Punkt 2: Kindergarten Eigendorf
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und des Ratsmitgliedes Lorenz vom 24.02.1992
Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
Herr Mayer (Architekturbüro Reichwein) teilt mit, daß nun die Installation in der Rohinstallation fertiggestellt sei. Momentan würden die Innenputzarbeiten durchgeführt, welche bis zum Freitag, 20.03.1992 fertiggestellt werden sollen.
Auch liege man mit den Arbeiten in einem guten Zeitrahmen, so daß der geplante Fertigsteilungstermin, 17.07.1992, eingehalten werden könne.
Zu den angeblich festgestellten Mängel berichtet Herr Mayer, daß keine Schäden zu befürchten seien, da Wände, Holz und Schalung austrocknen würden. Er versichert, daß bleibende Schäden im Kindergarten Eigendorf nicht entstehen werden.
Ausschußmitglied Lorenz (BfM) stellt hierzu fest, daß durch die ganze Bauabwicklung am Kindergarten Eigendorf dem Steuerzahler erheblicher Schaden entstanden sei. Hier sei gegen einen elemantaren Grundsatz "wer schnell baut, baut billig" verstoßen worden. So z. B. habe man bereits im September 1991 die Schreinerarbeiten ausgeschrieben, jedoch erst im Februar 1992 mit den Arbeiten begonnen. Durch solche Bauverzögerungen sei man in eine Teuerungsrate hineingeraten, welche nicht spurlos an der Stadt vorübergehen werden.
Bezugnehmend auf die festgestellten Mängel erklärt Herr Lorenz, daß die Isolierung in den Bereichen, wo sie seinerseits zugänglich war, restlos durchfeuchtet bzw. mit Eis bedeckt gewesen sei. Ob dieser Schaden nochmals behoben werden könne, müsse erst einmal festgestellt werden. Hier hätte er sich gewünscht, daß man konkret auch von seiten der Verwaltung der Sache nachgegangen wäre.
Ratsmitglied Schwarz (SPD) teilt mit, daß eine Aufschüttung in diesem Bereich nie vorgenommen worden sei. Weiterhin möchte sie wissen, wer die Haftung übernehme, falls doch Folgeschäden auftreten.
Herr Mayer teilt hierzu mit, daß die Dämmung nicht durchgehend naß gewesen sei, sondern nur lokal an einigen Stellen. Diese Nässe sei jedoch nicht durch die Undichtigkeit des Daches entstanden, sondern durch Schwitzwasser unterhalb der Folie.
Da die Dämmung jedoch nicht fest eingeschlossen und über der Dämmung ein Luftraum vorhanden sei, bestünden hier keine Bedenken, daß Folgeschäden auftreten, da durch die Hinterlüftung die nassen Stellen alle austrocknen werden.
Falls es sich jedoch zeige, daß Folgeschäden vorhanden sind, müsse das Architekturbüro in Anspruch genommen werden, da hinsichtlich der Gewährleistung ein Vertrag mit der Stadt Montabaur und dem Architekturbüro Reichwein abgeschlossen worden sei.
Bezüglich der von Frau Schwarz angesprochenen Aufschüttung berichtet Herr Mayer, daß er sich hier nur auf das Bodengutachten von Dr. Zirfas verlassen könne, welches aufzeige, daß die obere Schicht stellenweise bis auf 2 m aufgeschüttet worden sei.

