c) Bei einem negativen Ergebnis betreffend krankengymnastische Versorgung und Betreuung durch die DLRG wird das Schwimmbad geschlossen und mit den entsprechenden Nebenräumen in einen Wohntrakt zur Nutzung als Urlaubszimmer umgebaut.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist darauf, daß nach einer Auflage des Gesundheitsamtes das Bad sofort geschlossen werden müsse. Das Bad könne auch nicht bis zur Klärung der von der FWG-Fraktion angeregten Punkte offengehalten bleiben. Aus den Reihen des Stadtrates wird die Verwaltung beauftragt, beim Gesundheitsamt zu beantragen, das Bad vorläufig weiterbetreiben zu dürfen. Die Verwaltung sagt dies zu.
Hans-Josef Manns (CDU) erklärt, nach Auffassung seiner Fraktion solle die Schließung des Bades wegen der Auflagen des Gesundheitsamtes nicht endgültig sein.
Im übrigen stimme man dem Antrag der FWG-Fraktion zu. Auch die SPD-Fraktion erklärt durch Karl-Heinz Bächer die Zustimmung zu den Vorschlägen der FWG-Fraktion. Ratsmitglied Schweizer erklärt daraufhin, den Punkt c des o. g. Beschlußvorschlages zurückzuziehen.
Der Stadtrat beschließt sodann mit 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen:
a) Zur Schaffung einer dauerhaften notwendigen krankengymnastischen Versorgung für die Bewohner des Alten- und Pflegeheimes sowie weiterer Bürger der Stadt Montabaur wird im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahren ein(e) niederlassungsberechtigte(r) Krankengymnasten) angeworben (vgl. Drucksache-Nr. 121/1992).
b) Zugleich werden Verhandlungen mit der DLRG betreffend Aufsicht beim Schwimmen durch Heimbewohner, Behindertengruppen und ältere Mitbürger der Stadt geführt.

