kommt, daß der Aubach durch die eingriffsbedingte Versiegelung und durch Zuleitung weiterer Oberflächengewässer aus dem Trassenbereich mit einer weiteren hohen Wassermenge belastet wird.
1.4 Eine besondere Problematik ergibt sich auch aus den funktionalen, komplexen
Beziehungen zwischen den Planfeststellungsabschnitten (so hier, der Planfeststellungsabschnitte 64, 71 und 72). Völlig unzureichend wird z. B. auf die Fließgewässersysteme eingegangen. Es ist daher unverzichtbar, daß die DB AG eine Gesamtplanung erstellt, in der in einer abschnittsübergreifenden Analyse die sich ergebenden Summationseffekte dargestellt sind und dabei die aus den westlichen und östlichen Tunnelstrecken ("Dembacher Tunnel" und "Himmelberg-Tunnel") abzuleitenden Gewässer einbezogen werden.
1.5 Zur Verbesserung der vorgelegten Planung hat die Stadt in Arbeitskreisen, Workshops und anderen Fachrunden Alternativen entwickelt, mit dem Ziel, eine funktionsfähige und akzeptable Lösung anzubieten. Diese haben zudem zum Ziel, die unumgänglichen Beeinträchtigungen auf das Stadtgebiet auf ein Mindestmaß zu reduzieren und dadurch Verbesserungen im Natur- und Landschaftschutz zu erreichen. Die Anregungen und Bedenken der Stadt Montabaur sollen nicht nur die funktionale Lösung, sondern in besonderer Weise die Umweltverträglichkeit der Planung und deren Akzeptanz verbessern.
Notwendige Abstimmungen der Planungsunterlagen PFA 71 mit mittlerweile zeitgleich und in enger Verbindung mit dem neuen ICE-Bahnhof Montabaur entwickelten und fortgeschrittenen kommunalen Planungsmaßnahmen (insbesondere zur Entwicklungssatzung und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur) werden im Rahmen der nachfolgenden Anmerkungen und Bedenken formuliert.
1.6 Stadt Montabaur, Verbandsgemeinde Montabaur und die betroffenen Ortsgemeinden gehen davon aus, daß nicht nur der landespflegerische Planungsbeitrag, sondern u. a. auch die aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen, integraler Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen sind und damit auch planfestgestellt werden, da ansonsten das Planfeststellungsverfahren mit erheblichen Rechtsunsicherheiten behaftet wäre.
Vorangeheftete Deckblätter mit der Aufschrift Zitat: "Nur zur Information" lassen einen unerwünschten Interpretationsspielraum zu, der vor Ort bereits zu Mißverständnissen geführt hat.
1.7 Das Grunderwerbsverzeichnis ist auf seine Aktualität hin zu überprüfen. Es haben sich Eigentumsverhältnisse geändert und Veränderungen in Flurstücksbezeichnungen ergeben, denen durch eine Anpassung Rechnung zu tragen ist.
2. Bahnhof Montabaur
Der im Rahmen der Planfeststellungsunterlagen ausgelegte Entwurf zur Bahnhofsplanung entspricht nicht dem mittlerweile erreichten Diskussionsstand zwischen Stadt, Bezirksregierung, Land, Bund und DB AG. Zu den vorgelegtenPlanungsunterlagen erhebt

