Akte 
Sitzung 08. Juli 1993
Entstehung
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in diesem Vertrag vereinbarten Fälligkeitstermi­nen zu hinterlegen. Die Auszahlung erfolgt, so­bald die Rechtmäßigkeit des Zurückbehaltungs­rechts oder der Aufrechnung geklärt ist. Die Zinsen stehen für den betreffenden Kaufpreisteil bei Auszahlung dem Zahlungsempfänger zu.

Zwancsvollstreckuncsunterwerfuno

Der Käufer - mehrere als Gesamtschuldner haftend - unterwirft sich wegen aller in dieser Urkunde übernom­menen Zahlungsverpflichtungen in Haupt- und Nebensa­che, soweit sie eine feste Geldsumme zum Inhalt ha­ben, der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Urkun­de in sein gesamtes Vermögen.

Es kann sofort vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilt werden. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit jedoch nicht verbunden.

16 . 09.1993

Leg-Per. X

26 . 10.1993

Leg-Per. X

25.ll.i993'

Leg.Per. X