Ausgabe 
13.3.1970
 
Einzelbild herunterladen

4. Der Beschluß in gleicherSache vom 17. 9.1969 (Vor­lage - Nr. 30 ) wird aufgehoben.

Betr. : Erweiterung des Bebauungsplanes " Älberthöhe "

1. Der Bebauungsplan " Älberthöhe " wird um die noch fehlenden Grundstücke zwischen Fröschpfortstraße, Albertstraße ( Teilstück ) und einen Teil der Koblenzer Straße, welche im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sind, erweitert.

Im einzelnen werden nunmehr folgende Grundstücke als öffentliche Grünflächen ausgewiesen :

Flur 26 Flurstücke : 4058, 4057, 5869 ( Graben ), 5868 ( Graben ), 4056 , 4055 , 4054 , 5864 ( Graben ), 10/4052, 104/4052, 106/4051, 107/4051, 69/4050, 27/4049, 26/4049,25/4049, 24/4049, 23/4049, 22/4049, 21/4049, 20/4049 , 4048, 4047 , 4046, 4045, £855 ( Fußweg ),

4034, 4033, 4032, 4031, 4030, .4029, 4028, 4027,

66/4026 ;

Flur 51, Flurstücke : 172, 171, 169, 168 und 170 ( Bieb­richsbach ).

2. Der Stadtrat gibt zu dem vorgelegten Planentwurf seine Zustimmung.

3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Ziffer 6 des BBauG öffentlich ausgelegt werden.

4. Die im Bebauungsplan " Älberthöhe " getroffenen Festlegungen für Grundstücke im jetzt ausgewiesenen Erweiterungsgebiet werden mit demlnkrafttreten der Er­weiterung des Bebauungsplanes aufgehoben.

Belr . : Ankauf des sogen. Schloßberges durch die Stadt Der Stadtrat beschließt den Ankauf des sogen. Schloßberges ohne den bebauten Teil. Es handelt sich um die Grundstücke Flur 44, Parzelle 6195/3 mit 3,2496 ha und

Flur 21, Parzelle 88/3594 mit 0, 5894 ha

Summe 3,8390 ha

Der Kaufpreis beträgt 16.457, -- DM. Die besonderen Be­dingungen : Veräußerungs-, Rodungs- und Bebauungsverbot, Rückkaufsrecht des Landes, Übernahme der Verkehrssiche­rungspflicht, eine parkartige Bewirtschaftung und Unter­stellung unter Naturschutz werden übernommen. Wegen der schwierigen Bewirtschaftung wird die Verwaltung beauftragt, noch einmal über die Herabsetzung des Kaufpreises zu ver­handeln.

Betr. : Bebauungsplan " Grenzweg "

Der Bebauungsplan " Grenzweg wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6.1960 als Satzung beschlossen.

Betr. : Zielplanung des Innenministeriums zur Bildung der Verbandsgemeinden

1. Der Rat der Stadt Montabaur stimmt grundsätzlich der gemäß Zielplanung des Innenministeriums vorgesehenen Bildung und räumlichen Abgrenzung der künftigen Verbands­gemeinde Montabaur zu. Er empfiehlt außerdem, aus Grün­den der bisherigen räumlichen Verflechtung, die Gemeinden Boden und Großholbach ebenfalls der Verbandsgemeinde Mon tabaur zuzuordnen.

2. Unabhängig von der Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur hält der Rat der Stadt Montabaur aus Gründen des öffentlichen Wohles darüberhinaus den unmittelbaren ge­meindlichen Zusammenschluß der Umlandgemeinden Horres­sen, Eigendorf und Eschelbach mit der Stadt Montabaur zu einer Einheitsgemeinde für zwingend erforderlich.

3. Sofern die Gemeinden Bladernheim, Reckenthal und Wirzenborn ( Gemeinden unter 300 Einwohnern ) im Falle ihrer Auflösung einen gemeindlichen Anschluß an die Stadt Montabaur wünschen, erklärt sich deiRat der Stadt Monta­baur grundsätzlich zur Aufnahme dieser Gemeinden bereit.

Betr. ; Partnerschaftsverhältnis Montabaur . / . Tonnerre N ach dem guten Verlauf der bisherigen menschlichen Kon­taktaufnahme zwischen Bürgern, Vereinen und Schulen der Städte Tonnerre und Montabaur beschließt der Rat der Stadt

Montabaur nunmehr die Begründung der offiziellen Part - nerschaft zwischen der Stadt Tonnerre und der Stadt Mon­tabaur.

Er geht dabei von der Voraussetzung aus, daß diese partner­schaftliche Verbindung von den Bürgern und insbesondere der Jugend beider Städte in der Zukunft getragen und zum Wohle beider Städte und Völker gestaltet wird.

Liebe Mitbürger!

Am 21.1. 1970 haben sich Bürger von Montabaur zur Deutsch- Französischen Gesellschaft zusammengeschlossen. Moderne Gedanken und Taten sollen auf internationaler Ebene ver­wirklicht werden.

Es ist wichtig, zu unserem französischen Nachbar einen Brückenschlag auf freundschaftlicher Grundlage herzu­stellen.

Es ist wesentlich, die Gedanken der Deutsch-Französischen Gesellschaft auf breiter Grundlage auch in Montabaur zu verwirklichen.

Alle Bürger sind aufgerufen, bei diesem Werk mitzuhelfen. HINWEIS : Am 18. M?rz 1970 findet um 20. 00 Uhr im Pfarr- zentrum zu Montabaur eine Veranstaltung des Amateurfilm- Clubs Montabaur statt. Bei dieser Gelegenheit wird sich die Deutsch-Französische Gesellschaft zu Montabaur zum ersten Mal in der Öffentlichkeit vorstellen.

Deutsch-Französische - Gesellschaft Montabaur

Falls zutreffend, bitte ich nachstehenden Abriß entweder bei der oben erwähnten Veranstaltung am 18. März 1970 im Pfarrzentrum abzugeben oder im Umschlag adressiert Dr. Kratz, in den Briefkasten des Arbeitsamtes Montabaur zu werfen.

Ich interessiere mich für die Arbeit der Deutsch-Französi­schen Gesellschaft zu Montabaur und bitte bei künftigen V eranstaltungen eingeladen zu werden.

NAME : VORNAME :

Wohnung : Fernsprecher :

Verbands- und Vereinsmitteilungen

Tauschabend

Die Briefmarkenfreunde Montabaur und Umgebung treffen

sicham Montag, dem 16. März 1970, 20. 00 Uhr,

im Gasthof Planz-Heuser, Montabaur, Bahnhofstraße.

KENNEN SIE MONTABAUR ?

Ein kleines Heimat-Quiz

Fragen :

1. Welche Gemeinden gehörten vor 100 Jahren zum Amt Montabaur ?

2. Welches sind die Montabaurer Stadtfarben ?

3. Welche Stadtstraße wurde vor kurzem durch eine neue Brücke verbreitert ?

Wo wird die neue Realschule gebaut ?

5. Was versteht man mundartlich unter einer " Hutsch " ?

Antworten :

1. Vor 100 Jahren gehörten zum Amt Montabaur folgende Gemeinden : Stadt Montabaur, Arzbach, Bannber scheid, Bladernheim, Boden, Kadenbach, Daubach, Dernbach, Ebemhahn, Eitelböm, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Gackenbach ; Heili genroth,. Hillscheid, Höhr, Holler, Horbach, Horressen, Htibingen, Leuterod, Mosch­heim, Neuhäusel, Niederelbert, Oberelbert, Oetzingen, Reckenthal, Siershahn, Simmern, Stahlhofen, Staudt, Untershausen, Welschneudorf, Wirges, Würzenbom.

2. Die Montabaurer Stadtfarben sind Blau, Rot und Weiß.