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Lastkraftwagen über 7,5 to entfällt, so muß es zwingend Aufgabe der DB AG zusammen mit den Straßenbaubehörden sein, eine adäquate Andienung des Betriebes an das klassifizierte Straßennetz zu schaffen.
Eine solche Andienung läßt die Topographie nur südwestlich des Betriebsgeländes Wolf mit einer Anbindung an die L 312 zu. Dabei ist sicherzustellen, daß die neue Anbindung bis zur Unterbrechung der alten Wegeverbindung fertiggestellt und nutzbar ist. Ausbauart und - form sind mit Stadt und Verbandsgemeinde sowie dem LASV abzustimmen.
Alternativen könnten in Verbindung mit einem Plankonzept zur Ortsumgehung Eigendorf in Abstimmung mit dem LASV entwickelt werden.
12. Schutzgut Wasser
12.1 In unmittelbarer Umgebung zum PFA 71 befindet sich die Mineralwassergewinnungsanlage Sauerbrunnen. Das bedeutet, daß nicht auszuschließen ist, daß die Neubaustrecke mitsamt ihren Nebeneinrichtungen auch Auswirkungen auf das Einzugsgebiet der Mineralwassergewinnungsanlage haben kann.
Der DB AG ist daher aufzugeben, daß sie durch ein fachtechnisches Gutachten den Nachweis erbringt, daß für die Mineralwassergewinnungsanlage ungünstige Veränderungen ausgeschlossen sind.
12.2 Grundwasserschutz / Grundwasserabsenkung
In den Planunterlagen wird pauschal daraufhingewiesen, daß der sehr geringe Grundwasser-Flurabstand im Bereich von Bau-km 90,3 bis 90,8 durch den Aushub des Geländeeinschnittes "möglicherweise etwas vergrößert werden könnte und geprüft würde" (vgl. Anlage 1 - Allgemeiner Teil, S. 29). Das Prüfungsergebnis liegt jedoch den Planunterlagen nicht bei, so daß eine Beurteilung nicht möglich ist. Eine Überarbeitung und Abstimmung der Planung ist gerade deshalb wichtig, weil in diesem Bereich Feuchtflächen entwickelt sind und durch die Maßnahme beeinträchtigt würden.
Entgegen den Ausführungen in den Planunterlagen (vgl. Anlage 1 - Allgemeiner Teil, S. 47) sind im Bereich der Einschnittslagen in den Gemarkungen Eigendorf und Eschelbach dauerhafte Grundwasserabsenkungen zu befürchten.
So zeigt insbesondere der landespflegerische Begleitplan (Anlage 12, S. 41) auf, daß sich erhebliche Auswirkungen einstellen werden. So wird im Einschnitt Eigendorf das Grundwasser um ca. 12 m abgesenkt, wobei der Absenkungstrichter von der jenseits der BAB liegenden Wasserscheide bis zum Waldbach reicht. Das bedeutet, daß die dort befindlichen Feuchtflächen durchgreifend verändert werden, was jedoch in den Planunterlagen nicht als Konflikt angesehen wird.
Die gleiche Situation wird sich für den Einschnitt Eschelbach ergeben. Hier fehlt die

