Ausgabe 
23.1.1970
 
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KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Katholische Pfarrkirche "St. Peter in Ketten"

in der Woche vom 25.1. - 31,1.1970 Sonntag, 25.1. - 3. So. n. Erscheinung Samstag,

18.30 Uhr Samstagabendmesse - Amt Frl. Berta Kutting -

Sonntag 7,00 Uhr 1. Hl. Messe

9.30 Uhr Hochamt - Amt Frau Maria Weyand, v. Jahrgang 1903/04 bestellt

11.30 Uhr Letzte Vormittagsmesse 14,00 Uhr Andacht

18.15 Uhr Sonntagabendmesse Montag, 26.1.

7,10 Uhr 4-Wo.-Am Frau Henriette Wolf 8,00 Uhr Hl. Messe f. alle Kommunionkinder - Amt Friedrich Waldherr - Dienstag, 27.1.

7,00 Uhr Amt Kurt Sonnenberg

8, 00 Uhr Schulgottesdienst für das 7. Schul­jahr - J. A. Elisabeth Runkel -

Mittwoch, 28.1.

7,10 Uhr 4-Wo.-Amt Elisabeth Kochern

19.30 Uhr Abendmesse - Amt Frau Christine Born Donnerstag, 29.1.

7,10 Uhr 1. J.A. Klaus Hasselbach

8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse d. Frauen u.

Mütter mit Ansprache - J.A. Ehel. Adam und Anna Hehl

Freitag, 30.1.

7,10 Uhr Volksschulgottesdienst für alle Schul­kinder - J.A, Jos. Korzilius Samstag, 31.1.

7,10 Uhr J.A. Johann Leitzbach 17,00 Uhr Salve Andacht

18.30 Uhr Samstagabendmesse J.A. Ehel.

Josef Kunoth, Kath. geb. Lehnler

Sonntag, - 4. So. n. Erscheinung

9.30 Uhr Hochamt - Amt Anna Kath. Hermes, v. d. Nachbarschaft bestellt -

BEICHTGELEGENHEIT:

Samstag v. 15,00 - 18,30 Uhr und nach 20,30 Uhr.

Evangelische Kirchengemeinde

Woche vom 25. Jan. bis 1. Febr. 1970 Sonntag, 25.1. - Septuagesimä '

9, 00 Uhr Gottesdienst i. d. Lutherkirche

10.30 Uhr Kindergottesdienst

10.30 Uhr Gottesdienst i.d. Pauluskirche gleichzeitig Kindergottesdienst

14,00 Uhr Gottesdienst in Welschneudorf Dienstag, 27.1.

14,45 Uhr Konfirmandenunterricht 20,00 Uhr im Gemeindehaus: Theologische Sitzung, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind: Thema "Muß ein Christ an Wunder glauben?

Mittwoch, 28.1.

15,00 Uhr Religionsunterricht in Ruppach

15.30 Uhr Mädchenjungschar i. Gemeindehaus

17.30 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung Koblenzerstr. 5

19.30 Uhr Jugend kreis Donnerstag, 29.1.

19.30 Uhr Kirchenchor übt.

20, 00 Uhr Bibelstunde

Samstag, 31.1.

14.30 u. 16,00 Uhr Posaunenchor übt.

Bitte an die Anmeldung der Mädchen und Jungen zum neuen Konfirmandenkurs denken!

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Nachdem beide Gemeindebezirke nur einen Pfarrrer haben - jedenfalls bis auf weiteres - nämlich den Pfarrer des Paulusbezirks, Koblenzerstr. 5, soll hier bekanntgegeben werden, wann er sicher zuhause anzu- treffen ist:

jeweils Donnerstag von 16,30 bis 18,30 Uhr und am Freitag von 9,30 Uhr bis 11,00 Uhr, sonst natürlich auch, dann aber nach mündlicher oder telephonischer Vereinbarung.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Reinigung öffentlicher Straßen

Aufgrund der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur, vom 8. Dez. 1964, besteht Veranlassung, die Reinigungspflichtigen nachdrücklich zu ermahnen, während der Wintermonate die Vorschriften besonders zu beachten.

Wegen der Glatteisbildung ist es in den vergangenen Tagen vielfach zu Unfällen gekommen.

Die einschlägigen Paragraphen über

a) Schneeräumung,

b) das Bestreuen der Gehwege und die Reinigung der Straßenrinnen

werden deshalb auszugsweise nachstehend wieder gegeben. SCHNEERÄUMUNG

Wird durch Schneefälle die Benutzung von Gehwegen er­schwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.

Ist kein Gehweg vorhanden, so ist mindestens ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze zu räumen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht mehr als unbedingt notwendig eingeschränkt und der Ab­fluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt werden.

STREUPFLICHT BEI GLATTEIS UND SCHNEEGLÄTTE

Streupflicht besteht auf der Bürgersteigfläche für die Grundstücksanlieger. Nach dem Bestreuen der Bürger­steigfläche mit Salz müssen der aufgetaute Schneematsch und Eisreste fortgekehrt werden.

Bei witterungsbedingter dauernder Eisbildung muß ent­sprechend häufig gestreut werden.

Das in den Rinnen , Gräben und Kanälen bei Frost ent­stehende Eis ist zu beseitigen.

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen und Rinnläufe ist unzulässig.

Hierunter fällt auch selbstverständlich das Verbot, Spül- Putz- und Schmutzwasser auf dem Bürgersteig und in die Straßenrinnen auszugießen.

Die Stadtverwaltung kann bei Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote der Satzung über die Reinigung öf­fentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur eine Geldbuße bis zu 1. 000,-- DM androhen. Vorstehende Regelungen gelten auch für Eigentümer von unbebauten Grundstücken.

Montabaur, den 15. Januar 1970

Stadtverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

Bebauungsplan

Die Stadt Montabaur hat für das Gebiet "In und auf der Bächel in der Flur 31 einen Bebauungsplan aufge­stellt.

Das Plangebiet umfaßt die Grundstücke:

Flur 31 Flurstücke:

4959, 12/4960, 13/4960, 14/4960, 15/4960, 16/4960, 4961, 4962, 4963, 4966, 4967, 4964, 4968 , 4969,4965, 5945 (Feldweg), 47/4234, 46/4234 , 45/4234, 4233 , 5933/1 (Graben), 5953/2 (Graben), 5953/5 (Graben), 5956 (Gra­ben), 4228/1 (teilweise), 5955 (Graben), 5954 (Graben),