Montabaur -13-
Kath. Pfarramt Niederelbert
Sonntag, den 22.7.1973 16. Sonntag der Jahresreihe
9.3o Uhr Hochamt für Maria Neuroth, best. v.d.Nachbarsch. Donnerstag, den 26.7.1973
8.oo Uhr Messe f. Christian Friedr. Wiek u.verst. Angeh.
Samstag, den 28.7.1973
18.45 Uhr 3. Seelenamt f. Margarethe Kaspar
OBERELBERT
Satzung
vom 14. Juli 1973 zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Oberelbert vom 8.3.1969, geändert durch Satzungen vom 26.3.197o u. 19.3.1971
Aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung (Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A) in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) u. der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 3.12.1964 (GVB1.
S. 251) in der jeweils geltenden Fassung wird entsprechend dem Beschluß des Gemeinderates vom 26.6.1973 folgende Sau zung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Oberelbert v. 8.3.1969 erlassen:
§ 1
Die §§ 1 und 2 werden aufgehoben und durch folgende Neufassung ersetzt:
§ 1 - Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen im Amtsbaltt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen , Untershausen und Welschneudorf.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen größeren Umfanges sowie Bekanntmachungen zu denen Pläne oder andere umfangreiche Unterlagen gehören, erfolgen durch Offenlegung im Dienstzimmer des Bürgermeisters während der Dauer von mind. einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages der Offenlegung, arbeitstäglich mind. 3 Stunden. Außerdem erfolgt die Offenlegung in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf diese Offenlegungen wird spätestens am Tage vor Beginn der Offenlegung unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Offenlegungszeiten in dem unter Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt hingewiesen.
Die in § 12 BBauG vorgeschriebene öffentliche Auslegung des genehmigten Bebauungsplanes mit seiner Begründung erfolgt für die Dauer von zwei Wochen im Dienstzimmer des Bürgermeisters arbeitstäglich mind. 3 Stunden und in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf die Auslegung wird spätestens am Tage vor ihrem Beginn unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Auslegungszeiten im Amtsblatt nach Abs. 1 hingewiesen.
(3) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in d- vorstehend festgesetzten Form infolge höherer Gewalt nicht durchführbar, so erfolgt für diese Zeit die öffentliche Bekanntmachung während der Dauer von einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages des Aushangs durch Aushang an der Bekanntmachungstafel (Aushängekasten) am Bürgermeisteramt.
§ 2 - Sonstige Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen, die nicht durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind und ortsübliche Bekanntgaben er
folgen, sofern in Auftrags- oder Amtshilfeangelegenheiten keine andere Form bestimmt ist, in dem unter § 1 Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung frühestens jedoch am 1. Juli 1973 in Kraft.
Oberelbert, den 14. Juli 1973
Gemeindeverwaltung
gez. Unterschrift, Bürgermeister
Gesehen
(keine Bedenken)
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Kommunalaufsicht, Az.: o29-o2o - Oberelbert - S. Montabaur, den 5. Juli 1973
Im Aufträge: gez. Wilhelmi
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Oberelbert findet am Donnerstag, den 19. Juli 1973, um 2o.oo Uhr im Gemeindehaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein,
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973
2. Abgrenzung von Forstämtern und Forstrevieren
3. Verschiedenes
11. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die öffentl.-rechtl. Vereinbarung mit der Gemeinde Welschneudorf.
( Schulorganisatorische Maßnahmen für den Bereich der Gemeinden Oberelbert und Welschneudorf)
2. Beratung und Beschlußfassung für die Wasserlieferung an die Gemeinde Niederelbert
3. Beratung und Beschlußfassung über den erforderlichen Grundstücktausch mit der Kirchengemeinde Oberelbert für die Erweiterung des Friedhofes
4. Beratung und Beschlußfassung über Anträge von Bürgern
5. Verschiedenes
gez. Weyand, Bürgermeister
Die Gemeindeverwaltung Oberelbert informiert ihre Bürger
Kurznachrichten aus dem Sozialbereich Daten und Zahlen
Die gesetzlichen Rentenversicherungen zahlten im Dez. 1972 rund 9.936.000 Renten, davon entfielen auf die Arbeiterrentenversicherung 7.237.917, die Angestelltenversicherung 2.698.267 Renten. Es wurden gezahlt an Versicherungsrenten 6.224.917, Witwenrenten 3.249.532 und Waisenrenten 461.735. Die Rentenzahlungen beliefen sich im Dez. 1972 auf rund 3734 Mio DM. Davon entfielen auf die Arbeiterrentenversicherung 2349 Mio DM und die Angestelltenversicherung DM 1385 Mio Reiseführer für Behinderte
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. hat einen "Reiseführer für Behinderte durch Gasthöfe, Pensionen und Hotels” herausgegeben.
Dieser Reiseführer enthält 6oo Adressen, die vom Deutschen Fremdenverkehrsverband geprüft wurden und Behinderten und Familien mit behinderten Kindern als geeignete Ferienunterkünfte empfohlen werden. Der Reiseführer kann kostenlos von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.,
4 Düsseldorf, Kirchfeldstr. 149, bezogen werden.
”ABC für Hörbehinderte”
So lautet eine Aufklärungsschrift für Hörbehinderte und Menschen, die mit ihnen Zusammenleben. Die Schrift unterrichtet

