II. Ergänzend zu den auf bundespolitischer Ebene zur Notwendigkeit der Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung angeführten Gründen ist für die Stadt Montabaur hinzuzufügen, daß die Problematik, außer bei den in häuslicher Pflege betroffenen Personen, gerade auch im Altenheim der Stiftung des Hospitalfonds der Stadt Montabaur immer mehr zum Vorschein tritt. Bei einem Vergleich der Tagespflegesätze mit den Ausgaben im Haushaltsplan des Hospitalfonds ist unschwer zu erkennen, daß in absehbarer Zeit der größte Teil der pflegebedürftigen Altenheimbewohnerinnen und -bewohner sozialhilfeabhängig wird.
Allein im Jahr 1992 muß in der Pflegegruppe 1c mit einem monatlichen Pflegesatzbeitrag von ca. 3.800,- DM gerechnet werden. Eine Steigerung um weitere 400,-- DM mtl. ist im nächsten Jahr bei der derzeitigen Entwicklung nicht auszuschließen.
Weiterhin muß die Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung so schnell wie möglich erfolgen, weil gerade auch Frauen von dem "sozialen Risiko" Pflegebedürftigkeit in besonderem Maße betroffen sind. Viele Frauen legen mit ihrer Pflegetätigkeit den Grundstein für die eigene Armut im Alter. Allein in Rheinland-Pfalz gibt es nach jüngsten Erhebungen 100.000 Pflegebedürftige. Etwa drei Viertel dieser Fälle wird zu Hause gepflegt - fast ausschließlich von Frauen. Diese Frauen verzichten daher auf eine Erwerbstätigkeit bzw. geben diese häufig auf. Eine Anerkennung dieser Zeiten in der Rentenversicherung ist dringend geboten.
Hans-Josef Manns
Karl-Heinz Bächer SPD-Fraktion
CDU-Fraktion

