Ausgabe 
3.9.1965
 
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Majestät.

Der Bürgermeister in dessen Heimat die Schützen vereine seit langem alte Tradition haben, wird dem jungen Monta- baurer Verein und der neuen Majestät die Grußworte der Stadt übermitteln. Mit klingendem Spiel ziehen dann die Schützen, die Freunde und Gönner des Vereins beim Fackel­schein nochmals durch die Stadt.

Sonntag, den 4. September.

Die im Freundschaftsbande zusammengeschlossenen Schüt­zenvereine und verbündeten Gesellschaften des Mohtabau- rer Vereins treffen sich in der Wallstraße zum Festzug durch die Stadt zum Schießstand.

Bei dem anschließenden Preisschießen lacht Fortuna dem guten Schützen, der entsprechend der Form des Tages die notwendige Ringzahl erreicht. Aus der Bevölkerung können Liebhaber des Pistolenschießens probieren, wieweit ihnen der Umgang mit dieser Waffe noch vertraut ist. Die be­sten Schützen werden durch einen Ehrenpreis ausgezeich­net.

Selbstverständlich erwartet jeder Verein, der in Montabaur tätig ist und so auch die Schützen, daß die Bevölkerung an ihrem Vereinsleben regen Anteil nimmt.

Der Festzug setzt sich um 14.00 Uhr in Bewegung. Unse­ren Freunden und Gästen zuliebe, nicht zuletzt aber als Gastgeber und hiermit ist die Stadt und ihre Bürger ge­meint, richtet die Vereinsleitung die herzliche Bitte an die Bewohner der Bahnhof-, Kirch- und Koblenzer Straße die Häuser zu beflaggen und Wimpelketten über die Straßen auszuspannen. Das Krachen der Böllerschüsse verkündet al­len, daß nun am Schießstand im Strandbad Dewess das Preisschießen beginnt. Gleichzeitig ist Alt und Jung herz­lich eingeladen, während des Preisschießens im Strandbad bei den Klängen des Platzkonzertes frohe Stunden zu verle­ben.

Dem Verein wünschen wir rege Beteiligung, der neuen Ma­jestät ein erfolgreiches Jahr, den Schützen aus nah und fern und allen Amateuren gut Schuß.

Verein ehemaliger Schüler des Kaiser-Wilhelm-Gymnasiums, Montabaur

Vom 10. bis 12.9.1965 feiert der Verein sein 10-jähriges Studienerinnerungsfest.

Wir bitten die Bevölkerung herzlich, aus Anlaß dieses Festes

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und der zahlreichen Ehrengäste wegen, ihre Häuser zube- 1 flaggen. Der Vorstand.

WICHTIGE STEUER HINWEISE

Gewillkürtes Betriebsvermögen.

Wird ein Gebäude durch einen Bauunternehmer auf einem Grundstück des Betriebes und im Rahmen des Betriebes et- stellt, so besteht eine Beziehung des Gebäudes zu denf ße> trieb, die seine Aufnahme in die Bilanz des Unternehmen] als gewillkürtes Betriebsvermögen rechtfertigt. (BFH-Urteil vom 27.7.1964 - I 353/61 U).

Gesonderte Abschreibung der Ladenumbauko sten.

Bei einem nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden G bäude kann der Vermieter die Aufwendungen für einen La- den- und Schaufensterumbau gesondert abschreiben, wenn der Umbau für den besonderen Geschäftszweig des Mieten geplant ist (BFH-Urteil vom 31. 7. 1964 - VI 211/63),

Beteiligung von nahen Angehörigen.

Wandelt ein Unternehmer Eigenkapital in Fremdkapital ui indem er Gelder des Betriebsvermögens seinen Angehörige schenkt, die diese als Darlehen im Unternehmen lassen, ist das eine Entnahme zu betriebsfremden Zwecken. (BFH-Urteil vom 31.7.1964 -- VI 48/63).

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Das Hl. Geist-Hospital zu Montabaur

(Fortsetzung aus Nr. 33/65.)

Der Kurfürst wies am 29. März 1796 von Augsburg aus sei» Kanzler Eschermann in Ehrenbreitstein an, dem Gesuche stattzug-eben, wenn er "nichts zu erinnern findet". Dieser schreibt am 4. April der Oberkommission: "Seine Kurfürst' liehe Durchlaucht wollen in gnädigster Rücksicht von der Oberkommission unterthänigst angerühmten Verdiensten Supplikanten und dessen erprobten Diensteifer dessen Sc gersohn Joh. Bapt, Macowitzki zu seinem Adjunkten un Nachfolger an der Hospitalsverwaltung - jedoch gegen vordersame Stellung der erforderlichen Kaution andyreh 1 gnädigst ernennen". Macowitzki, der ab 1800 die Verwalj tung des Hospitals allein tätigte, starb bereits am 7.1

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