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Nachdem inzwischen die Ortsgemeinde Dernbach auf die ursprünglich vorgesehene Wallanschüttung in Teilbereichen der Gemarkung Dernbach verzichten will, besteht jetzt die Möglichkeit, Erdmassen zur Abschirmung der Ortslage Eschelbach nördlich der BAB A 3 zur Verfügung zu stellen. Daher sollte diese Seitenablagerung in die Planfeststellungsunterlagen aufgenommen werden.
Gerade durch die Bündelung der verkehrsmäßig in hohem Maße frequentierten international bedeutsamen Verkehrswege von A 3 und Bahn-Neubaustrecke entstehen für Eschelbach wegen der direkten Nähe zusätzliche, nachhaltige Lärmauswirkungen. Zum Schutz der Ortslage Eschelbach vor den Lärmeinwirkungen der A 3 sollte daher nördlich der A 3 zwischen vorhandener Lärmschutzwand und der L 312 ein Lärmschutzwall mit einer entsprechenden standortgerechten Begrünung angeschüttet werden. Um eine Wirksamkeit sicherzustellen, ist - wie in anderen vergleichbaren Fällen auch - eine Höhe von 10 m über der Fahrbahn der A 3 vorzugeben.
Die Länge des Erdwalles / der Seitenablagerungen ist aus dem beigefugten Plan (Anlage ) ersichtlich.
9. Baumaßnahmen / Transportwege / Beschränkung der Abfuhrzeiten
9.1 Grundsätzliches
Bei der Nutzung des vorhandenen Wirtschaftswegenetzes hat die DB AG sich zu verpflichten, daß darin verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen nicht beschädigt werden. Evtl, entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen bzw. auszugleichen.
9.2 Beeinträchtigung der Wohnbebauung infolge Lärmimmissionen - Beschränkung der Abfuhrzeiten - Schutz der Wohnruhe für das Baugebiet "Himmelfeld"
Der Transport der Erdmassen aus den Tunnellagen zu den Erdlagerstätten, der an sich in einem 24-Stunden-Betrieb erfolgen soll, führt zu erheblichen Ruhestörungen und greift massiv in das Tag-/Nachtgefüge der Umgebung ein.
Daher sind für den gesamten Zu- und Abfahrtsbetrieb Abfuhrzeiten festzulegen, um so die Nacht- (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) sowie die Sonn- und Feiertagsruhe zu gewährleisten.
Für die direkt betroffene Wohnbebauung im Wohngebiet "Himmelfeld" ist darüber hinaus die werktägige Ruhezeit auf 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr auszudehnen. Denn das Wohngebiet "Himmelfeld" ist von einer reinen Wohnbebauung mit der Qualität hochwertiger Wohnnutzung geprägt; durch eine Beschränkung der Abführzeiten soll sichergestellt werden, daß die Anwohner in ihrer Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe nicht unzumutbar eingeschränkt werden.
9.3 Beeinträchtigung der Wohnbebauung des Stadtteiles Eschelbach
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