Ausgabe 
8.1.1965
 
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Montabaur

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\ Herausgeber: Stadtverwaltung Montabaur. Verlag und Druck: PRIMO-Verlag H. Schmid, 6689 Merchweiler (Saar), Telefon (06825) 2822.

! Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Montabaur. Verantwortlich für alle anderen Veröffentlichungen: Hans Schmid, Merchweiler.

Jahrgang / 54 / Freitag, den 8. Januar 19 65 Nummer 1/2

ZU JEDER STUND 1 BEGINNT EIN NEUES JAHR ....

Zu jeder Stund' beginnt ein neues Jahr, und jede Stund birgt neues Leben. Not , Leid , Gefahr. Drum. laßt uns wachsam sein, zu Nutz uns fleißig reg.en! Gib , großer Friedensgott, zu einem edlen Tun uns allzeit

deinen Segen!

Fjr.

lMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN *afiht r ags - Hau s halts s at zun g

>x Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1964.

|if (Grund des § 99 ( 2) der Gemeindeordnung für Rheinland- |l 2 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 25. 9. 64 G\|ll. S. 149^-wird die nach § 101 der Gemeindeordnung- urjSß Beschluß des Stadtrates vom 8.12. 64 am 9.12.64 la^ene Nachtrags-Haushaltssatzung bekanntgemacht:

1-j Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden tm ordentlichen Haushalt e Einnahmen erhöht um egcnüber bisher 2.078. 908, -DM lunmehr 2.364» 752, -DM ;

285.844, -DM

»Ausgaben erhöht um gegenüber bisher 2. 078. 908, - DM lummehr 2.364. 752, - DM ssetzt,

außerordentlichen Haushalt p Einnahmen erhöht um jenüber bisher 1. 598.100, - DM ifjunmehr 1. 891. 500, - DM

285.844, - DM

293.400, - DM

293.400,- DM

lusgaben erhöht um . jßlenüber bisher 1.598.100, - DM Xiunmehr 1. 891.500, - DM Stgesetzt.

§ 2

l

efcteuersätze für das Rechnungsjahr 1964 werden nicht jmlert.

pjlöchstbetrag der Kassenkredite , die im Rechnungsjahr j&4 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Statt-Kasse in

* uch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bis- m Festsetzung von 200. 000, - DM nicht geändert. f § 4

^rjlarlehnsbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im Mrordentliehen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1964 e äfn soll, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in

Höhe von 490.000,- DM auf 512. 000, - DM festgesetzt. Die neufestgesetzten Beträge werden nach dem Nachtrags­haushaltsplan für folgende Ausgaben verwendet;

1. Industrieansiedlung 112. 000,- DM

H.

Die nach § 99 (1) der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu § 4 ist unter dem 17.12. erteilt.

HL

Der Nachtrags-Haushaltsplan liegt gemäß § 99 (3) der Gemeindeordnung für Rheinland/Pfalz vom 28.12.1964 bis zum 4.1.1965 im Rathaus , Zimmer 5, öffentlich aus. Montabaur, den 22.12.1964

Stadtverwaltung Pehl-1. Beigeordneter-

Nachtrags-Haushaltssatzung

des Hospitalfonds

der Gemeinde Montabaur für das Rechnungsjahr 1964 Auf Grund des § 99 (2) der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 25. 9. 1964 ( GVBl. S. 145 ) wird die nach § 101 der Gemeindeordnung- gemäß Beschluß des Stadtrates vom 8.12. 1964 am 9.12. 1964 erlassene Nachtragshaushaltssatzung bekanntgemacht:

I.

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

a) im ordentlichen Haushalt

die Einnahmen erhöht um 6. 764, - DM

( gegenüber bisher 67.450,- DM auf nunmehr 74.214, - DM ) festgesetzt.

b) Im außerordentlichen Haushalt

die Einnahmen erhöht um 72.400,- DM

gegenüber bisher 56.367,- auf' nunmehr 128. 767, - DM festge­setzt ,

die Ausgaben erhöht um 72.400,- DM

gegenüber bisher 56.367, - DM auf nunmehr 128.767, - DM festgesetzt.