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erstellen und mit der Stadt und Verbandsgemeinde abzustimmen, die eine Beibehaltung der jetzigen Trassenlage des Waldbaches zum Inhalt hat.
7.2 Regenrückhaltebecken
Zwingend notwendig ist es, daß das geplante Regenrückhaltebecken in einem Nebenschluß des Waldbaches angelegt werden muß. Die vorgesehene Planung, daß der Waldbach zunächst im Regenrückhaltebecken gesammelt wird, widerspricht in hohem Maße dem Charakter eines Fließgewässers.
Die Planung ist daher grundlegend zu überarbeiten.
8. Lärmschutz J
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7: ' L ' -li
8.1 Wohnbebauung der Stadt Montabaur / städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ^ !
Inhalt der direkt an die Neubaustrecke angrenzenden städtebaulichen Entwicklungsmaß- |
nähme wird es sein, Voraussetzungen für eine hochwertige Wohn-und Geschäftsbebauung in Stadtnähe zu schaffen. Das bedeutet, daß die Planungen der DB AG erhöhten Anforderungen insbesondere des Lärmschutzes unterliegen müssen (im einzelnen s. hierzu Abschnitt 3.4).
Angesichts der ohnehin erhöhten Lärmimmissionen an der Tunnelein- und -ausfahrt erscheint die im Schnittstellenbereich gegebene Lücke innerhalb der Schutzvorkehrungen im Bereich des Rettungsplatzes unbefriedigend. Ein Lückenschluß hinsichtlich des Lärmschutzes ist daher unverzichtbar, um so auch die Art der plötzlich auftretenden Schallbelastung für das Wohnumfeld auf den benachbarten bebaubaren Flächen zu verbessern.
In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob der Rettungsplatz auf die nördliche Seite der NBS-Strecke verlegt werden kann. Außerdem sollte in Abstimmung mit der Stadt geprüft werden, die Zufahrt zum Rettungsplatz an die Tonnerrestraße anzubinden.
8.2 Weitergehender Lärmschutz durch Erdablagerungen für die Ortslage Eschelbach
Die Ortslage Eschelbach wird bereits heute durch die direkt vorbeiführende BAB A 3 in besonders hohem Maße beeinträchtigt. Die Planungen sehen bisher nicht vor, durch Seitenablagerungen entlang der A 3 eine Abschirmung der Ortslage Eschelbach vom Verkehrslärm der A 3 vorzunehmen. Dennoch ist es unverzichtbar, daß auch für Eschelbach durch Seitenablagerungen ein Lärmschutz geschaffen wird. \$$t
Die aus landespflegerischen Gesichtspunkten völlig unbedenkliche Anschüttung eines Schutzwalles nördlich der A 3 wurde bisher nicht in den mit DB AG, Bund und Land abgestimmten Katalog der Seitenablagerung aufgenommen. Ursache hierfür war, daß nach Einschätzung der DB AG nach Anlegung von Schutzwällen in den Gemarkungen Eigendorf und Dernbach keine zusätzlichen Erdmassen mehr zur Verfügung stehen würden und das LASV eine Lärmsanierungsmaßnahme nicht für geboten ansieht. Dem wird ausdrücklich widersprochen.
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