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- bei Ausrichtung der Anbindungsfunktion zur A 3 der Bahnhof als solcher für die Reisenden überhaupt nicht erkennbar ist und von Betriebsgebäuden und Nebengleisen der Bahnhofsanlage verdeckt wird. Insoweit wird bereits das Mindestmaß an Funktionsfähigkeit für den ICE-Bahnhof nicht erfüllt. In Verbindung mit den auch im Tunneldurchgang völlig fehlenden Serviceeinrichtungen für Reisende ist diese Plankonzeption für Reisende nicht nur völlig unattraktiv, sondern sogar eine abweisende Zumutung
- die vorgesehene Überdachungslösung auch unter stadtgestalterischen Aspekten im Widerspruch zu der geplanten hochwertigen Wohn- und Dienstleistungsarchitektur der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und der historischen Stadtarchitektur stehen wird.
Nach Ansicht der Stadt Montabaur müssen die Bahnsteige durch eine zentrale Überdachung des Bahnhofs und von Teilbereichen der Bahnsteige vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Dies kann sinnvollerweise nur durch eine teilweise Vollüberdachung inklusive seitlichem Wind- und Lärmschutz gelöst werden.
Das Fehlen jeglicher Serviceeinrichtungen im vorgelegten Planentwurf kann auch bei großzügigster Auslegung nicht als "Funktionslösung" angesehen werden.
2.4 Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "ICE-Bahnhof Montabaur"
Die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen sind abzulehnen, weil die
- die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "ICE-Bahnhof Montabaur" auf der Südseite des Bahnhofs nicht berücksichtigt und
- somit eine funktionale Anpassung der Planung des ICE-Bahnhofs an das Stadtgebiet völlig negiert wird.
Der ICE-Bahnhof Montabaur soll stadtseitig - in Vorabsprache mit der DB AG - durch eine förmlich festgelegte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM, Einleitung der Voruntersuchung am 10.12.1992, 15.03.1994, 31.05.1994, Rechtsgültigkeit der Ortssatzung zur SEM mit Bekanntgabe am 07.10.1994) an das Stadtgebiet angeschlossen werden. Die städtebauliche Planung hat Rahmenplanungsreife erreicht. Ein Gesamtbebauungsplan ist in der Aufstellung. Teilbebauungspläne sind in der Erstellung. Die Stadt verlangt, daß eine Abstimmung der Planfeststellungsunterlagen mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auch im Interesse der DB AG schon aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu erfolgen hat.
Auf der Südseite des Bahndammes ist eine an die im Rahmen der SEM vorgesehene hochwertige Bebauung angepaßte Anbindung aus der und in die Personenpassage vorzusehen. Das Eingangsbauwerk des Bahnhofs muß sich in die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes einfügen.
Die im Rahmen der Planfeststellungsunterlagen der DB AG vorgesehene provisorische Wiederanbindung der K 82 (Staudter Straße) südlich der Bahnunterquerung auf die ehemalige Straßenführung ist in Abstimmung mit dem LASV und der Stadt zugunsten

