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habe ich entschieden, daß die Frage der Erhebung von Sondernutzungsentgelten in diesem Zusammenhang seitens der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung nicht mehr weiterverfolgt wird. Aus denselben Gründen wird diese Frage auch nicht in kommunalaufsichtliche Stellungnahmen (z. B. für Landeszuschüsse) einfließen.
Mit fp'ewndlich
(Peter Paul Weinert)
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