Akte 
Sitzung 21.12.1995
Entstehung
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Um diesen nachhaltigen Konflikt zu mindern, ist ein umfassendes Gestaltungs- und Bepflanzungskonzept zu erstellen. So muß das Brückenbauwerk eine entsprechende, sich in die Umgebung einfügende Farbgestaltung haben und mit einer Naturstein­verkleidung versehen werden.

Die Stadt fordert zudem, daß die notwendigen Kahlschlagflächen beidseits der Trasse als standortgemäßes, extensives Grünland zu pflegen und mit strukturierenden Gehölzen zu gliedern sind, um auf diese Weise den Bachcharakter zumindest ansatzweise zu erhalten.

6. Landespflege

6.1 Grundsätzliches

Entgegen der Einschätzung der DB AG (vgl. Anlage 1 - allgemeiner Teil S. 29) werden sich insbesondere durch die Veränderungen an Waldbach und Aubach sowie in deren Bachauen massive und teilweise nicht kompensierbare Eingriffe ergeben.

Der größte, nicht kompensierbare landespflegerische Eingriff innerhalb des PFA 71 ist für den Aubach und seinen landespflegerisch sensiblen Auenbereich zu erwarten. Denn der Aubach und sein Auenbereich an der L 313 werden in besonderem Maße von den in direkter Umgebung durchzuführenden Baumaßnahmen betroffen, so

- der Verlegung der Ferngasleitungen

- der Tieferlegung und Verschiebung der L 313 zum Aubach hin

- der ICE-Trasse mit der Errichtung eines 67 m langen Überführungsbauwerkes

- der Errichtung einer 55 m langen und bis zu 3,50 m hohen Betonstützmauer in Massiv­bauweise zwischen der L 313 und dem Aubach.

Von besonderer landespflegerischer Bedeutung ist auch der ökologische Eingriff in das

Waldbachsystem.

Im einzelnen wird zu den Eingriffen in Aubach und Waldbach in den nachfolgenden Abschnitten eingegangen.

6.2 Kompensationsmaßnahmen

Zur Kompensation werden vor allem landwirtschaftliche Flächen herangezogen. Bisher sehen die Unterlagen dafür vor allem Grün-landextensivierungen und Aufforstungen, in erster Linie in Heiligenroth, vor. Dies führt in der Ortsgemeinde Heiligenroth, die von der NBS-Trasse nur randlich berührt wird, zu einer extremen Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen und zu einem nicht angemessenen Verlust möglicher Kompensationsflächen für eigene Planungen.

Aus diesem Grund gibt die Stadt Montabaur alternative Flächen vor.