Montabaur -11-
Neubau von Straßenlampen und Strombezugs-
kosten
DM
6.900,00
Neubau und Unterhaltung der Kanalanlagen
sowie Schuldendienst
DM
3.510,00
Straßenreinigung, Streudienst pp.
DM
500,00
Unterhaltung bzw. Herrichten des früheren
Müllplatzes
DM
2.000,00
Feuerlöschwesen
DM
310,00
Friedhofsunterhaltung
DM
1.800,00
Gemeindeanlagen
DM
2.000,00
Förderung der Landwirtschaft einschl. Ko
sten für Flurbereinigung und Bullenhaltung
DM
12.000,00
Parkplätze Wildpark einschl. Schuldendienst
DM
22.000,00
Förderung des Fremdenverkehrs
DM
1.000,00
Schuldendienst für Wasserleitung nach Dies
und Kirchähr
DM
2.190,00
Holzwerbungskosten, Försterbesoldung, Auf
forstungen pp.
DM
43.100,00
Abwicklung der Gemeindekasse pp.
DM
720,00
Bewirtschaftung der Gemeindegrundstücke
PP-
DM
300,00
Kreisumlage
DM
21.000,00
Verbandsumlage
DM
12.100,00
Verwaltungskostenbeitrag an Verbandsge-
meinde
DM
2.580,00
Gewerbusleuerumlage
DM
3.600,00
Sonstige kleinere Ausgaben
DM
550,00
Die vorstehende Kostengegenüberstellung zeigt, daß der Waid keinen Ertrag mehr für den Gesamthaushalt der Gemeinde abwirft und daß es daher unumgänglich ist, den Gebührenhaushalt mehr als bisher auszuschöpfen.
II. Erhebung der Kirchensteuer 1973
An alle Steuerpflichtigen, die den Hebetermin übersehen haben, ergeht die Bitte, die Kirchensteuer sobald wie möglich an die Kirchenkasse zu überweisen. Bank- und Postscheckkonten sind auf dem Steuerzettel angegeben.
HORBACH
An alle Steuerpflichtigen, die den Hebetermin für die Kirchensteuer 1973 übersehen haben, ergeht die Bitte, den Steuerbetrag nunmehr sobald wie möglich an die Kirchenkasse zu überweisen. Bank-und Postscheckkonten sind auf dem Steuerzettel angegeben.
HÜBINGEN
An alle Steuerpflichtigen, die den Hebetermin für die Kirchensteuer 1973 übersehen haben ergeht die Bitte, den Steuerbetrag nunmehr sobald wie möglich an die Kirchenkasse zu überweisen. Bank- und Postscheckkonten sind auf dem Steuerzettel angegeben.
EISBACHGEMEINDEN
GROSSHOLBACH
Berichtaus d.Gemeinderatssitzung am 7. Juli 1973
1. Der Gemeinderat beschließt, den dringend erforderlichen Ausbesserungsarbeiten am Sportplatz zuzustimmen.
2. Der Gemeinderat beschließt, daß die Gemeinde Großholbach dem Forstorsanisationsnlan in der vorliegenden Form nur mit
der Maßgabe nachstehender Forderungen zustimmt:
1. Als forstbetriebsverbandsangehörige Gemeinde des Forstbetriebsverbandes Girod sollte die Betriebsverbandsversammlung unter dem Vorsitzenden Bürgermeister Metternich, Großholbach, gehört werden und die gemeinsame Willensbekundung der Waldbesitzer beachtet werden. Es wird bedauert, daß der Verband in dieser Sache nicht entsprechend informiert wurde.
2. Der rechtlich bestehende Forstbetriebsverband, der sich bewährt hat, auf das neue Recht gemäß dem Gesetz vom 3.9.1969 über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse überarbeitet werden, um die Gemeinden Heiligenroth und Boden als ordentliche Mitglieder aufzunehmen.
3. Die Gemeinde Nomborn darf in keinem Falle ausscheiden und somit den neuen Verband schwächen, zumal die Gemeinde Dreikirchen zum Forstrevier Wallmerod abgegeben wird. Die neu zubildende Verwaltungseinheit von 911 ha entspricht somit der Größe der anderen Reviere, das Forstrevier Nentershausen hat sodann die gleiche Größenordnung. Es liegt kein sachlicher Grund vor, gegen den Willen der Gemeinde Nomborn und des Forstbetriebsverbandes Girod, das Forstrevier Nentershausen aufzustocken. Wie der Gemeinde bekannt wurde, sind die Gemeinden des Forstreviers Nentersheusen und der dortige Stelleninhaber gegen die Eingliederung der Gemeinde Nomborn aus Gründen
der Überbelastung.
4. Die Stelle zu Beginn des neuen Forstwirtschaftsjahres, aber spätestens zum 1.1.1974 auszuschreiben, damit nach § 33. des LFG vom 19.3.1972 über einen geeigneten Bewerber durch den Verband entschieden werden kann.
5. Der neue Stelleninhaber muß gewillt sein, das Revier nach besten Kräften zu betreuen und es darf sich nicht um eine Zwangsversetzung handeln, welche die Gemeinde keinesfalls, ggfls. unter Einschaltung des Rechtsweges, billigen kann.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, eine entsprechende Stellungnahme im Sinne der Gemeinde Großholbach gegenüber der Forstdirektion Koblenz abzugeben und wird hiermit beauftragt, die Rechtslage im Bezug auf die Stellenbesetzung zu prüfen und zu überwachen.
Arzt und Apotheke
Ärzte-Sonntagsdienst
Samstag/Sonntag, den 21 ./22.7.1973 Dr. Carola Perscheid, Montabaur, Dillstr.
Tel. o26o2/3374
Dr. Franz Noll, Montabaur, Bahnhofstr. 37
Tel. o26o2/3232
Zahnärzte-Sonntagsdienst
Samstag, Sonntag, den 21 ./22.7.1973 Dr. Knips, Wirges, Bahnhofstr. 57
Tel. o26o2/3837
ZA. Käfferbitz, Ransbach-Baumbach, Bahnhofstr. 28
Tel. 02623/2328
Apothekendienst
von Sonntag, dem 22.7. - Samstag, dem 28.7.1973 Rathaus-Apotheke, Montabaur, Gr. Markt 8
Tel. o26o2/3426
Krankenwagen
21.7.-22.7.1973
Transportstelle Montabaur Tel. o26o2/3777 Transportstelle Höhr-Grenzhausen

