Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
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Anlage 1

Weste rwald/kreis

Der Landrat

Herrn 19.05.1992

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken Verbandsgemeindeverwaltung

5430 Montabaur

w Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Possel-Dölken,

Sie hatten mich vor einigen Tagen auf die Frage von Sonder­nutzungsentgelten in der Fußgängerzone der Stadt Montabaur angesprochen.

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(*

Die Forderung, daß die Stadt Montabaur solche Entgelte er­heben müsse, stammt vom Rechnungshof des Landes Rheinland- Pfalz. Der Rechnungshof hat die Kreis Verwaltung als Kommu­nalaufsichtsbehörde gebeten zu prüfen, ob die Erhebung ggf. mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden muß.

Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine Ermessens­entscheidung. In Anbetracht

der eindeutigen Beschlußlage im Stadtrat von Montabaur

der finanziellen Belastung der Anwohner beim Ausbau der Fußgängerzone

der verhältnismäßig geringen Beträge, um die es bei der Erhebung von Sondernutzungsentgelten überhaupt gehen könnte ,

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Telefon: (02602) 124-320 Postfach 1162 5430 Montabaur