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Besonders geeignet für eine Kompensation sind die ökologisch aufzuwertenden Flächen im Stadtwald Montabaur in der Kemzone des Naturparks Nassau. Dabei handelt es sich einmal um eine ca. 9 ha große Fläche 40 - 50 jähriger Fichtenforste in Abteilung 76 bl des Stadtwaldes Montabaur. Außerdem stehen in Abteilung 43 (unterhalb Koppel) ca. 100 jährige Fichtenforste für den Buchen voranbau zur Verfügung. Da somit ausreichende Flächen vorhanden sind, können die Ausgleichsflächen in der Gemarkung Heiligenroth für den PFA 71 entfallen.
Da sich die landespflegerisch bedeutsamsten Eingriffe innerhalb des PFA 71 allerdings auf Feuchtlebensräume, d.h. Fließgewässer und begleitendes (feuchtes) Offenland beziehen, muß hier vordringlich die Kompensation ansetzen.
So ist u. a. für die verbleibende Aubachaue ein Pflege- und Entwicklungskonzept vorzulegen, das Verbesserungen der Gewässerstruktur und der Ufervegetation enthalten muß. Durch eine Verbesserung der Grabensysteme im Verbund mit der Gewässerpflege an Aubach und Waldbach könnte der Kompensationsbedarf weiter reduziert werden.
7. Verlegung des Waldbaches
7.1 Die Verlegung des Waldbaches als geradliniger Bahnseitengraben, ohne Raum zur freien Entwicklung, verhindert die Regenerierung einer fließgewässertypischen Bachlebens- gemeinschaft. Die Hauptursachen sind die Aufheizung des Baches durch die Trasse selber sowie die mangelnde Beschattung, da die Entwicklung eines strukturreichen Ufergehölzes aus Verkehrssicherheitsgründen unterbleiben muß. Hinzu kommt, daß die einheitliche Gestaltung von Ufer, Sohle und Pflanzstruktur die Egalisierung der Lebensbedingungen bedeutet und damit lediglich von allgemein verbreiteten Arten besiedelt werden kann. Wegen der stetigen Beunruhigung und Verlärmung ist die Besiedlung mit standorttypischen terrestrischen Arten (z. B. Vögeln) ebenfalls nicht zu erwarten.
Auch die alternativ mögliche Verrohrung des Waldbaches auf einer Länge von 30 m zur Unterquerung des Einschnittes birgt ein landespflegerisches Konfliktpotential. Eine derartige Verrohrungslänge führt zu einer gewissen Verödung und Barrierewirkung für den Waldbach. Allerdings bliebe bei der Beibehaltung des derzeitigen Gewässerverlaufes zumindest der talwertige Abschnitt des Waldbaches im Anschluß an die BAB A 3 in seinem jetzigen Zustand erhalten. Außerdem könnte die geplante Verrohrungsstrecke dadurch reduziert werden, daß im Einschnitt die Erdmassen durch ein ausreichend dimensioniertes Verbindungsbauwerk ersetzt würden. Das notwendige Durchlaßbauwerk sollte dann eine lichte Höhe von mind. 3,00 m und eine lichte Breite von mind. 5,00 m aufweisen. So wäre der Kompensationsflug eingeschränkt möglich. Darunter ist das biologische Phaenom gefaßt, daß die mit der Strömung verdrifteten Larvenstadien der Gewässerorganismen als erwachsene flugfähige Tiere bachaufwärts ihre Eier im Bach ablegen. Dazu benötigen sie aber einen gewissen Lichteinfall, der von der Durchlaßgröße abhängt.
Nach Abwägung landespflegerischer, gewässerkundlicher und wasserwirtschaftlicher Belange ist die von der DB AG vorgesehene Verlegung des Waldbaches abzulehnen. Der DB AG ist aufzugeben, nach Maßgabe vorgenannter Forderungen eine Planung zu

