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Oberflächenwasserstudie beauftragt haben, auf die in diesem Verfahren zurückgegriffen werden kann.
6. Nachrichtliche Aufnahme der Planung der DB AG
Die Stadt Montabaur weist darauf hin, daß sie in ihrer Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 71 der DB AG die vorgesehene Weiterführung der K 82 / Staudter Straße im Rahmen eines provisorischen Verschwenkes auf die alte Trasse der K 82 / Staudter Straße abgelehnt hat. Die K 82 (neu) ist entsprechend der städtebaulichen Planung zur SEM auf einen Verteilerkreisel zu fuhren, um einer Anpassung an die vorliegende Planung der Stadt Montabaur zu entsprechen.
Daher macht die Stadt Montabaur gegen die nachrichtliche Aufnahme der nicht funktionalen Planung der DB AG Bedenken geltend.
7. Hinweis auf Kopplungsstelle der Verkehrsträger Schiene / BAB A 3
Wie oben bereits angeführt, ist im Sinne eines schlüssigen Gesamtverkehrssystems eine Erkennbarkeit / Ausschilderung des NBS-Bahnhofes mit planfestzustellen.
8. Ablauf der Baumaßnahmen 8.1 Koordination
In den vorgelegten Planfeststellungsunterlagen werden keine Angaben gemacht, wie eine Koordination der Planungsträger (DB AG, LASV; Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur) durchgeführt wird. * 1
Aufgrund der erheblichen zu erwartenden Auswirkungen auf das Straßensystem, das Landschaftsbild und den Wohn- und Nutzwert der Flächen der Stadt Montabaur verlangt die Stadt Montabaur die Aufnahme von Aussagen zur Koordination der Planungsträger insbesondere zu:
- Instrumenten zur Gewährleistung des zeitlich abgestimmten Anschlusses des Bahnhofes an die BAB A 3, des Umbaus der K 82 und der Errichtung des Kreisels sowie des Umbaus der L 313
- allgemeine Auswirkung der Baumaßnahme auf das lokale, regionale und überregionale Straßennetz.
Die Stadt fordert darüber hinaus die Einrichtung eines Koordinationsbüros und die jeweilige Benennung zuständiger Personen.

