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VERBAN0S6EMEIN0EVERWALTUNG
MONTABAUR
Beschlußvorlage
Punkt II/9:
Im Namen der Stadt Montabaur
l—| r— | nicht*
| 1 öffentlich | | öffentlich
Abt./Az.:
III/l 610-13 H.Ju/No
Oatvro
22.05.1992
Oruckaach« Nr. (ggf. Nachtragwrmarfc)
131/1992
O Beratung »folg#
0* SiUungatarmin
Stadtrat
10.06.1992
Änderung des Bebauungsplanes "Koblenzer Straße"
- Anlage Nr. 11 -
BttchtgSvorveftUg
1. Änderungsbeschluß:
Der der öffentlichen Auslegung nach 9 3 Abs. 2 BauGB zugrunde gelegene Anderung.sentwurf zum Bebauungsplan "Koblenzer Straße" wird gemäß §§ 2 Abs. 1 und 4, 3 Abs. 2 und 3 BauGB wie folgt geändert:
Der vorhandene und nach dem neuesten vermessungstechnischen Ergebnis festgehaltene Baumbestand an der Koblenzer Straße wird in den Bebauungsplan übernommen und als zu erhalten festgeschrieben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird somit nach der öffentlichen Auslegung nach $ 3 Abs. 2 BauGB (27.04. - 27.05.1992) geändert. Durch dieses Änderung werden jedoch die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß gemäß § 3 Abs. 3 BauGB von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen wird.
2. Zustimmungs- und Satzungsbeschluß:
Der Rat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Form zu, wie er
- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat
- dieser Beschlußvorläge in Ablichtung beigefügt ist.
Die beigefügten Unterlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
OrwTMum
Stadtrat
SiUung am
10.06.1992
TOP
11/9
Mit
J«
Nein
Enthaltung
Laut
• Abweichender
i— 1 En *
| stimmig
Stimmen* x| mehrheit
11
2
11
_Beschluß*
x] Vorschlag
_Beschluß
1 (Rückseite)
16.06.1992
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