Akte 
Sitzung 12. März 1992
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SPD-Stadtra tsfrak tion

CD U-Stadtra tsfraktion

Anlage Nr. 5 zur Niederschrift

Herrn

I. Beigeordneten Dr. Hütte Rathaus

Anlage zu TOP 11 Stadtrat - 12.03.1992

5430 Montabaur

12.03.1992

Resolution des Stadtrates zur Einführung der Pflegeversicherung und Verbesserung des Stellenschlüssels im Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds - Gemeinsamer Resolutionsvorschlag -

Sehr geehrter Herr Dr. Hütte,

die Fraktionen der CDU und SPD bitten, dem Stadtrat in seiner heutigen Sitzung folgende an die Landesregierung von Rheinland-Pfalz und die Bundesregierung gerichtete Resolution zur Beschlußfassung vorzulegen:

I. Aus der Sorge um die Finanzierbarkeit des Alten- und Pflegheimes der Stiftung des Hospitalfonds der Stadt Montabaur und um eine angemessene und menschenwürdige Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtung zu gewährleisten, fordert der Stadtrat die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz auf, den Stellenschlüssel für Alten- und Pflegeheime in unserem Land deutlich zu verbessern. Neben der Erhöhung der Stellen­zahl im allgemeinen Pflegebereich sind besondere Stellen für die Nachtwachen und die sozial- und bewegungstherapeutische Betreuung der Heimbewohnerinnen und -bewohner dringend notwendig und müssen bei der Bemessung der Pflegesätze anerkannt werden.

II. Der Stadtrat fordert die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland auf, eine gesetzliche Pflegeversicherung umgehend einzuführen, um die finanziellen Grundlagen

für eine verbesserte Betreuung und Pflege der betagten Menschen in der häuslichen Pflege und im Alten- und Pflegeheim der Stiftung des Hospitalfonds Montabaur nachhaltig zu verbessern.

Dazu müssen nach Überzeugung des Stadtrates folgende Voraussetzungen durch die gesetzlichen Regelungen geschaffen werden:

1. Die wirtschaftlichen Hilfen für Pflegebedürftige sollen leistungsrechtlich so ausge­staltet sein, daß vor allem bei Pflegebedürftigkeit keine Leistungen der Sozialhilfe

in Anspruch genommen werden müssen. Letztendlich sollen diese Hilfen allen Pflege­bedürftigen zur Verfügung stehen, ohne Rücksicht auf die Ursache und das Alter.

2. Die häusliche Pflege muß Vorrang haben.