Akte 
Sitzung 21.12.1995
Entstehung
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die Planung aufzunehmen; denn diese Erschließungsstraße mit dem Kreisverkehr ist bereits zur funktionalen Anbindung des Bahnhofs (s. o.) unverzichtbar.

Die Stadt merkt an, daß sich die DB AG insoweit an den Kosten dieser Erschließungs­straße mit Kreisel zu beteiligen hat; dabei ist auch zu berücksichtigen, daß diese Straße den Bahnhof zur Stadtseite anschließt.

4.4 Bürgersteig / Radwege

Die derzeitigen Planfeststellungsunterlagen sehen vor, daß der Geh- und Radweg entlang der K 82 südlich der NBS-Unterführung ausläuft. Die Stadt Montabaur lehnt diese Planung ab, weil:

- das Auslaufen des Geh- und Radweges in Richtung der Stadt Montabaur einer funktionalen Lösung widerspricht und

- der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entgegensteht.

Vor dem Hintergrund des Nachweises einer funktionalen Lösung macht die Stadt schon aus diesem Grund Bedenken geltend. Der Bahnhof muß gerade auch für Fuß- und Radverkehre auch von der Stadt Montabaur über die nördliche Park- & Ride-Anlage erreichbar sein.

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4.5 Zeitlicher Ablauf

In den vorgelegten Planfeststellungsunterlagen werden keine Angaben gemacht, wie eine

Koordination der drei Planungsträger (DB AG, LASV, Stadt Montabaur) durchgeführt

wird. Die Planung ist daher aus Sicht der Stadt Montabaur nicht funktional und daher

abzulehnen. In der Rahmenvereinbarung (s. u.) ist neben der Festlegung im

Planfeststellungsentscheid dazu eine klare Regelung zu treffen.

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Aufgrund der erheblichen zu erwartenden Auswirkungen auf das Straßensystem, das Landschaftsbild und den Wohn- und Nutzwert der Flächen der Stadt Montabaur verlangt die Stadt Montabaur die Aufnahme von Aussagen zur Koordination der Planungsträger insbesondere:

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- zur Gewährleistung des zeitlich abgestimmten Anschlusses des Bahnhofs an die BAB A 3, des Umbaus der K 82 und der Errichtung des Kreisels sowie des Umbaues der L 313

- allgemeine Auswirkungen und Abstimmung der Baumaßnahme auf das lokale, regionale und überregionale Straßennetz, vor allem bei den Kreuzungsbauwerken zur A3.

Insbesondere weist die Stadt Montabaur daraufhin, daß die zeitgleichen Unterbrechungen der K 82 und der L 313 zu vermeiden sind und die Erreichbarkeit der Wohn- und Gewerbegebiete sowie der städtischen Versorgungseinrichtungen (Krankenhäuser etc.) für alle Nutzergruppen jederzeit und ohne unzumutbaren Mehraufwand zu ermöglichen ist.