4. Der Beschluß in gleicherSache vom 17. 9.1969 (Vorlage - Nr. 30 ) wird aufgehoben.
Betr. : Erweiterung des Bebauungsplanes " Älberthöhe "
1. Der Bebauungsplan " Älberthöhe " wird um die noch fehlenden Grundstücke zwischen Fröschpfortstraße, Albertstraße ( Teilstück ) und einen Teil der Koblenzer Straße, welche im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sind, erweitert.
Im einzelnen werden nunmehr folgende Grundstücke als öffentliche Grünflächen ausgewiesen :
Flur 26 Flurstücke : 4058, 4057, 5869 ( Graben ), 5868 ( Graben ), 4056 , 4055 , 4054 , 5864 ( Graben ), 10/4052, 104/4052, 106/4051, 107/4051, 69/4050, 27/4049, 26/4049,25/4049, 24/4049, 23/4049, 22/4049, 21/4049, 20/4049 , 4048, 4047 , 4046, 4045, £855 ( Fußweg ),
4034, 4033, 4032, 4031, 4030, .4029, 4028, 4027,
66/4026 ;
Flur 51, Flurstücke : 172, 171, 169, 168 und 170 ( Biebrichsbach ).
2. Der Stadtrat gibt zu dem vorgelegten Planentwurf seine Zustimmung.
3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Ziffer 6 des BBauG öffentlich ausgelegt werden.
4. Die im Bebauungsplan " Älberthöhe " getroffenen Festlegungen für Grundstücke im jetzt ausgewiesenen Erweiterungsgebiet werden mit demlnkrafttreten der Erweiterung des Bebauungsplanes aufgehoben.
Belr . : Ankauf des sogen. Schloßberges durch die Stadt Der Stadtrat beschließt den Ankauf des sogen. Schloßberges ohne den bebauten Teil. Es handelt sich um die Grundstücke Flur 44, Parzelle 6195/3 mit 3,2496 ha und
Flur 21, Parzelle 88/3594 mit 0, 5894 ha
Summe 3,8390 ha
Der Kaufpreis beträgt 16.457, -- DM. Die besonderen Bedingungen : Veräußerungs-, Rodungs- und Bebauungsverbot, Rückkaufsrecht des Landes, Übernahme der Verkehrssicherungspflicht, eine parkartige Bewirtschaftung und Unterstellung unter Naturschutz werden übernommen. Wegen der schwierigen Bewirtschaftung wird die Verwaltung beauftragt, noch einmal über die Herabsetzung des Kaufpreises zu verhandeln.
Betr. : Bebauungsplan " Grenzweg "
Der Bebauungsplan " Grenzweg ” wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6.1960 als Satzung beschlossen.
Betr. : Zielplanung des Innenministeriums zur Bildung der Verbandsgemeinden
1. Der Rat der Stadt Montabaur stimmt grundsätzlich der gemäß Zielplanung des Innenministeriums vorgesehenen Bildung und räumlichen Abgrenzung der künftigen Verbandsgemeinde Montabaur zu. Er empfiehlt außerdem, aus Gründen der bisherigen räumlichen Verflechtung, die Gemeinden Boden und Großholbach ebenfalls der Verbandsgemeinde Mon tabaur zuzuordnen.
2. Unabhängig von der Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur hält der Rat der Stadt Montabaur aus Gründen des öffentlichen Wohles darüberhinaus den unmittelbaren gemeindlichen Zusammenschluß der Umlandgemeinden Horressen, Eigendorf und Eschelbach mit der Stadt Montabaur zu einer Einheitsgemeinde für zwingend erforderlich.
3. Sofern die Gemeinden Bladernheim, Reckenthal und Wirzenborn ( Gemeinden unter 300 Einwohnern ) im Falle ihrer Auflösung einen gemeindlichen Anschluß an die Stadt Montabaur wünschen, erklärt sich deiRat der Stadt Montabaur grundsätzlich zur Aufnahme dieser Gemeinden bereit.
Betr. ; Partnerschaftsverhältnis Montabaur . / . Tonnerre N ach dem guten Verlauf der bisherigen menschlichen Kontaktaufnahme zwischen Bürgern, Vereinen und Schulen der Städte Tonnerre und Montabaur beschließt der Rat der Stadt
Montabaur nunmehr die Begründung der offiziellen Part - nerschaft zwischen der Stadt Tonnerre und der Stadt Montabaur.
Er geht dabei von der Voraussetzung aus, daß diese partnerschaftliche Verbindung von den Bürgern und insbesondere der Jugend beider Städte in der Zukunft getragen und zum Wohle beider Städte und Völker gestaltet wird.
Liebe Mitbürger!
Am 21.1. 1970 haben sich Bürger von Montabaur zur Deutsch- Französischen Gesellschaft zusammengeschlossen. Moderne Gedanken und Taten sollen auf internationaler Ebene verwirklicht werden.
Es ist wichtig, zu unserem französischen Nachbar einen Brückenschlag auf freundschaftlicher Grundlage herzustellen.
Es ist wesentlich, die Gedanken der Deutsch-Französischen Gesellschaft auf breiter Grundlage auch in Montabaur zu verwirklichen.
Alle Bürger sind aufgerufen, bei diesem Werk mitzuhelfen. HINWEIS : Am 18. M?rz 1970 findet um 20. 00 Uhr im Pfarr- zentrum zu Montabaur eine Veranstaltung des Amateurfilm- Clubs Montabaur statt. Bei dieser Gelegenheit wird sich die Deutsch-Französische Gesellschaft zu Montabaur zum ersten Mal in der Öffentlichkeit vorstellen.
Deutsch-Französische - Gesellschaft Montabaur
Falls zutreffend, bitte ich nachstehenden Abriß entweder bei der oben erwähnten Veranstaltung am 18. März 1970 im Pfarrzentrum abzugeben oder im Umschlag adressiert Dr. Kratz, in den Briefkasten des Arbeitsamtes Montabaur zu werfen.
Ich interessiere mich für die Arbeit der Deutsch-Französischen Gesellschaft zu Montabaur und bitte bei künftigen V eranstaltungen eingeladen zu werden.
NAME : VORNAME :
Wohnung : Fernsprecher :
Verbands- und Vereinsmitteilungen
Tauschabend
Die Briefmarkenfreunde Montabaur und Umgebung treffen
sicham Montag, dem 16. März 1970, 20. 00 Uhr,
im Gasthof Planz-Heuser, Montabaur, Bahnhofstraße.
KENNEN SIE MONTABAUR ?
Ein kleines Heimat-Quiz
Fragen :
1. Welche Gemeinden gehörten vor 100 Jahren zum Amt Montabaur ?
2. Welches sind die Montabaurer Stadtfarben ?
3. Welche Stadtstraße wurde vor kurzem durch eine neue Brücke verbreitert ?
Wo wird die neue Realschule gebaut ?
5. Was versteht man mundartlich unter einer " Hutsch " ?
Antworten :
1. Vor 100 Jahren gehörten zum Amt Montabaur folgende Gemeinden : Stadt Montabaur, Arzbach, Bannber scheid, Bladernheim, Boden, Kadenbach, Daubach, Dernbach, Ebemhahn, Eitelböm, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Gackenbach ; Heili genroth,. Hillscheid, Höhr, Holler, Horbach, Horressen, Htibingen, Leuterod, Moschheim, Neuhäusel, Niederelbert, Oberelbert, Oetzingen, Reckenthal, Siershahn, Simmern, Stahlhofen, Staudt, Untershausen, Welschneudorf, Wirges, Würzenbom.
2. Die Montabaurer Stadtfarben sind Blau, Rot und Weiß.

