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8.2 Gewährleistung der Anbindung der Wohn- und Gewerbegebiete sowie der sonstigen Versorgungseinrichtungen
Die Stadt Montabaur weist darauf hin, daß
- die permanente Anbindung der Wohn- und Gewerbegebiete sowie der städtischen Versorgungseinrichtungen für alle Nutzergruppen auch während der Baumaßnahmen fortwährend zu sichern ist.
Nach Ansicht der Stadt Montabaur ist sicherzustellen, daß Unterbrechungen der verkehrlichen und sonstigen technischen Anbindung (Energie, Telekommunikation, etc.) der angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete sowie der mittelbar betroffenen Versorgungseinrichtungen (Altenheime, Krankenhäuser etc.) vermieden werden.
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