Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
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habe ich entschieden, daß die Frage der Erhebung von Sonder­nutzungsentgelten in diesem Zusammenhang seitens der Kommu­nalaufsicht bei der Kreisverwaltung nicht mehr weiterver­folgt wird. Aus denselben Gründen wird diese Frage auch nicht in kommunalaufsichtliche Stellungnahmen (z. B. für Landeszuschüsse) einfließen.

Mit fp'ewndlich

(Peter Paul Weinert)

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