Die Erschienenen sind sich über die Bestellung des Erbbaurechts einig.
Die Vertragsparteien bewilligen und beantragen hiermit:
a)
in das Grundbuch von Horressen Blatt 728 zu Lasten des in § 1 bezeichneten Grundstücks das Erbbaurecht mit dem Inhalt dieses Vertrages, soweit eintragungsfähig, einzutragen,
b)
in das neu anzulegende Erbbaugrundbuch nach Eintragung des Erbbaurechts
als Reallast den Erbbau zins in Höhe von jährlich DM (i.W. Deutsche Mark
zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers einzutragen.
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§ 12
Die Vertragsparteien bevollmächtigen hiermit
a) Herrn Bürovorsteher Willi Lotz
b) Frau Büroangestellte Ulrike Fasel geb. Senko
c) Frau Büroangestellte Petra Enders
alle dienstansässig: Gerichtsstr. 4, 543o Montabaur
a)
alle zur vertragsgemäßen Durchführung notwendigen oder zweckmäßigen Erklärungen -insbesondere beim Grundbuchamt- sowie etwa zur vertragsgemäßen Durchführung notwendige Änderungen und Ergänzungen dieses Erbbaurechtsvertrages abzugeben, und zwar unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.
b)
zu Lasten des Erbbaurechts Grundpfandrechte zu bestellen, für die Erbbauberechtigte Schuldverpflichtungen einzugehen und persönliche und dingliche Vollstreckungsunterwerfungen zu erklären, Zweckerklärungen abzugeben, für einzutragende Rechte und Belastungen den Rang zu bestimmen sowie Rangänderungen und Löschungen zu bewilligen und zu beantragen.

