Ausgabe 
20.7.1973
Seite
2285
 
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Montabaur -11-

Neubau von Straßenlampen und Strombezugs-

kosten

DM

6.900,00

Neubau und Unterhaltung der Kanalanlagen

sowie Schuldendienst

DM

3.510,00

Straßenreinigung, Streudienst pp.

DM

500,00

Unterhaltung bzw. Herrichten des früheren

Müllplatzes

DM

2.000,00

Feuerlöschwesen

DM

310,00

Friedhofsunterhaltung

DM

1.800,00

Gemeindeanlagen

DM

2.000,00

Förderung der Landwirtschaft einschl. Ko­

sten für Flurbereinigung und Bullenhaltung

DM

12.000,00

Parkplätze Wildpark einschl. Schuldendienst

DM

22.000,00

Förderung des Fremdenverkehrs

DM

1.000,00

Schuldendienst für Wasserleitung nach Dies

und Kirchähr

DM

2.190,00

Holzwerbungskosten, Försterbesoldung, Auf

forstungen pp.

DM

43.100,00

Abwicklung der Gemeindekasse pp.

DM

720,00

Bewirtschaftung der Gemeindegrundstücke

PP-

DM

300,00

Kreisumlage

DM

21.000,00

Verbandsumlage

DM

12.100,00

Verwaltungskostenbeitrag an Verbandsge-

meinde

DM

2.580,00

Gewerbusleuerumlage

DM

3.600,00

Sonstige kleinere Ausgaben

DM

550,00

Die vorstehende Kostengegenüberstellung zeigt, daß der Waid keinen Ertrag mehr für den Gesamthaushalt der Gemeinde ab­wirft und daß es daher unumgänglich ist, den Gebührenhaushalt mehr als bisher auszuschöpfen.

II. Erhebung der Kirchensteuer 1973

An alle Steuerpflichtigen, die den Hebetermin übersehen ha­ben, ergeht die Bitte, die Kirchensteuer sobald wie möglich an die Kirchenkasse zu überweisen. Bank- und Postscheck­konten sind auf dem Steuerzettel angegeben.

HORBACH

An alle Steuerpflichtigen, die den Hebetermin für die Kirchen­steuer 1973 übersehen haben, ergeht die Bitte, den Steuerbetrag nunmehr sobald wie möglich an die Kirchenkasse zu überwei­sen. Bank-und Postscheckkonten sind auf dem Steuerzettel angegeben.

HÜBINGEN

An alle Steuerpflichtigen, die den Hebetermin für die Kirchen­steuer 1973 übersehen haben ergeht die Bitte, den Steuerbetrag nunmehr sobald wie möglich an die Kirchenkasse zu überwei­sen. Bank- und Postscheckkonten sind auf dem Steuerzettel angegeben.

EISBACHGEMEINDEN

GROSSHOLBACH

Berichtaus d.Gemeinderatssitzung am 7. Juli 1973

1. Der Gemeinderat beschließt, den dringend erforderlichen Ausbesserungsarbeiten am Sportplatz zuzustimmen.

2. Der Gemeinderat beschließt, daß die Gemeinde Großholbach dem Forstorsanisationsnlan in der vorliegenden Form nur mit

der Maßgabe nachstehender Forderungen zustimmt:

1. Als forstbetriebsverbandsangehörige Gemeinde des Forstbe­triebsverbandes Girod sollte die Betriebsverbandsversamm­lung unter dem Vorsitzenden Bürgermeister Metternich, Großholbach, gehört werden und die gemeinsame Willens­bekundung der Waldbesitzer beachtet werden. Es wird be­dauert, daß der Verband in dieser Sache nicht entsprechend informiert wurde.

2. Der rechtlich bestehende Forstbetriebsverband, der sich be­währt hat, auf das neue Recht gemäß dem Gesetz vom 3.9.1969 über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse über­arbeitet werden, um die Gemeinden Heiligenroth und Boden als ordentliche Mitglieder aufzunehmen.

3. Die Gemeinde Nomborn darf in keinem Falle ausscheiden und somit den neuen Verband schwächen, zumal die Ge­meinde Dreikirchen zum Forstrevier Wallmerod abgegeben wird. Die neu zubildende Verwaltungseinheit von 911 ha entspricht somit der Größe der anderen Reviere, das Forst­revier Nentershausen hat sodann die gleiche Größenordnung. Es liegt kein sachlicher Grund vor, gegen den Willen der Ge­meinde Nomborn und des Forstbetriebsverbandes Girod, das Forstrevier Nentershausen aufzustocken. Wie der Ge­meinde bekannt wurde, sind die Gemeinden des Forstre­viers Nentersheusen und der dortige Stelleninhaber gegen die Eingliederung der Gemeinde Nomborn aus Gründen

der Überbelastung.

4. Die Stelle zu Beginn des neuen Forstwirtschaftsjahres, aber spätestens zum 1.1.1974 auszuschreiben, damit nach § 33. des LFG vom 19.3.1972 über einen geeigneten Bewerber durch den Verband entschieden werden kann.

5. Der neue Stelleninhaber muß gewillt sein, das Revier nach besten Kräften zu betreuen und es darf sich nicht um eine Zwangsversetzung handeln, welche die Gemeinde keines­falls, ggfls. unter Einschaltung des Rechtsweges, billigen kann.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, eine entspre­chende Stellungnahme im Sinne der Gemeinde Großholbach gegenüber der Forstdirektion Koblenz abzugeben und wird hiermit beauftragt, die Rechtslage im Bezug auf die Stellen­besetzung zu prüfen und zu überwachen.

Arzt und Apotheke

Ärzte-Sonntagsdienst

Samstag/Sonntag, den 21 ./22.7.1973 Dr. Carola Perscheid, Montabaur, Dillstr.

Tel. o26o2/3374

Dr. Franz Noll, Montabaur, Bahnhofstr. 37

Tel. o26o2/3232

Zahnärzte-Sonntagsdienst

Samstag, Sonntag, den 21 ./22.7.1973 Dr. Knips, Wirges, Bahnhofstr. 57

Tel. o26o2/3837

ZA. Käfferbitz, Ransbach-Baumbach, Bahnhofstr. 28

Tel. 02623/2328

Apothekendienst

von Sonntag, dem 22.7. - Samstag, dem 28.7.1973 Rathaus-Apotheke, Montabaur, Gr. Markt 8

Tel. o26o2/3426

Krankenwagen

21.7.-22.7.1973

Transportstelle Montabaur Tel. o26o2/3777 Transportstelle Höhr-Grenzhausen