Stellplätze unter Berücksichtigung der Minimierung von Fußwegestrecken vorzusehen sind. Die Erweiterungsmöglichkeit der Kapazität der Park- & Ride-Anlage in der Fläche und in weiteren Geschoßebenen ist baulicherseits bereits jetzt zu sichern, um der zu erwartenden steigenden Akzeptanz der Parkplätze Entwicklungsmöglichkeiten offenzuhalten.
Bei der gegebenen topographischen Höhensituation schlägt die Stadt Montabaur vor, daß die DB AG bei der Park- & Ride-Anlage auf Aufschüttungen der Erschließungsanlagen verzichtet und stattdessen die notwendige Höhenüberwindung durch eine mehrgeschossige Parkierungsanlage löst.
Eine Fußgänger- und Radfahrerzuwegung zur nördlichen und auch zur südlichen Eingangssituation der Personenpassage fehlt völlig.
Die Erschließung der Parkplätze, des Bahnhofes und der nachstehenden Betriebsgebäude und Anlagen der DB AG kann nach Ansicht der Stadt Montabaur nicht über eine einzige nördliche Erschließungsstraße laufen. In Verbindung mit einer nach Annahme der DB AG nur nördlich des Bahnhofs vorzusehenden ÖPNV-Schnellbusanbindung sowie einer zusätzlichen Benutzung dieser Erschließung durch Taxiverkehr ist insbesondere zu Spitzenzeiten eine hinreichende Leistungsfähigkeit dieser Erschließungsstraße nicht gegeben. Hier ist ein getrenntes Fahrsystem für die Park- & Ride-Anlage und die Zufahrten unverzichtbar.
Daher muß bereits das von der DB AG angenommene - funktionsschwache - Erschließungskonzept auch auf der Südseite der NBS-Strecke eine Straßenanbindung zwangsläufig vorsehen.
Die vorgesehene Vorfahrtsschleife vor dem nördlichen Passageausgang ist unzureichend sowohl in Dimensionierung als auch im Querschnitt. Hier muß Schnellbussen und Taxis die Vorfahrt vor der Eingangssituation ermöglicht werden.
Im Rahmen der Gesamtkonzeption ist nach Auffassung der Stadt einer Verkürzung der Fußwegelängen zum und vom Bahnhof besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Es ist zu erwarten, daß ein Anteil der zur Verfügung zu stellenden Park- & Ride- Parkplätze von Langzeitparkem benutzt werden wird. Für solche Nutzer sind nach Ansicht der Stadt Montabaur bewachte Parkplätze im Rahmen der Park- & Ride-Anlage vorzusehen.
2.3 Größe und Ausgestaltung des Zu- und Ausstiegsgleisbereiches.
Die im Rahmen der Planfeststellungsunterlagen vorgesehene Überdachung von 120 m Bahnsteig ist unter funktionalen Aspekten abzulehnen, weil
- die Zu- und Abfahrtsgleise auf eine Dammkrone bis zu 15 Höhenmeter über Grund liegen und insbesondere in vorherrschender Windrichtung und bei der gegebenen klimatischen Situation im Westerwald erheblichen Witterungseinflüssen ausgesetzt sind,
- den nach der vorliegenden Planung ungeschützten Fahrgästen diese Witterungseinflüsse nicht zuzumuten sind

