Die Stadt fordert darüber hinaus die Einrichtung eines Koordinationsbüros und die jeweilige Benennung zuständiger Personen; dazu sind Einzelheiten in der Rahmenvereinbarung festzulegen.
4.6 Umbau der L 313
Entsprechend den vorgelegten Planfeststellungsunterlagen führt der Umbau der L 313 zu einer Überschneidung mit der Grenze der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "ICE- Bahnhof Montabaur". Deshalb lehnt die Stadt Montabaur die vorgelegte Planung vor Abschluß einer definierten Grenzregelung ab.
Die Stadt regt an, eine Grenzziehung auf der entstehenden Böschungskante zur L 313 zu vereinbaren.
4.7 ÖPNV
Die Stadt Montabaur lehnt die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen der DB AG ab, weil:
- die Unterlagen keine funktionale Lösung der Anbindung des ICE-Bahnhofs Montabaur an das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs vorsehen^
- keine füßläufige Erreichbarkeit des ÖPNV und des Taxiverkehrs südlich der NBS vorsehen /
- eine dementsprechende Planung der SEM auf der Südseite des Bahndammes nicht berücksichtigt worden ist und
- der Verbindung von Schienenpersonennahverkehr und -Schnellverkehr, nicht zuletzt auch zum Bahnhof Koblenz, keine Beachtung geschenkt worden und auch aus diesem Grund die Planung nicht funktional ist.
Die Stadt Montabaur schlägt vor, daß die Schnittstelle zwischen schienengestütztem Schnellverkehr und Öffentlichem Personennahverkehr sowie die überwiegende Taxianbindung des Bahnhofes von der Südseite entsprechend der vorliegenden städtebaulichen Rahmenplanung erfolgen wird.
4.8 Gewährleistung der Anbindung der Wohn- und Gewerbegebiete sowie der sonstigen Versorgungseinrichtungen
Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen sind nach Auffassung der Stadt Montabaur abzulehnen, weil:
- die permanente Anbindung der Wohn- und Gewerbegebiete sowie der städtischen Versorgungseinrichtungen für alle Nutzergruppen nicht ausreichend gesichert erscheint und
- die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen deshalb keine funktionale Lösung aufzeigen.

