Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
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Punkt 11/10: Änderung des BebauungsplanesAltstadt II" - Zustimmungs- und Satzungsbeschluß (Anlage Nr. 12)

Der Stadtrat beschließt mit 11 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen:

1. Der Rat stimmt der Änderung bzw. Ergänzung des Bebauungsplanes "Altstadt II" mit folgendem Inhalt zu:

Für den Teilbereich des Bebauungsplanes "Altstadt II"

- Grundstückszeile der westlichen BahnhofStraße, beginnend Ecke Wall Straße bis Ecke Steinweg

- westlicher Teil des Kleinen Marktes von Ecke Kleiner Markt/Steinweg bis zum Grundstück Kleiner Markt 1

- Bauzeilen beiderseits des Steinweges

werden folgende planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen:

a) Zulässig sind:

1. Wohngebäude

2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes

3. sonstige Gewerbebetriebe

4. Geschäfts- und Bürogebäude

5. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, sportliche und gesundheit­liche Zwecke.

b) Ausnahmsweise können zuqelassen werden:

1. Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung

2. Schank- und Speisewirtschaften, soweit dadurch der angestrebte Charak­ter des besonderen Wohngebietes nach § 4 a BauNVO nicht nachteilig beeinflußt wird.

c) Nicht zulässig sind:

Vergnügungsstätten und damit verbundene Gewerbebetriebe, insbesondere Nachtlokale, Spielautomatenunternehmen, Spielhallen, Sexkinos, Sexshops, Diskotheken usw.

2. Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung bzw. -ergänzung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.

Die Ratsmitglieder Keil (CDU) und Windeck (FWG) haben gemäß § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teil genommen und den Sitzungstisch verlassen.