19
(0
Punkt 11/10: Änderung des Bebauungsplanes “Altstadt II" - Zustimmungs- und Satzungsbeschluß (Anlage Nr. 12)
Der Stadtrat beschließt mit 11 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen:
1. Der Rat stimmt der Änderung bzw. Ergänzung des Bebauungsplanes "Altstadt II" mit folgendem Inhalt zu:
Für den Teilbereich des Bebauungsplanes "Altstadt II"
- Grundstückszeile der westlichen BahnhofStraße, beginnend Ecke Wall Straße bis Ecke Steinweg
- westlicher Teil des Kleinen Marktes von Ecke Kleiner Markt/Steinweg bis zum Grundstück Kleiner Markt 1
- Bauzeilen beiderseits des Steinweges
werden folgende planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen:
a) Zulässig sind:
1. Wohngebäude
2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes
3. sonstige Gewerbebetriebe
4. Geschäfts- und Bürogebäude
5. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, sportliche und gesundheitliche Zwecke.
b) Ausnahmsweise können zuqelassen werden:
1. Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung
2. Schank- und Speisewirtschaften, soweit dadurch der angestrebte Charakter des besonderen Wohngebietes nach § 4 a BauNVO nicht nachteilig beeinflußt wird.
c) Nicht zulässig sind:
Vergnügungsstätten und damit verbundene Gewerbebetriebe, insbesondere Nachtlokale, Spielautomatenunternehmen, Spielhallen, Sexkinos, Sexshops, Diskotheken usw.
2. Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung bzw. -ergänzung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.
Die Ratsmitglieder Keil (CDU) und Windeck (FWG) haben gemäß § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teil genommen und den Sitzungstisch verlassen.

