Akte 
Sitzung 21.12.1995
Entstehung
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Die Planungen sehen vor, daß für die umfangreichen Baumaßnahmen im Bereich der L 313 am Rande der Wohnbebauung Eschelbach durch die Verlegung der Ferngasleitungen, der Tieferlegung der L 313 und dem Bau des Überführungsbauwerkes der Neubaustrecke ein Bauzeitraum von nahezu 2 Jahren erforderlich wird. Das bedeutet, daß gerade die direkt angrenzende Wohnbebauung Eschelbach einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt ist.

Hinzu kommt, daß sich für die betroffenen Anwohner negative Einwirkungen auch aufgrund der baubedingten Verkehrsbeschränkungen ergeben werden.

Eine solch massive Konzentration von Lärm- und Staubbeeinträchtigungen erfordert es, daß auch der laufende Baubetrieb durch Festlegung täglicher Arbeitsdauer zu beschränken ist.

Auch hier ist es zwingend notwendig, die werktägige Ruhezeit auf 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr auszudehnen. Auch die Sonn- und Feiertagsruhe ist zu gewährleisten.

Den bauausführenden Unternehmen muß aufgegeben werden, sich im Rahmen ihrer Bautätigkeit, der Fahrbeziehungen zu Baustelleneinrichtungen u. dgl. diesen zeitlichen Beschränkungen zu unterwerfen und einzuhalten.

10. Verlegung des Sportplatzes Eschelbach

10.1 Standort des neuen Sportplatzes

Der nach den Planunterlagen vorgesehene Standort südlich der L 313 wird wegen der Ortsnähe und der sich daraus ergebenden guten Erreichbarkeit grundsätzlich befürwor­tet. Dieser Standort befindet sich jedoch in einem Bereich, der teilweise in der Biotop­kartierung des Landes Rheinland-Pfalz als Fläche gemäß § 24 LPflG ausgewiesen ist. Aus diesem Grund ist zu erwarten, daß der vorgesehene Standort im Rahmen des weiteren Verfahrens von den Landespflegebehörden und den Naturschutzverbänden abgelehnt wird.

Außerdem ist offenbar die Fläche für den Sportplatz mit Nebenanlagen nicht ausreichend, was allerdings im Detail noch zu untersuchen ist.

Aus diesem Grund haben Stadt und Verbandsgemeinde zusammen mit dem Sportverein Eschelbach nach Altemativlösungen gesucht. Eine/der möglichen Standorte befindet sich nördlich der L 313. Dieser Standort erscheint sowohl aus landespflegerischen Gesichtspunkten unbedenklich und ist auch mit vertretbarem Aufwand an das öffentliche Verkehrsnetz und die Versorgungseinrichtungen anzuschließen. Dieser Standort befindet sich zudem noch im Nahbereich des Ortes und kann damit auch fußläufig erreicht werden. Diese Altemativlösung ist aber noch nicht Gegenstand und Inhalt der Planfeststellungsunterlagen.

10.2 Verkehrsmäßige Anbindung

Durch die Baumaßnahmen der DB AG sowie auch durch die geplante Verlegung der L 313 wird die verkehrsmäßige Anbindung des neuen Standortes an die L 313 verändert. Es ist daher zwingend notwendig, daß die neue Wegeführung zwischen der DB AG und den Straßenbaubehörden sowie der Stadt Montabaur abgestimmt wird.