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§
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4. Karl-Heinz Bacher (SPD) betont, daß es auch möglich sei, in den Einmündungsbereichen von 30 km-Zonen provisorische Fahrbahnveränderungen vorzunehmen.
Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit, sog. Krefelder Stelen aufzustellen. Er überreicht der Verwaltung entsprechendes Prospektmaterial. Dadurch wird dem Autofahrer bewußt, daß er in eine 30 km-Zone einfahre und sein Verhalten entsprechend umzustellen habe.
5. Paul Heinz Schweizer (FWG) bezeichnet es als bedauerlich, daß es notwendig ist, sich über solche Maßnahmen zu unterhalten. Eigentlich sollte man annehmen, daß alle Verkehrsteilnehmer dem Aspekt der Sicherheit mehr Beachtung schenken und sich vernünftig im Straßenverkehr verhalten. Er verweist darauf, daß die Einführung von 30 km-Zonen in einzelnen Straßen zweierlei Recht im Stadtgebiet schaffe. Deshalb richtet er an die Verwaltung die Frage, ob es nicht möglich sei, das gesamte zusammenhängend bebaute Stadtgebiet zu einer 30 km-Zone zu erklären.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken antwortet, dies sei rechtlich nicht möglich. Auch Ratsmitglied Bächer betont unter Hinweis auf die Beratung im Bundestag im Jahr 1990, daß eine flächendeckende Einführung von 30 km-Zonen auch für kleinere Gemeinden als die Stadt Montabaur rechtlich ausdrücklich nicht zugelassen sei.
6. Reinhard Lorenz (BfM) schlägt vor, das von der Verwaltung vor einigen Jahren mit großem Aufwand erstellte Verkehrskonzept "auf den neuesten Stand" zu bringen.
7. Fritz Schwind (CDU) verweist auf seine Erfahrungen als Polizeibeamter, der Radarmessungen durchführe. Vielfach seien es gerade die Anlieger, die in ihren Wohngebieten zu schnell fahren. Es sei erwiesen, daß eine Beschilderung allein nichts bringe. Selbst bauliche Maßnahmen würden von den Anwohnern oft unvernünftigerweise ignoriert. Ratsmitglied Schwind bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung, mit der "Radarpistole" Messungen durchzuführen, um die Straßen zu ermitteln, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit ohnehin nicht schneller als mit 30 km/h befahren werden können. Die Verwaltung sagt dies zu.
Karl-Heinz Bächer (SPD) präzisiert den Antrag seiner Fraktion wie folgt:
1. Im Bereich der Stadt Montabaur soll in den aus der Anlage 14 und 15 ersichtlichen Bereichen möglichst bald eine 30 km-Zone durch Aufstellen entsprechender Schilder und provisorische bauliche Veränderungen im Einmündungsbereich ausgewiesen werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Kosten zu ermitteln.
3. Über die zu ergreifenden Maßnahmen soll der Haupt- und Finanzausschuß in seiner nächsten Sitzung entscheiden.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.
Damit ist der Antrag angenommen.
Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Fraktionen des Stadtrates eine Prioritätenliste für die Ausweisung von 30 km-Zonen aufzustellen.

