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Anlage 1
Weste rwald/kreis
Der Landrat
Herrn 19.05.1992
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken Verbandsgemeindeverwaltung
5430 Montabaur
w Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Possel-Dölken,
Sie hatten mich vor einigen Tagen auf die Frage von Sondernutzungsentgelten in der Fußgängerzone der Stadt Montabaur angesprochen.
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Die Forderung, daß die Stadt Montabaur solche Entgelte erheben müsse, stammt vom Rechnungshof des Landes Rheinland- Pfalz. Der Rechnungshof hat die Kreis Verwaltung als Kommunalaufsichtsbehörde gebeten zu prüfen, ob die Erhebung ggf. mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden muß.
Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung. In Anbetracht
der eindeutigen Beschlußlage im Stadtrat von Montabaur
der finanziellen Belastung der Anwohner beim Ausbau der Fußgängerzone
der verhältnismäßig geringen Beträge, um die es bei der Erhebung von Sondernutzungsentgelten überhaupt gehen könnte ,
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Telefon: (02602) 124-320 Postfach 1162 5430 Montabaur

