Ausgabe 
20.7.1973
Seite
2284
 
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Montabaur - 10 -

Dorfverschönerung geleistet haben. Dafür sage ich allen Ein­wohnern auch im Namen der Gemeindevertretung meinen herz­lichsten Dank. Ein besonderer Dank gilt nicht zuletzt der Kath. Jungen Gemeinde Neuhäusel, die sich tatkräftig der Dorfver­schönerung angenommen und mit Eifer und Fleiß Anlagen und Straßen gesäubert hat.

Mit dem 2. Platz im Bezirksentscheid hat sich unsere Gemeinde im Rahmen des WettbewerbsUnser Dorf soll schöner werden gleichzeitig für den Landesentscheid qualifiziert, an dem die schönsten Dörfer aus Rheinland-Pfalz teilnehmen. Zur Ermitt­lung des Siegers im Landesentscheid wird in der Zeit vom 6.8. bis 11.8.1973 eine Bewertungskommission erneut unsere Ge­meinde besuchen. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Wir hoffen aber, ihn rechtzeitig bekanntgeben zu können.

In dem weiteren Wettbewerb im Landesentscheid um das schön­ste Dorf des Landes Rheinland-Pfalz ist unsere Gemeinde durch­aus nicht ohne Chance. Schon das bisherige gute Abschneiden beweist, daß unsere Gemeinde sich sehen lassen und auch mit anderen Gemeinden im Wettbewerb konkurrieren kann. Wenn alle Bürger in ihren Anstrengungen nicht nachlassen und unser Bemühen um ein gutes Abschneiden im Wettbewerb wie bisher tatkräftig unterstützen, kann auch ln der Konkurrenz um das schönste Dorf des Landes Rheinland-Pfalz eine gute Plazierung erreicht werden. Das Ziel, schönstes Dorf in Rheinland-Pfalz werden zu können, ist sicherlich einer besonderen Anstrengung wert. Ich richte deshalb an alle Einwohner die herzliche Bitte, um Mithilfe, daß die Bewertungskommission am Tage der Be­sichtigung unserer Gemeinde Bürgersteige und Straßen in sau­berem Zustand vorfindet. Auch der Pflege der Vorgärten, Hof­räume usw. bitte ich, sich für diesen Tag besonders anzuneh­men. Bei dieser Gelegenheit darf ich einen früheren Hinweis nochmals wiederholen. Bei den bisherigen Besichtigungen unse­rer Gemeinde fiel auf, daß in vielen Fällen Einwohner Blumen­kästen vor den Häusern abgestellt haben. Es läßt sich sicher­lich eine bessere Wirkung erzielen, wenn diese Blumenkästen vor den Fenstern angebracht sind, da vor den Häusern abge­stellte Blumenkästen leicht übersehen werden können. Ich bitte deshalb, wenigstens am Besichtigungstag die Blumenkästen an die Fenster zu stellen.

Innerhalb der Ortslage sind einige unbebaute Grundstücke noch mit hohem Gras bestanden, das zum Teil bis in den Bürgersteig hineinwächst. An die Eigentümer dieser Grundstücke ergeht die herzliche Bitte, das Gras (auch auf den Bürgersteigen) bald­möglichst abzumähen.

Hümmerich, Bürgermeister

Bekanntmachung

Im Ortsbereich oder in Ortsnähe wird in letzter Zeit häufig dür­res Gras usw. verbotswidrig verbrannt. Ich verkenne nicht, daß die Beseitigung von Gras und Gartenabfall problematisch ist,

Es müßte aber möglich sein, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und nur dann ein Feuer zu entzünden, wenn die Wet­terlage gewährleistet, daß niemand belästigt wird.

Hümmerich, Bürgermeister

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH

Bekanntmachung

I. In den folgenden Ausgaben des Mitteilungsblattes wollen wir Sie über die Finanzwirtschaft der Gemeinde Gackenbach in den vergangenen Jahren unterrichten. Wir werden die wesentlichen

Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und kurz erläutern. Zunächst geben wir eine Übersicht über den Haushaltsplan 1973:

a) Statistische Angaben:

Einwohner der Gemeinde Gackenbach am 31.12.1972

= 409

Zahl der Haushaltungen = 105

Gesamtfläche der Gemeinde = 479 ha.

b) Änderungen der Steuerhebesätze gegenüber den Vorjahren:

In diesem Jahr wurden die Steuerhebesätze den Landesnormal

Sätzen angepaßt. Dies war einmal notwendig um gegebenen­falls Landeszuschüsse zu erhalten, zum anderen aber auch um überhaupt die erforderlichen Einnahmen zu bekommen, um die anstehenden Aufgaben zu erledigen.

Es wurden festgesetzt:

Die Grundsteuer A auf 220 % (bisher 200 %) die Grundsteuer B auf 240 % (bisher 220 %)

die Gewerbesteuer 320 % (bisher 300 %)

Die Gewerbesteuer nach der Lohnsumme wird nicht erhoben.

c) Die Einnahmen 1973:

Insgesamt erwarten wir DM 25 1.000,00

Im einzelnen setzt sich dieser Betrag wie

folgt zusammen:

Vermessungskosten im Neubaugebiet und

Kreiszuschuß für Flächennutzungsplan

DM

4.000,00

Erschließungsbeiträge

DM

59.000,00

Entnahme aus der Straßenbaurücklage

DM

1.025,00

Kanalanschlußbeiträge für Neubauten,

Abwassergebühren und Ersätze für Haus­

anschlüsse

DM

17.600,00

Bestattungsgebühren u. Anteil der Gemein-

de Hübingen an den Friedhofskosten

DM

1.300,00

Deckgebühren für gemeinsame Bullenhal­

tung mit Horbach

DM

700,00

Parkplatzgebühren am Wildpark pp.

DM

9.500,00

Erstattungen der Westerwald-Touristik

DM

12.000,00

Konzessionsabgaben der Kevag

DM

600,00

Erlös aus Holzverkauf und Pacht für Lei­

stungsschneisen

DM

37.820,00

Erlös aus dem Verkauf von Bauplätzen

DM

23.500,00

Grundsteuer A

DM

3.500,00

Grundsteuer B

DM

5.600,00

Gewerbesteuer

DM

9.000,00

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

DM

30.550,00

Vergnügungssteuer und Hundesteuer

DM

800,00

Jagdpacht

DM

7.500,00

Schlüsselzuweisungen des Landes

DM

15.000,00

Soll-Überschuß aus Vorjahren

DM

11.000,00

Sonstige geringfügige Einnahmen

DM

505,00

d) Die Ausgaben 1973:

Insgesamt sollen verausgabt werden

DM :

251.000,00

Im einzelnen für folgende Maßnahmen:

Persönliche und sächliche Ausgaben für die Gemeindeverwaltung, Ortsgericht, Mit­gliedsbeiträge bei Versicherungen und Ver­einen

Anteil an die Verbandsschule Horbach/ Gackenbach einschließlich des Schulden­dienstes für Schulbaudarlehen Anteil für Pfarrbücherei, Gemeindechrom

pp.

Für soziale Angelegenheiten und Unterhai tung der Kinderspielplätze Für den Gesundheitsdienst Kosten für Bebauungspläne, Vermessung und Baulandumlegung Straßenbau einschl. Instandsetzung und Schuldendienst

DM

12.530,00

DM

k

11.310,00

DM

1 -

1.200,00

DM

2.400,00

DM

n

150,00

DM

6.900,00

DM

78.380,00