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an; Wir übersenden Ihnen noch gerne alle 4 Teilfragen. Schreiben Sie bitte die Lösung des Spruches und die Lösung der Quizfrage auf den Teilnahmeschein Nr. 4. Diesen lassen Sie von einem Fachhändler abstempeln und senden Sie die Lösung an uns bis spätestens 27. Dezember 1964 (Poststempel) ein. Damit sind Sie dabei und können wertvolle Preise gewinnen. Die ersten Hauptgewinner laden wir zu unserem PRIMO-PRESSEBALL am 23. Januar nach Merchweiler ein.
An diesem Abend, bei dem Künstler von Film, Funk und Fernsehen mitwirken, werden die drei Hauptgewinne öffentlich überreicht: Eine 15-tägige kostenlose Flugreise nach Teneriffa, eine 15-tägige kostenlose Flugreise nach Mollorca und eine Bahnreise an die Costa Brava - ebenfalls kostenlos 15 Tage - winken den drei Hauptgewinnern. Außerdem winken noch eine Vielzahl weiterer Preise, die teilweise von einheimischen Geschäftsleuten gestiftet wurden.
Machen Sie mit. Es lohnt sich!
Falls Sie uns schreiben wollen: Hier unsere Adresse: PRIMO-VERLAG Hans Schmid, 6689 Merchweiler/Saar,
Postfach 20.
Wir wünschen Ihnen bei der Lösung viel Erfolg.
Herzlichst Ihr
PRIMO-VERLAG Hans Schmid
VEREINSMITTEILUNGEN MGVo Mendelssohn-Bartholdy
Am Dienstag, dem 22.12.1964 findet im Tuberkulosenheim in Montabaur eine Weihnachtsfeier statt, bei der u. a. auch der MGV. Mendelssohn-Bartholdy mitwirkt. Die Feier beginnt um 19.15 Uhr. Die Sänger werden gebeten, an diesem Tage um 18.45 Uhr im Vereinslokal zu sein, da vor der Veranstaltung noch ein kurzes Ansingen stattfindet.
Der Vorstand.
ORTSRECHT
Beitrags- und Gebührenordnung zur Satzung
über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Montabaur.
Fortsetzung aus Nr. 2
(9) Bei Berechnung der laufenden Gebühren wird unterschieden zwischen häuslichen und gewerblichen Abwässern.
(101 Abwassermengen bis zu 150 cbm im Monat gelten als häusliche Abwässer.
Die monatliche Gebühr für 1 cbm häusliches Abwasser beträgt für alle an das bestehende städtische Kanalsystem angeschlossenen Grundstücke 0, 20 DM. Sie erhöht sich nach Inbetriebnahme der Gesamtkläranlge für die Grundstücke, deren Abwässer dann über die Sammelleitungen dem Klärwerk zugeführt werden auf 0, 50 DM je cbm.
Abwassermengen über 150 cbm im Monat gelten als gewerbliche Abwässer. Die Gebühren werden nach folgenden Sätzen berechnet:
Von 151 - 500 cbm Abwasser monatlich je cbm 90% des häuslichen Abwassers, von 501 - 2000 cbm Abwasser monatlich je cbm 80% des häuslichen Abwassers, von 2001 - 5000 cbm Abwasser monatlich je cbm 75% des häuslichen Abwassers, von 5001 - 10000 cbm Abwasser monatlich
je cbm 70% des häuslichen Abwassers, über 10 000 cbm Abwasser monatlich
je cbm 65% des häuslichen Abwassers»
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Für gewerbliche und industrielle Abwässer, deren AbleiMidtver
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tung und Reinigung der Stadt erhöhte Kosten verursache®/ohl d (z.B. Molkerei, Beizerei usw.) ist eine laufende Zusatjü^ner. J gebühr zu erheben. iu^ Ziff-
Entstehung der Beitrags- mid_Gebührenpflicht Efentur
I. Beiträge führen d
(1) Die Pflicht zur Zahlung des einmaligen Beitrages entstelfeiträge
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mit dem Zeitpunkt des Anschlusses.
(2) Für alle an das bestehende öffentliche Kanalnetz bereit angeschlossenen und noch anzuschließenden bebauten Gr stücke und für die Grundstücke, bei deren Bebauung noc; eine Hauskläranlage erforderlich ist, wird der einmalige Beitrag in Teilen erhoben. Die Höhe der Teilbeträge hat die Stadtverwaltung entsprechend dem Fortschritt beim Bau der Entwässerungs- und Kläranlagen festzusetzen. Da ist eine Gesamtbeuzeit von längstens vier Jahren ab 1.1.1962 an gerechnet zugrunde zu legen.
(3) Für Grundstücke, auf denen Neubauten errichtet werden, ist der Beitrag sofort in einer Summe fällig, sobald für den Anschluß an die öffentliche Entwässerung eine Hausk 1 anlage nicht mehr erforderlich ist.
Das gleiche gilt für unbebaute Grundstücke, für die ein Schluß gern. §5 (2) der Satzung über die Entwässerung de 1 Grundstücke und den Anschluß an die öffentl. Abwasserai läge in der Stadt Montabaur erforderlich ist. In diesem Fall wird der Beitrag geschätzt«
Der geschätzte Beitrag ist als Abschlag auf den endgültig! Beitrag anzurechnen. Als Schätzungsgrundlage dient die
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Gebäude-Brandversicherungssumme der nach den Ausfühntden Ta
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gen und den Erläuterungen des maßgeblichen Bebauungsplanes oder - wenn ein Bebauungsplan: nicht besteht - son vergleichbaren Gebäude.
II. Laufende Gebühren
(1) Die Verpflichtung zur Entrichtung der laufenden Gebühre beginnt für Grundstücke, die bereits an das städtische Kanalisationsnetz angeschlossen sind, am 1. des Monats der dem Tage des Inkrafttretens dieser Satzung folgt. Mi
(2) Im übrigen beginnt die Verpflichtung mit dem 1. des Mo in dem der Anschluß betriebsfertig hergestellt und in Benutzung genommen ist.
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(3) Die Zahlungspflicht endet mit dem Monat, im dem der Anschluß beseitigt ist.
§5
Z_aMungsgfT.ichtj.ger Personenkreis (1) Beitrags- und gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die städt. Abwasseranlage angeschlossenen Grundstückes» Mehrere Eigentümer haften als Gesamtschuldner.
Ferner haften neben dar Eigentümern auch die zur Nutzuii
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oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten und die InhabeiDamit
von Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten.
(2) Beiträge und Gebühren aufgrund dieser Satzung ruhen auflvlr den
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Sehriftl T Hefor Samstaj gehend tte ni
dem Grundstück als öffentliche Last.
§6
es_ Z ah l ungspfl icht i gen
(1) Bei Eigentumswechsel, Zwangsverwaltung oder Zwangsvei Steigerung des beitrags- und gebührenpflichtigen Grundstüi und bei Konkurs des Beitrags- und Gebührenpflichtigen wiitamtige die bereits entstandene Beitrags- und Gebührenschuld sofor fällig.
(2) Auf den neuen Rechtsträger geht die Beitrags- und Gebühr
pflicht mit dem auf den Wechsel folgende! Monatserstai ^KT über. Ws Ga:
(3) Jeder Eigentumswechsel ist binnen eines Monats der
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