Akte 
Sitzung 13. Oktober 1992
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Die Erschienenen sind sich über die Bestellung des Erbbaurechts einig.

Die Vertragsparteien bewilligen und beantragen hiermit:

a)

in das Grundbuch von Horressen Blatt 728 zu Lasten des in § 1 bezeichneten Grundstücks das Erbbaurecht mit dem Inhalt dieses Vertrages, soweit eintra­gungsfähig, einzutragen,

b)

in das neu anzulegende Erbbaugrundbuch nach Eintragung des Erbbaurechts

als Reallast den Erbbau zins in Höhe von jährlich DM (i.W. Deutsche Mark

zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers einzutragen.

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§ 12

Die Vertragsparteien bevollmächtigen hiermit

a) Herrn Bürovorsteher Willi Lotz

b) Frau Büroangestellte Ulrike Fasel geb. Senko

c) Frau Büroangestellte Petra Enders

alle dienstansässig: Gerichtsstr. 4, 543o Montabaur

a)

alle zur vertragsgemäßen Durchführung notwendigen oder zweck­mäßigen Erklärungen -insbesondere beim Grundbuchamt- sowie etwa zur vertragsgemäßen Durchführung notwendige Änderungen und Ergänzungen dieses Erbbaurechtsvertrages abzugeben, und zwar unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.

b)

zu Lasten des Erbbaurechts Grundpfandrechte zu bestellen, für die Erbbauberechtigte Schuldverpflichtungen einzugehen und persönli­che und dingliche Vollstreckungsunterwerfungen zu erklären, Zweckerklärungen abzugeben, für einzutragende Rechte und Bela­stungen den Rang zu bestimmen sowie Rangänderungen und Löschungen zu bewilligen und zu beantragen.