Akte 
Sitzung 21.12.1995
Entstehung
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In diesem Sinne verlangt die Stadt darüber hinaus, daß die Aufgabe des alten Bahnkörpers und die Veräußerung der in Rede stehenden Liegenschaften an die gemäß §§ 165 ff. BauGB vorkaufsberechtigte Stadt zum entwicklungsunbeeinflußten Wert frühestmöglich, spätestens zur Inbetriebnahme des NBS-Bahnhofes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens seitens der DB AG durchgefuhrt wird. Dabei sind zuvor von der DB AG Gutachten über evtl, vorliegende Altlasten vorzulegen.

3.2 Gewährleistung des Erhaltes des ICE-Bahnhofs

Aufgrund der erheblichen Beeinträchtigungen des Stadtgebietes durch die Neubau­streckenplanung der DB AG verlangt die Stadt Montabaur, daß der ICE-Bahnhof Montabaur mit seinen lokalen-, regionalen- und den hinzukommenden Schnellver- kehrsfunktionen in seinem Bestand dauerhaft gesichert bleibt und die DB AG für diesen ICE-Bahnhof ein Betriebskonzept vorlegt, das Bestandteil des Planfeststellungsent­scheids wird.

In diesem Betriebskonzept ist sicherzustellen, daß der ICE-Bahnhof Montabaur in südlicher Richtung direkt mit dem ICE-Bahnhof Frankfurt-Flughafen verbunden wird. Denn die Bahnhöfe Wiesbaden/Mainz sind bereits im Schienenverkehr über den Bahnhof Koblenz mit der Region verbunden.

3.3 Gewährleistung Taktverkehr

Aufgrund der erheblichen Beeinträchtigungen des Stadtgebietes durch die Neubaustrecke verlangt die Stadt eine dauerhafte Gewährleistung eines mindestens stündlichen ICE- Haltes in beiden Fahrtrichtungen sowie einer Anbindung im Taktverkehr mit sämtlichen lokalen und regionalen Verkehrsanbindungen im ÖPNV.

3.4 Gestaltung der übrigen Bahnanlagen

Unterwerk

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Die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen weisen die Lage eines Unterwerkes unterhalb des nördlichen Fußgängertunnelausganges aus dem Bahndamm aus. Nach Ansicht der Stadt Montabaur ist diese Lage des Unterwerkes abzulehnen, weil:

- ein Unterwerk nicht an die planerisch vorgesehene Lage gebunden ist und

die vorgesehene Lage die Gewinnung baulicher Nutzflächen am nördlichen Tunnelausgang ohne zwingenden Grund ausschließt und die künftige evtl, bauliche Weiterentwicklung des Bahnhofsgebäudes einschneidend behindert.

Das Unterwerk ist nach Ansicht der Stadt daher westlich zu verlagern, um im Bereich des nördlichen Passagenausgangs die Möglichkeit der Gewinnung baulicher Nutzflächen für eine Portalentwicklung einer nördlichen Eingangssituation zu ermöglichen.

Dienstgebäude

Die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen weisen die Errichtung von Dienstgebäuden (Halle Oberleitungsdienst, Halle Nachrichtenmeisterei, Stellwerkgebäude, Halle

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