgabe 
20.7.1973
Seite
2287
 
Einzelbild herunterladen

Montabaur -13-

Kath. Pfarramt Niederelbert

Sonntag, den 22.7.1973 16. Sonntag der Jahresreihe

9.3o Uhr Hochamt für Maria Neuroth, best. v.d.Nachbarsch. Donnerstag, den 26.7.1973

8.oo Uhr Messe f. Christian Friedr. Wiek u.verst. Angeh.

Samstag, den 28.7.1973

18.45 Uhr 3. Seelenamt f. Margarethe Kaspar

OBERELBERT

Satzung

vom 14. Juli 1973 zur Änderung der Hauptsatzung der Ge­meinde Oberelbert vom 8.3.1969, geändert durch Satzungen vom 26.3.197o u. 19.3.1971

Aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung (Selbst­verwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A) in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) u. der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 3.12.1964 (GVB1.

S. 251) in der jeweils geltenden Fassung wird entsprechend dem Beschluß des Gemeinderates vom 26.6.1973 folgende Sau zung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ober­elbert v. 8.3.1969 erlassen:

§ 1

Die §§ 1 und 2 werden aufgehoben und durch folgende Neufassung ersetzt:

§ 1 - Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvor­schrift vorgeschrieben sind, erfolgen im Amtsbaltt der Ver­bandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Ge­meinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nenters­hausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen , Untershausen und Welschneudorf.

(2) Öffentliche Bekanntmachungen größeren Umfanges so­wie Bekanntmachungen zu denen Pläne oder andere um­fangreiche Unterlagen gehören, erfolgen durch Offenlegung im Dienstzimmer des Bürgermeisters während der Dauer von mind. einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages der Offenlegung, arbeitstäglich mind. 3 Stunden. Außerdem erfolgt die Offenlegung in einem Dienstzimmer der Ver­bandsgemeindeverwaltung. Auf diese Offenlegungen wird spätestens am Tage vor Beginn der Offenlegung unter nähe­rer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Offenlegungs­zeiten in dem unter Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt hinge­wiesen.

Die in § 12 BBauG vorgeschriebene öffentliche Auslegung des genehmigten Bebauungsplanes mit seiner Begründung erfolgt für die Dauer von zwei Wochen im Dienstzimmer des Bürger­meisters arbeitstäglich mind. 3 Stunden und in einem Dienst­zimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf die Auslegung wird spätestens am Tage vor ihrem Beginn unter näherer Be­zeichnung der Dienstzimmer und der Auslegungszeiten im Amtsblatt nach Abs. 1 hingewiesen.

(3) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in d- vorstehend festgesetzten Form infolge höherer Gewalt nicht durchführ­bar, so erfolgt für diese Zeit die öffentliche Bekanntmachung während der Dauer von einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages des Aushangs durch Aushang an der Bekanntma­chungstafel (Aushängekasten) am Bürgermeisteramt.

§ 2 - Sonstige Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen, die nicht durch Rechtsvor­schrift vorgeschrieben sind und ortsübliche Bekanntgaben er­

folgen, sofern in Auftrags- oder Amtshilfeangelegenheiten keine andere Form bestimmt ist, in dem unter § 1 Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung frühestens jedoch am 1. Juli 1973 in Kraft.

Oberelbert, den 14. Juli 1973

Gemeindeverwaltung

gez. Unterschrift, Bürgermeister

Gesehen

(keine Bedenken)

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Kommunalaufsicht, Az.: o29-o2o - Oberelbert - S. Montabaur, den 5. Juli 1973

Im Aufträge: gez. Wilhelmi

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Oberel­bert findet am Donnerstag, den 19. Juli 1973, um 2o.oo Uhr im Gemeindehaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein,

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973

2. Abgrenzung von Forstämtern und Forstrevieren

3. Verschiedenes

11. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die öffentl.-rechtl. Verein­barung mit der Gemeinde Welschneudorf.

( Schulorganisatorische Maßnahmen für den Bereich der Ge­meinden Oberelbert und Welschneudorf)

2. Beratung und Beschlußfassung für die Wasserlieferung an die Gemeinde Niederelbert

3. Beratung und Beschlußfassung über den erforderlichen Grund­stücktausch mit der Kirchengemeinde Oberelbert für die Erwei­terung des Friedhofes

4. Beratung und Beschlußfassung über Anträge von Bürgern

5. Verschiedenes

gez. Weyand, Bürgermeister

Die Gemeindeverwaltung Oberelbert informiert ihre Bürger

Kurznachrichten aus dem Sozialbereich Daten und Zahlen

Die gesetzlichen Rentenversicherungen zahlten im Dez. 1972 rund 9.936.000 Renten, davon entfielen auf die Arbeiterrentenversi­cherung 7.237.917, die Angestelltenversicherung 2.698.267 Renten. Es wurden gezahlt an Versicherungsrenten 6.224.917, Witwenrenten 3.249.532 und Waisenrenten 461.735. Die Ren­tenzahlungen beliefen sich im Dez. 1972 auf rund 3734 Mio DM. Davon entfielen auf die Arbeiterrentenversicherung 2349 Mio DM und die Angestelltenversicherung DM 1385 Mio Reiseführer für Behinderte

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. hat einen "Reiseführer für Behinderte durch Gasthöfe, Pensionen und Hotels herausgegeben.

Dieser Reiseführer enthält 6oo Adressen, die vom Deutschen Fremdenverkehrsverband geprüft wurden und Behinderten und Familien mit behinderten Kindern als geeignete Ferienunter­künfte empfohlen werden. Der Reiseführer kann kostenlos von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.,

4 Düsseldorf, Kirchfeldstr. 149, bezogen werden.

ABC für Hörbehinderte

So lautet eine Aufklärungsschrift für Hörbehinderte und Men­schen, die mit ihnen Zusammenleben. Die Schrift unterrichtet