KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Katholische Pfarrkirche "St. Peter in Ketten"
in der Woche vom 25.1. - 31,1.1970 Sonntag, 25.1. - 3. So. n. Erscheinung Samstag,
18.30 Uhr Samstagabendmesse - Amt Frl. Berta Kutting -
Sonntag 7,00 Uhr 1. Hl. Messe
9.30 Uhr Hochamt - Amt Frau Maria Weyand, v. Jahrgang 1903/04 bestellt
11.30 Uhr Letzte Vormittagsmesse 14,00 Uhr Andacht
18.15 Uhr Sonntagabendmesse Montag, 26.1.
7,10 Uhr 4-Wo.-Am Frau Henriette Wolf 8,00 Uhr Hl. Messe f. alle Kommunionkinder - Amt Friedrich Waldherr - Dienstag, 27.1.
7,00 Uhr Amt Kurt Sonnenberg
8, 00 Uhr Schulgottesdienst für das 7. Schuljahr - J. A. Elisabeth Runkel -
Mittwoch, 28.1.
7,10 Uhr 4-Wo.-Amt Elisabeth Kochern
19.30 Uhr Abendmesse - Amt Frau Christine Born Donnerstag, 29.1.
7,10 Uhr 1. J.A. Klaus Hasselbach
8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse d. Frauen u.
Mütter mit Ansprache - J.A. Ehel. Adam und Anna Hehl
Freitag, 30.1.
7,10 Uhr Volksschulgottesdienst für alle Schulkinder - J.A, Jos. Korzilius Samstag, 31.1.
7,10 Uhr J.A. Johann Leitzbach 17,00 Uhr Salve Andacht
18.30 Uhr Samstagabendmesse J.A. Ehel.
Josef Kunoth, Kath. geb. Lehnler
Sonntag, - 4. So. n. Erscheinung
9.30 Uhr Hochamt - Amt Anna Kath. Hermes, v. d. Nachbarschaft bestellt -
BEICHTGELEGENHEIT:
Samstag v. 15,00 - 18,30 Uhr und nach 20,30 Uhr.
Evangelische Kirchengemeinde
Woche vom 25. Jan. bis 1. Febr. 1970 Sonntag, 25.1. - Septuagesimä '
9, 00 Uhr Gottesdienst i. d. Lutherkirche
10.30 Uhr Kindergottesdienst
10.30 Uhr Gottesdienst i.d. Pauluskirche gleichzeitig Kindergottesdienst
14,00 Uhr Gottesdienst in Welschneudorf Dienstag, 27.1.
14,45 Uhr Konfirmandenunterricht 20,00 Uhr im Gemeindehaus: Theologische Sitzung, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind: Thema "Muß ein Christ an Wunder glauben?”
Mittwoch, 28.1.
15,00 Uhr Religionsunterricht in Ruppach
15.30 Uhr Mädchenjungschar i. Gemeindehaus
17.30 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung Koblenzerstr. 5
19.30 Uhr Jugend kreis Donnerstag, 29.1.
19.30 Uhr Kirchenchor übt.
20, 00 Uhr Bibelstunde
Samstag, 31.1.
14.30 u. 16,00 Uhr Posaunenchor übt.
Bitte an die Anmeldung der Mädchen und Jungen zum neuen Konfirmandenkurs denken!
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Nachdem beide Gemeindebezirke nur einen Pfarrrer haben - jedenfalls bis auf weiteres - nämlich den Pfarrer des Paulusbezirks, Koblenzerstr. 5, soll hier bekanntgegeben werden, wann er sicher zuhause anzu- treffen ist:
jeweils Donnerstag von 16,30 bis 18,30 Uhr und am Freitag von 9,30 Uhr bis 11,00 Uhr, sonst natürlich auch, dann aber nach mündlicher oder telephonischer Vereinbarung.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Reinigung öffentlicher Straßen
Aufgrund der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur, vom 8. Dez. 1964, besteht Veranlassung, die Reinigungspflichtigen nachdrücklich zu ermahnen, während der Wintermonate die Vorschriften besonders zu beachten.
Wegen der Glatteisbildung ist es in den vergangenen Tagen vielfach zu Unfällen gekommen.
Die einschlägigen Paragraphen über
a) Schneeräumung,
b) das Bestreuen der Gehwege und die Reinigung der Straßenrinnen
werden deshalb auszugsweise nachstehend wieder gegeben. SCHNEERÄUMUNG
Wird durch Schneefälle die Benutzung von Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.
Ist kein Gehweg vorhanden, so ist mindestens ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze zu räumen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht mehr als unbedingt notwendig eingeschränkt und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt werden.
STREUPFLICHT BEI GLATTEIS UND SCHNEEGLÄTTE
Streupflicht besteht auf der Bürgersteigfläche für die Grundstücksanlieger. Nach dem Bestreuen der Bürgersteigfläche mit Salz müssen der aufgetaute Schneematsch und Eisreste fortgekehrt werden.
Bei witterungsbedingter dauernder Eisbildung muß entsprechend häufig gestreut werden.
Das in den Rinnen , Gräben und Kanälen bei Frost entstehende Eis ist zu beseitigen.
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen und Rinnläufe ist unzulässig.
Hierunter fällt auch selbstverständlich das Verbot, Spül- Putz- und Schmutzwasser auf dem Bürgersteig und in die Straßenrinnen auszugießen.
Die Stadtverwaltung kann bei Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur eine Geldbuße bis zu 1. 000,-- DM androhen. Vorstehende Regelungen gelten auch für Eigentümer von unbebauten Grundstücken.
Montabaur, den 15. Januar 1970
Stadtverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
Bebauungsplan
Die Stadt Montabaur hat für das Gebiet "In und auf der Bächel” in der Flur 31 einen Bebauungsplan aufgestellt.
Das Plangebiet umfaßt die Grundstücke:
Flur 31 Flurstücke:
4959, 12/4960, 13/4960, 14/4960, 15/4960, 16/4960, 4961, 4962, 4963, 4966, 4967, 4964, 4968 , 4969,4965, 5945 (Feldweg), 47/4234, 46/4234 , 45/4234, 4233 , 5933/1 (Graben), 5953/2 (Graben), 5953/5 (Graben), 5956 (Graben), 4228/1 (teilweise), 5955 (Graben), 5954 (Graben),

