Angabe einer Absenkungstiefe. Festzustellen ist jedoch, daß sich in diesem Wirkungsbereich Feuchtflächen befinden, die beeinträchtigt werden.
12.3 Regenrückhaltebecken
Die vorliegende Planung sieht ein Regenrückhaltebecken mit einem nutzbaren Volumen von 2.200 m 3 vor (vgl. Anlage 1 - Allgemeiner Teil, S. 47). Berechnungen, ob eine solche Kapazität ausreichend ist, liegen nicht vor und sind daher nachzureichen.
12.4 Oberflächenentwässerung - Reduzierung der Einleitungsmengen
Nach den Planunterlagen muß der Aubach zeitweise insgesamt bis zu 1.285 1 / s in konzentrierter Form mehr abführen, wobei die sich ergebenden bau- und anlagebedingten Einleitungsmengen noch nicht mit eingerechnet sind.
Einer Annahme, die anfallenden Wassermengen könnten schadlos abgeführt werden, kann daher nicht zugestimmt werden. Die Planunterlagen lassen die sich aus den PFA 64 und 71 sowie in Fortführung auch die Abschnitte 72 und 73 ergebenden Summationseffekte völlig außer acht und müssen daher überarbeitet werden.
Die Berechnungen gehen zwar von einem 10-jährigen Regenereignis für die Seitengräben und eines 1-jährigen Ereignisses für die Abfanggräben aus. Dabei wurden jedoch die örtlichen Verhältnisse und die inzwischen hinzugetretene zusätzliche Versiegelung nicht berücksichtigt. Nur durch eine zu überarbeitende Bestandsaufnahme kann geklärt werden, ob die von der DB AG angenommene "ausreichende Kapazität" auch tatsächlich gegeben ist.
Jedenfalls ist die den Planungsunterlagen zugrunde liegende Berechnungsgrundlage eines jährlichen 15-minütigen Regens mit einer Intensität von 115 1 / (s ha) - vgl. Anlage 11, S. 4 - nach heutigen Erkenntnissen deutlich zu knapp bemessen. Es ist eine Neuberechnung mit einer realistischen Intensität von 1501 / (s ha) durchzuführen.
Besonders Wert gelegt werden muß auf eine deutliche Reduzierung der Einleitung der Oberflächenwasser in den Aubach.
12.5 Erstellung von Gewässerpflegeplänen
Angesichts der sich ergebenden bau- und anlagenbedingten Auswirkungen auf den Aubach und dessen Randbereiche, die zusätzliche Aufnahme von Oberflächenwasser u. dgl. ist die Aufstellung und Durchführung differenzierter und an den örtlichen Gegebenheiten ausgerichteter Gewässerpflegepläne für Aubach und Waldbach unverzichtbar.
12.6 Vermeidung von Gewässerverunreinigungen während der Bauphase
Zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen auch während der Bauphase im Bereich der Baustelleneinrichtungen sind entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung darf nicht nur den

