10.3 Ausstattung
Zunächst ist sicherzustellen, daß der neue Sportplatz mit seinen Nebeneinrichtungen zumindest der Größe, der Ausbauqualität und der Ausstattung den bisherigen Sporteinrichtungen entspricht. Das bedeutet, daß u. a. auch für das Sportlergebäude mindestens der gleiche Standardund Ausbauqualität geschaffen wird.
Die jetzige Beregnung des Sportplatzes konnte aus dem unmittelbar angrenzenden Bachlauf entnommen werden. Auch am neuen Standort muß eine Beregnungsmöglichkeit des Sportplatzes unabhängig von der öffentlichen Wasserversorgung geschaffen werden.
Das Raumprogramm sowie der Standort der Sportnebeneinrichtungen, das Bauprogramm einschl. eines Bauzeitenplanes ist mit Stadt und Verbandsgemeinde sowie dem Sportverein Eschelbach im einzelnen noch abzustimmen.
Es muß sichergestellt sein, daß vor Inanspruchnahme des vorhandenen Sportplatzes die neue Sportanlage fertiggestellt und nutzbar ist.
11. Schließung der Verbindungsstraße Eigendorf - Eschelbach
Die Planunterlagen sehen vor, daß die Verbindungsstraße zwischen den Stadtteilen Eigendorf und Eschelbach durch die Neubaustecke durchschnitten wird und damit die bisherige direkte Straßen- und fußläufige Verbindung entfällt.
Aus den Höhenplänen ist erkennbar, daß die Bahntrasse ca. 7 m unter dem heutigen Straßenniveau liegt. Aufgrund eines solchen Höhenunterschiedes ist es möglich, über die Neubaustrecke ein Überquerungsbauwerk zu errichten. Das Überquerungsbauwerk sollte zumindest so beschaffen sein, daß eine Befahrbarkeit mit Personenkraftwagen erreicht wird. Damit ist dann selbstverständlich auch eine fußläufige Erreichbarkeit gegeben.
Dabei wird in Kauf genommen, daß die vorhandene BAB-Unterführung in ihrer lichten Höhe reduziert werden muß.
Die Auffechterhaltung einer direkten Straßen- und Wege Verbindung zwischen den beiden Stadtteilen muß - wenn auch in eingeschränktem Maße - sichergestellt bleiben. Eine Schließung der direkten Verbindung zwischen den beiden Orten kann daher nicht hingenommen werden.
Die Veränderung der lichten Höhe der BAB-Unterfuhrung auf dieser Verbindungsstraße hat zur Folge, daß damit die verkehrsmäßige Andienung des Betriebes Kartonagen Wolf in Eigendorf unterbunden wird.
Die bisherige verkehrsmäßige Andienung des Betriebes Wolf konnte aufgrund der verkehrsmäßig ungünstigen, topographisch bedingten Anbindung der ehemaligen Kreisstraße an die L 312 nur aus Richtung Eschelbach erfolgen. Wenn nunmehr diese Andienungsmöglichkeit für den Betrieb mit seiner ständigen Anlieferung mit

