Ausgabe 
22.10.1965
 
Einzelbild herunterladen

M

7

TN

AAAAscC - -

O

&S'//

.. *&££v^ 6 ^/

<&clJLu*4 £4* 4*>

M/ 9 /oAA *1

2. J

AM'

Stad

)as st

Dcib 5ia.-]»M< 3 e^eiy _

[Gräl

zum Beispiel bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhebliche! Vergünstigungen. Nunmehr können Teile des Arbeitslohnes eben*[ so wie Sondervergütungen bis zu DM 312. (bei Arbeitnehmern! mit 3 oder mehr Kindern bis zu DM 468.) im Jahr lohnsteuerj und sozialabgabenfrei bezahlt werden, wenn sie nicht dem Ar­beitnehmer ausgezahlt, sondern in bestimmten Formen vermögen^ wirksam angelegt werden.

Der Arbeitgeber spart die Arueitgeberanteile zur Sozialversi­cherung und erhält in bestimmten Fällen auch Vergünstigungen in der Einkommen- und Lohnsummensteuer.

Besonders interessante Möglichkeiten ergeben sich, wenn der vermögenswirksame Lohn- oder Gehaltsteil nach dem Sparprämienj gesetz angelegt wird. Der Arbeitnehmer kann dann nicht nur Steuer- und Sozialabgabenfreiheit des 312.-DM-Gesetzes in An'

trabst

rerpfli

gern.

spruch nehmen, sondern darüber hinaus auch die Prämienbegünst }

gungen nach dem Sparprämiengesetz. Rechnet man noch die Zinse auf das.Sparguthaben, so ergibt sich aus der Kombination bei der Maßnahmen eine Verdoppelung des Betrages , der dem Arbeit* nehmer bei der Barauszahlung zur Verfügung stünde.

Wir unterrichten Sie gerne über die Einzelheiten beider Geset ze. Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an oder besser: Besuches Sie uns.

Ganz besonders freuen würden wir uns über Ihren

Besuch in der Weltsparwoche vom 25,-29, Oktober

in unserem Hause in MONTABAÖft oder WIRGES.

ie W lurch 1

Ai

chmui /äsen linter Ae Be

achten

riedhc

Die

Wenn Gek

Mit freundlichem Gruß fOLKSBANK ZU MONTABAUR'

Geld bringen soll ( '.oder Geld gebraucht*

pimin Pie Ko Pie ahr

1BH

- 1-t V»

VOLKSBAJ

Piebstc pergan; Piebe i Piebe 1 Pie Erf Pelikt ]