Ausgabe 
20.3.1970
 
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RECHT'FÜR ALLE

KeinEntladen" mehr

(gri) Zum ThemaEntladen in der Parkverbotszone" gibt es eine Unzahl von Urteilen. Das Oberlandesgericht Köln hat eine für Fernsehwerkstätten wesentliche Entscheidung hinzu­gefügt. Danach darf der Fernsehtechniker seinen Wagen unter dem Parkverbotsschild solange stehenlassen, als er das neuge­kaufte Gerät aus dem Fahrzeug herausholt und durch das Treppenhaus in die Wohnung des Kunden bringt. Hier handelt es sich noch um eine zulässige Nebenverrichtung.

Das Aufstellen des Apparates einschließlich des Anschlusses, des Probelaufs und der Einstellung kann nicht mehr dem Ladevorgang zugerechnet werden. Es handelt sich hierbei um eine weitere technische Verrichtung von selbständiger Bedeu­tung. Der Fernsehtechniker muß deshalb vor dieser Arbeit den Wagen aus der Parkverbotszone holen und ihn anderweitig abstellen (Ss 79/69).

Nicht der volle Aufwand

(gri) Zum ThemaErschließungskosten" hat das Bundesver­waltungsgericht eine bedeutsame Entscheidung gefällt: Die Inhaberin einer Gärtnerei an der Stadtgrenze Hamburgs woll­te nicht einsehen, daß sie für die Kosten der Straßenherstel­lung in voller Breite einstehen sollte, obwohl diese Straße nur einseitig bebaut ist und bebaut werden kann, nachdem man das Gelände auf der anderen Seite zum Landschaftsschutz­gebiet erklärt hat.

Das Bundesverwaltungsgericht gab ihr recht (IV C 14.68). In diesem Fall sei nämlich, konstatierten die Richter, die Straße nur hinsichtlich des einseitig angebauten Teiles eine Erschließungsanlage, nicht jedoch hinsichtlich des anderen Teiles, der an das für eine Bebauung nicht nutzbare Gelände angrenze.

Eine Ausnahme von dieser Rechtslage könne es unter Umstän­den dort geben, wo die Straße nur in einem Umfang ausgebaut worden sei, der allein für die hinreichende Erschließung der einen Straßenseite schlechthin unentbehrlich sei.

Ein häufiges Waisengeldproblem

Waisenrente erhalten nach dem Tode des versicherten Arbei­ters seine Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Zu dem Kreis der begünstigten Abkömmlinge zählt dabei das Gesetz ai)ph die im Haushalt des Rentenberechtigten aufgenom­menen Stiefkinder.

Das Bundessozialgericht hat die Landesversicherungsanstalten angewiesen (4 RJ 439/67), nur dann eine Waisenrente für sol­che Stiefkinder zu zahlen, wenn der Verstorbene finanziell zu Lebzeiten für sie aufgekommen ist. Ein Kind seinämlich nicht in den Haushalt des Stiefvaters aufgenommen", wenn dieser in keiner Form zu seinem Unterhalt beitrage.

TIPS FÜR GARTENFREUNDE

Freesien empfehlenswert

Anspruchslos und gut haltbar ist die Freesie. Sie ist in Südafri­ka daheim und gehört zu den Schwertliliengewächsen, ist also eine nahe Verwandte des Krokus. Die Freesie eignet sich her­vorragend für die Tafeldekoration, zum Auf oder Anbinden bei Sachgeschenken. Freesien gibt es heute nicht nur in den verschiedensten Pastellfarben, sondern auch als Einzelblüten von 6 cm Durchmesser sowie gefüllte Freesien.

Schülerinnen eines Internats in Connecticut (USA) protestier­ten gegen Maßnahmen der Schulleitung und veranstalteten im Lehrerzimmer einKiss-in". Anschließend erklärte eine Schülerin:Der Widerstand der Lehrer ließ allerdings an Inten­sität zu wünschen übrig. Das hat mich enttäuscht..."

In die Flucht geschlagen

In West Plains (Iwo/USA) ging Pat Stanford mit seinem so­eben erhaltenen Monatsgehalt vergnügt nach Hause. Ein Gang­ster überfiel ihn. Der Bandit griff nach seiner Brieftasche. Da ertönte plötzlich eine Stimme aus dem Dunkel:Schuft" Habe ich dich endlich erwischt!" Der Räuber erschrak heftig und suchte das Weite. Stanford aber hatte gut.lachen: Er beherrscht die Kunst des Bauchredens.

RECHT FÜR ALLE

Für Säumigkeit Entschädigung

Bei Unfällen bekommt der Unschuldige vom Schuldigen für die Dauer der Reparatur des Fahrzeugs eine Nutzungsent­schädigung dafür, daß er nun sein Auto nicht einsetzen kann, sondern mit Omnibus, Straßenbahn oder der Bundesbahn fahren muß.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte zu entscheiden, ob solche Nutzungsentschädigt i; en auch in anderen Fällen zuge­billigt werden können: ein Kraftfahrer hatte seinen Wagen zur Reparaturwerkstätte gebracht und sich fest versprechen lassen, daß er das Auto :vs zl . Jochenende instandgesetzt zurückerhalte. Den Wunsch, daß er in jedem Fall am Sam­stagmorgen über den Wagen verfügen könne, hatte er damit motiviert, daß er an diesem Wochenende zur Bauausstellung nach München fahren wolle. Die Antwort des Mechaniker­meisters lautete: Selbstverständlich sei der Wagen bis dahin fertig!

Diese Zusage wurde jedoch in der Folgezeit nicht eingehalten. Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte den Meister für die Zeit der Verzögerung zur Zahlung einer Nutzungsentschädi­gung (3 U 28/68).

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Der DEUTSCHE GEMEINDEBOTE erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abon­nenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. 1. 1964. Herausgeber und Chefredakteur: Hans Schmid. Verlagsleitung: Christa Frisch. Chef vom Dienst und Produktions­leitung: Folker Doss. Anzeigenleitung: Fritz Volz. Druckerei- und Versandlei­tung: Robert Loth.

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