2. Der Kaufpreis ist ein Festpreis.
3. Der Kaufpreis ist, jeweils vom Gesamtkaufpreis ausgehend, wie folgt fällig:
a) 3o %
b) 28 %
c) 17, 5 %
d) lo,5 %
e) lo,5 %
f) 3,5 %
nach Beginn der Erdarbeiten; nach Rohbaufertigstellung; nach Fertigstellung der Rohinstallation einschließlich Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten; nach Fertigstellung der Schreinerund Glaserarbeiten, ausgenommen Türblätter;
nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug
gegen Besitzübergabe;
nach vollständiger Fertigstellung.
4. Voraussetzung für die Zahlung des Kaufpreises ist die Mitteilung des amtierenden Notars, daß
a) der betroffene Grundbesitz auf den Käufer umgeschrieben wurde;
b) dieser Kaufvertrag rechtswirksam ist und die in dieser Urkunde bewilligte Auflassungsvormerkung für den Käufer im Range nach den vorgenannten Rechten bzw. im Range nach den zur Kaufpreisfinanzierung einzutragenden Rechten im Grundbuch eingetragen wurde;
16.09.1993
Leg-Per. X
26 . 10.1993
Leg-Per. X
25.11.1993
Leg.Per, X

