Akte 
Sitzung 08. Juli 1993
Entstehung
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Weisungen an der Baustelle gibt, auch soweit sie sich auf die Ausführung von Sonderwünschen bezie­hen, nur der Bauleiter.

Der Käufer kann den Vertragsgegenstand erst nach ordnungsgemäßer Übergabe nutzen.

5. Sämtliche baulichen Änderungen, die vom Käufer vor der Endabnahme des Bauwerks und, wenn dieser Termin später liegen sollte, vor der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch vorgenommen werden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

6. Sofern durch diese Urkunde, auch soweit sie auf andere verweist, irgendwelche Leistungen nicht genügend bestimmt sein sollten, sind sie orts­üblich und angemessen zu erbringen.

IV.

Kaufpreis und besondere Verpflichtungen

1. Der Kaufpreis beträgt Worten:

Deutsche Mark

DM, in

Hiervon entfallen auf:

a) den Grund und Boden

b) die Wohnung

c)

DM

DM

DM