10, Collettstraße 18 und Allmannshausen 25 vor. Die Stadt Montabaur hält diese Schallschutzmaßnahmen für unzureichend und lehnt die vorgelegten Planunterlagen ab, weil:
- südlich unmittelbar angrenzend zur NBS seitens der Stadt Montabaur im Rahmen einer förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme hochwertige Wohn- und Gewerbebebauung entsteht
- diese keine Berücksichtigung in der vorgelegten Planfeststellungsunterlage findet, obwohl die SEM in zeitlicher und funktionaler enger Verknüpfung kausal mit der Planung der NBS-Strecke und des ICE-Bahnhofs erfolgt
- der Lärmschutz für die bereits heute bestehenden Stadtrandlagen unzureichend ist
- der vorgesehene Lärmschutz die bereits heute in der Diskussion befindliche Belegung der NBS durch Nacht-Expreßgüterverkehre nicht berücksichtigt
- der vorgesehene Lärmschutz die Taktverdichtung von derzeit geplanten 5 Linien auf die in der Diskussion befindlichen 8 Schnellverkehrslinien auf der NBS nicht berücksichtigt.
Die Stadt Montabaur ist der Ansicht, daß seitens des Planungsträgers DB AG auf der gesamten NBS-Strecke zwischen Aubach und Himmelberg-Tunnel größtmöglicher Lärmschutz auf dem neuesten Stand der Technik unter geringstmöglicher optischer Landschaftsunterbrechung vorzusehen ist.
Die Schallschutzwände zu den Durchfahrgleisen sind ebenso wie die Überdachungen und sonstigen Schutzeinrichtungen durch transparente Baustoffe vorzusehen, um den räumlichen Eindruck der Gesamtanlage zu ermöglichen. Gegen nicht transparente Schallschutzwände macht die Stadt insbesondere aus Gründen der landschaftlichen Einbindung des Bahnhofs und der Erhaltung der örtlichen Identität der Stadt Montabaur Bedenken geltend.
Um die visuellen Eingriffe in die Landschaft durch Lärmschutzbauwerke zu mindern, sind zusätzliche Gestaltungsmaßnahmen, wie regionaltypische Natursteinverkleidungen und Begrünungsmaßnahmen mit ortstypischen Gewächsen, vorzunehmen.
Gesamtverkehrssystem
Die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen zur NBS mit dem Bahnhof Montabaur bringen erhebliche Auswirkungen auf das örtliche und überörtliche Straßennetz mit sich. Das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen des Landes Rheinland-Pfalz (LASV) führt zugleich ein Verfahren zur Planfeststellung großflächiger Veränderungen des regionalen Verkehrssystems durch. Die Planfeststellungsgebiete überlappen sich in Teilen. Die Stadt bemängelt, daß der Aufforderung der nachrichtlichen Aufnahme der parallelen Planung durch die Bezirksregierung teilweise keine Rechnung getragen worden ist.

