AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe
Aufgrund des § 12 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. 3. 1933 (BGBl. I, S. 180) hat die mit der Prüfung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur beauftragte "Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Koblenz, das Ergebnis ihrer Prüfung zum 31. 12. 1968 wie folgt festgestellt:
"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften.
Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. "
Montabaur, den 20.2.1970 Stadtverwaltung Montabaur
gez. Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Mahnung
- STATT EINZELMAHNUNG Am 15. 2. 1970 sind die Gewerbesteuern, Grundsteuern, Müllabfuhrgebühren und Hundesteuern für das 1. Quartal 1970 soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet sind, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Stadtkasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 °la pro Monat der auf volle 100, -- DM abgerundeten Steuerschulden! Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme ein- gezogen, Die Abgaben können über folgende Konten der Stadtkasse Montabaur eingezahlt werden:
Konto Nr. 108 00 Postscheckamt Frankfurt/Main 1 Kreissparkasse Montabaur 803 000 212 Nass. Sparkasse Montabaur 392 Volksbank Montabaur Montabaur, den 20.2. 1970 Stadtkasse Montabaur
- als Vollstreckungsbehörde -
Anmeldung und s ez - Man s els ’
Vorstellung der Schulneulinge
Die Anmeldung der diesjährigen Schulneulinge erfolgt am Montag, dem 9. 3. 1970, und Dienstag, dem 10. 3. 1970,
jeweils in der Zeit von 14. 30 Uhr bis 17. 00 Uhr im Altbau der Joseph-Kehrein-Schule, und zwar
am Montag' für Buchstabe A - L und am Dienstag für Buchstabe M - Z.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 1.
Juli 1963 bis 30, Juni 1964 geboren sind.
Auf Antrag können auch Kinder eingeschult werden, die in der Zeit vom 1. Juli 1964 bis 31. Dezember 1964 geboren sind, wenn sie die für einen erfolgreichen Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Schulreife besitzen. Die im letzten Jahr vor der Schulaufnahme zurückgestellten Kinder müssen erneut'angemeldet und vorges tellt werden.
Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde (Familienstammbuch) und Impfschein vorzulegen.
Montabaur, den 24.2. 1970 Stadtverwaltung Montabaur
gez. Mangels, Bürgermeister
ZUR INFORMATION
Landesbühne Rheinland-Pfalz
Die Landesbühne bringt am Freitag, dem 6. März 1970, in Montabaur
"Scherenschnitt"
Ein Kriminalstück zum Mitspielen von Paul Pörtner. "Scherenschnitt" ist ein Experiment. Ein Experiment mit dem Publikum. Dieses "Kriminalstück zum Mitspielen” kann nur ] mit Hilfe des Publikums ’ äufgeführt werden. Ein Publikum, $ das sich lediglich berieseln lassen will, ist für dieses Stück j
ungeeignet. Hier heißt es, aktiv in die Handlung einzugrei- )
fen, seinen Verstand anzustrengen. Gesucht ist ein Mörder.
"Dieses Theaterstück", so schreibt der Autor,
"das wie jedes andere aus Rollen, Dialogen, Szenen besteht :
.ist in erster Linie ein Kriminalstück, es zählt als sol- •
ches zum Unterhaltungstheater; das Publikum soll etwas ge- j boten bekommen, was spannend ist und zum Mitdenken ein- i lädt. Das "Mitspiel" ergibt sich aus der Anlage der Handlung j von Selbst; das in der Kriminalistik übliche Verfahren der 5 "Rekonstruktion von Tatumständen" läßt die Wiederholung \ einer bereits gespielten Szene zu: das Publikum hat das Ge- j schehene gesehen, es ist Augenzeuge gewesen und kann in diesem Rolle vom Kriminalkommissar befragt werden. " ;
Kriminalkommissar Wittekind fordert das Pub- ;
likum auf, mitzuarbeiten. "Bitte beteiligen Sie sich an der j Aufklärung des Falles. Es mag Ihnen vieles belanglos erschei- ; nen, was hier in der fraglichen Zeit geschehen ist, aber im Zib ammenhang mit der Tat sind gewisse Einzelheiten von größter Bedeutung. Beobachten Sie scharf. Erheben Sie Ein- ? spruch, wenn einer der Beteiligten zu täuschen versucht. Zwi- j schenrufe sind erlaubt, ja erwünscht. Aber bitte: halten Sie j
sich nicht mit Mutmaßungen aufl.". \
Kartenvorverkauf: Stadt. Verkehrsamt, Rathaus, Zi. 8. j,
Sprechtag für Versicherte j
DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER EINSCHL. (
HANDWERKER . |
Der Überwachungsbeamte der Landesversicherungsanstalt j
Rheinland-Pfalz in Speyer hält den nächsten Sprechtagen \
am Dienstag, dem 3. März 1970, j
in der Zeit von 8. 30 bis 12. 00 Uhr, im Landratsamt, Zim- • l mer 28, ab.
Die Auskunftssuchenden werden gebeten, alle Versicherungs- unterlagen mitzubringen.
Der nächste Sprechtag für Versicherte der Rentenversicherung ] der Angestellten ist noch nicht bekannt.
Mütterberatung
Am Dienstag, dem 3. 3. 1970, um .14.00 Uhr, ; findet in Montabaur, Staatliches Gesundheitsamt, Mütterberatung statt.
GEBURTSTAGE IM MÄRZ
Name:
Vorname;
geb. am:
Wohnung:
von Bismarck Gertrud geb. Köhn
26.3.1889
Koblenzer Str. 11
Berger
Clementine 18. 3.1895
Koblenzer Str. 15
Bodenheimer geb. Schmidt
Hilde
20.3.1893
Colletstr. 14
Eberz
Christine
25.3.1877
Altersheim
Gottschalk geb. Pawlik
Lydia
5.3.1892
Humbachstr. 3 am 28. 7. 69 verzogen
Hagemeyer
Hermann
9.3.1892
Eichendorffstr. 2
Hartmann geb. Lange
Hedwig
13.3.1895
Altersheim
Hermes ^geb. Horz
Anna
26.3.1889
Freih. -v. -Stein-Str. 8
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