Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
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Punkt II/8: Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" im Stadtteil Horressen für das Flurstück Nr. 50 an der Waldstraße - Anlage Nr. 9 und 10 -

Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen:

1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" für das Flurstück Nr. 50 an der Waldstraße. Die derzeit als Wohnfläche ausgewie­sene Parzelle wird dergestalt geändert, daß sie künftig als öffentliche Grün­fläche ausgewiesen wird.

2. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

3. Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" in der Form zu, wie er dem Stadtrat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat. Gleich­zeitig beschließt der Stadtrat die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

4. Eventuelle Bauanträge sind gemäß § 15 BauGB zurückzustellen.