Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
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§ 7

Anpassung der Zuschußhöhe an den Preisindex

Die Verwaltung wird beauftragt, in regelmäßigen Abständen den Baupreisindex zu überprüfen und die Förderbeträge diesem anzupassen.

§ 8

Behandlung von Verstößen gegen die Richtlinien

Der Bewilligungsbescheid kann bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Richtli­nien. gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides, bei einer zweckfremden Verwen­dung der bewilligten Mittel sowie gegen die jeweils gültige Gestaltungssatzung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Soweit der Bewilligungsbescheid widerrufen wird, sind bereits ausgezahlte Zuschüsse zurück zu erstatten.

§ 9

Inkrafttreten

Diese Richtlinien wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur am beschlossen.

Sie treten mit Wirkung vom

in Kraft.

Die Richtlinien vom 18.06.1990 treten außer Kraft.

(Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister