Akte 
Sitzung 21.12.1995
Entstehung
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die Stadt daher folgende schwerwiegende Bedenken:

2.1 Personentunnel

Die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen sehen einen Personentunnel (Bau-km 92,0 + 45) durch den Eisenbahndamm zur Anbindung der nördlich liegenden Park & Ride- Anlagen vor. Dieser Tunnel ist bei einer Länge von 77 m mit einer lichten Höhe von 3,50 m und einer lichten Breite von ca. 8 m in die Planung aufgenommen. Nach Ansicht der Stadt ist die im Rahmen der Planfeststellungsunterlagen aufgeführte Ausführung eines solchen Personentunnels völlig unzureichend, weil:

-jegliches Angebot für Reisenden-, Einzelhandels- und Serviceangebot fehlt,

- durch diese Planung eine unattraktive und für Reisende abweisende und bedrohliche Tunnelsituation entsteht, die den Anforderungen eines ICE-Bahnhofes in keiner Weise entspricht,

- der Tunnel außerhalb des Reiseverkehrs ausgestorben sein wird und dadurch soziale Randgruppen anziehen wird,

- nicht einmal die notwendigen Serviceeinrichtungen seitens der DB AG vorgesehen werden können und diese offenbar ausschließlich außerhalb des Bahnhofes anderen Investoren überlassen bleiben sollen

- zur Stadtseite keine Ausgangs- und Zugangssituation vorgesehen ist und somit die förmlich festgelegte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zur Anbindung des Bahn­hofsgebietes und Bahnhofsvorplatzes völlig mißachtet wird

- die vorgesehene Planung eine künftige weitere Bahnhofsentwicklung endgültig ausschließt und z. B. durch die Lage von Betriebsgebäuden unzumutbar am Nordaus­gang des Tunnels einschränkt.

Aus diesen Gründen hält die Stadt Montabaur die vorgelegte Planungslösung nicht einmal in Mindeststandard für funktionstüchtig und lehnt die vorgelegte Planung daher entschieden ab. Diese vorgelegte Planung für den ICE-Bahnhof widerspricht bereits in wesentlichen Punkten dem Raumordnungsentscheid.

Die Stadt schlägt vor, eine Fußgängerpassage durch den Damm auf eine Breite mind. Von 22 m aufzuweiten, um ihre Akzeptanz für die künftigen Nutzergruppen zu steigern und eine Einzelhandels- und Serviceentwicklung im Rahmen einer Bahnhofslösung zu ermöglichen, also das notwendigste Raumprogramm für einen Bahnhof in der Passage zu schaffen. Aus diesen Gründen ist auch eine lichte Höhe von mind. 4 m anzustreben. Die Passage sollte weitestgehend während Tageslicht durch natürlichen Lichteinfall beleuchtet sein und für die Reisenden das notwendigste Serviceangebot für Wartezeiten, z. B. mit überdachten Warte- und Restaurationsräumen, enthalten, wobei diese durchaus mit der Umgebungsbebauung verbunden werden können.

Die Tunnellänge von derzeit 77 m ist im Bahnhofsbereich zu kürzen. Neben der funktionalen Verbesserung hinsichtlich kürzerer Wegzeiten wird dadurch auch zusätzliche Fläche im nördlichen Bereich zwischen Neubaustrecke und A 3 zur weiteren