Punkt II/8: Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" im Stadtteil Horressen für das Flurstück Nr. 50 an der Waldstraße - Anlage Nr. 9 und 10 -
Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen:
1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" für das Flurstück Nr. 50 an der Waldstraße. Die derzeit als Wohnfläche ausgewiesene Parzelle wird dergestalt geändert, daß sie künftig als öffentliche Grünfläche ausgewiesen wird.
2. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
3. Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" in der Form zu, wie er dem Stadtrat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat. Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
4. Eventuelle Bauanträge sind gemäß § 15 BauGB zurückzustellen.

