Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
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c) Bei einem negativen Ergebnis betreffend krankengymnastische Versor­gung und Betreuung durch die DLRG wird das Schwimmbad geschlossen und mit den entsprechenden Nebenräumen in einen Wohntrakt zur Nut­zung als Urlaubszimmer umgebaut.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist darauf, daß nach einer Auflage des Gesundheitsamtes das Bad sofort geschlossen werden müsse. Das Bad könne auch nicht bis zur Klärung der von der FWG-Fraktion angeregten Punkte offengehalten bleiben. Aus den Reihen des Stadtrates wird die Verwaltung beauftragt, beim Gesundheitsamt zu beantragen, das Bad vorläufig weiterbetreiben zu dürfen. Die Verwaltung sagt dies zu.

Hans-Josef Manns (CDU) erklärt, nach Auffassung seiner Fraktion solle die Schlie­ßung des Bades wegen der Auflagen des Gesundheitsamtes nicht endgültig sein.

Im übrigen stimme man dem Antrag der FWG-Fraktion zu. Auch die SPD-Fraktion erklärt durch Karl-Heinz Bächer die Zustimmung zu den Vorschlägen der FWG-Frak­tion. Ratsmitglied Schweizer erklärt daraufhin, den Punkt c des o. g. Beschluß­vorschlages zurückzuziehen.

Der Stadtrat beschließt sodann mit 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthal­tungen:

a) Zur Schaffung einer dauerhaften notwendigen krankengymnastischen Versorgung für die Bewohner des Alten- und Pflegeheimes sowie wei­terer Bürger der Stadt Montabaur wird im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahren ein(e) niederlassungsberechtigte(r) Kranken­gymnasten) angeworben (vgl. Drucksache-Nr. 121/1992).

b) Zugleich werden Verhandlungen mit der DLRG betreffend Aufsicht beim Schwimmen durch Heimbewohner, Behindertengruppen und ältere Mitbürger der Stadt geführt.