Akte 
Sitzung 12. März 1992
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3. Geld- und Sachleistungen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Dabei ist besonders darauf zu achten, daß ein Abschieben in Pflegeheime vermieden wird. Die Hilfen müssen den Pflegbedürftigen von einer Stelle aus gewährt werden.

4. Die Pflegebedürftigen müssen in zumutbarem Umfang zu den Kosten des Lebensunterhalts beitragen.

5. Es bietet sich an, die gesetzlichen Krankenkassen als Leistungsträger zu wählen. Deren gut ausgebaute ortsnahe Organisation bietet die beste Gewähr für eine Umsetzung des neuen Leistungsrechtes mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand. Außerdem läßt sich nur so eine bestmögliche Abstimmung zwischen Leistungen für Pflege und solchen zur Vermeidung von Pflege durch Rehabilitation erreichen.

Nach Ansicht des Stadtrates enthalten unter anderem die von der SPD-Bundestagsfraktion und der "Blüm-Kommission vorgelegten Gesetzentwürfe ein schlüssiges Konzept zur finanziellen Absicherung des Pflegefallrisikos.

Begründung:

I. Die Stiftung des Hospitalfonds der Stadt Montabaur (kommunale Stiftung) betreibt ein Alten- und Pflegeheim, in dem etwa 100 betagte Menschen leben. Es handelt sich überwiegend um pflegebedürftige Personen.

Der Stellenschlüssel für die Alten- und Pflegeheime in Rheinland-Pfalz, der für die Anerkennung der Pflegeentgelte durch die Pflegesatzkommission maßgeblich und bindend ist, ist gegenüber anderen Bundesländern ungünstiger. Die Zahl der über den Pflegesatz zu finanzierenden Pflegekräfte ist niedriger als z.B. in Hessen und Nordrhein-Westfalen. Eigene Stellen für Nachtwachen sind nicht ausgewiesen, sondern müssen mit dem allgemeinen Stellenschlüssel abgedeckt werden. Ferner werden keine Stellen für die sozial- und bewegungstherapeutische Betreuung der Heimbewohnerinnen und -bewohner anerkannt.

Dies führt zwangsläufig zu Einschränkungen bei der Versorgung der Heimbewohner, Gerade das Bedürfnis nach einer zeitgerechten rehabilitativen und integrativen Betreuung kann deshalb nur unzureichend erfüllt werden. Die Stadt Montabaur sieht sich seit einigen Jahren gezwungen, diesen Mangel zumindest teilweise auszugleichen, indem jährlich 50.000,-- DM aus dem Etat der Stadt Montabaur bereitgestellt werden, um Aushilfen beschäftigen zu können, wenn die angespannte Personalsituation durch krankheitsbedingte Ausfälle verschärft wird.

Die SPD des Landes Rheinland-Pfalz hat vor der Landtagswahl 1991 die Verbesserung der Personalsituation in Alten- und Pflegeheimen gefordert und für den Fall der Regierungsüber­nahme zugesagt. Bis heute muß aber festgestellt werden, daß sich unter der SPD-geführten Landesregierung keinerlei Verbesserungen ergeben haben.

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