Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
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Punkt 11/13: Alten- und Pflegeheim Montabaur; Sanierung und Nutzung des Schwimm­bades

- Antrag der SPD-Fraktion vom 13.04.1992 -

(Drucksache-Nr. 120/1992 - Anlage Nr. 17 )

1. Kurt Vetter (SPD) beantragt namens der SPD-Fraktion unter Hinweis auf die Drucksache-Nr. 120/1992 und die Entscheidung des Stiftungsausschusses vom 03.06.1992, die Wasseraufbereitungsanlage im Schwimmbad des Altenheimes nicht zu erneuern, sondern das Bad zu schließen, die Wasseraufbereitungsanlage - entgegen der Entscheidung des Stiftungsausschusses - doch zu erneuern.

Er verweist auf die Bedeutung des Schwimmbades für die krankengymnastische Betreuung der Heimbewohner. Im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung sei es notwendig, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verbesserung des All ge­rne! nzustandes der Heimbewohner herbeizuführen. Mit den Investitionen für das Schwimmbad, die mit dem Neubau 1966 verbunden waren, sei eine Verpflich­tung für die Stadt gegenüber dem Hospitalfonds bekräftigt worden, dieses Angebot zu erhalten. In diesem Zusammenhang regt Kurt Vetter an, das Schwimm­bad auch älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Stadt Montabaur zugänglich zu machen. Damit könne auch einer Vereinsamung der Heimbewohner im Altenheim entgegengewirkt werden. Die Beaufsichtigung des Badebetriebes könne durch die DLRG übernommen werden. Der Haushalt 1992 des Hospitalfonds erlaube durch­aus die anstehende Investition in Höhe von rd. 50.000 DM, die notwendig sei, um die Wasseraufbereitungsanlage entsprechend den Auflagen des Gesundheits­amtes zu erneuern. Die Rücklage könne dafür in Anspruch genommen werden.

Hildegard Diehl (CDU) betont, das Hallenbad habe sicher in früheren Jahren einen besondern Reiz für die Bewohner des Altenheimes gehabt. Allerdings sei damals die Bewohnerstruktur wesentlich anders gewesen als heute. Heute seien 75 % der Heimbewohner pflegebedürftig. Nach den Erhebungen der Heim­leitung besuchten nur 6 bis 7 Heimbewohner einmal in der Woche das Hallen­bad. Neben den enorm hohen Investitionskosten zur Erneuerung der Wasserauf­bereitungsanlage entstünden auch unvertretbar hohe Betriebskosten. Man habe ermittelt, daß ein Besuch des Hallenbades pro Person 200 DM koste. Es erfolge im Altenheim Bewegungstherapie auf Rezeptbasis. Allerdings werde dafür das Hallenbad kaum in Anspruch genommen. Die betroffenen Heimbewohner seien über­wiegend bettlägerig. Um das Hallenbad für sie zugänglich zu machen, müßten besondere Hebevorrichtungen installiert werden.

Die CDU-Fraktion halte die notwendige Investition für die Installation einer neuen Wasseraufbereitungsanlage für unvertretbar, und deshalb unterstütze man die Entscheidung des Stiftungsausschusses, diese Investition nicht vorzu­nehmen, auch wenn dann bedauerlicherweise das Hallenbad geschlossen werden müsse.

2. Paul Heinz Schweizer (FWG) erklärt, die Aussagen der Frau Diehl über die Höhe der Kosten pro Badebesuch könnten nur bestätigt werden. Man habe sogar Kosten zwischen 250 DM und 300 DM ermittelt. Trotzdem wolle man sich um einen Kompromiß bemühen. Die FWG-Fraktion stelle daher folgenden Antrag:

a) Zur Schaffung einer dauerhaften notwendigen krankengymnastischen Versorgung für die Bewohner des Alten- und Pflegeheimes sowie wei­terer Bürger der Stadt Montabaur wird im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahren ein(e) niederlassungsberechtigte(r) Kranken­gymnasten) angeworben (vgl. Drucksache-Nr. 121/1992).

b) Zugleich werden Verhandlungen mit der DLRG betreffend Aufsicht beim Schwimmen durch Heimbewohner, Behindertengruppen und ältere Mitbür­ger der Stadt geführt.